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Elterngeldfragen

hi,
hat sich damit schon jemand beschäftigt?
das elterngeld bekommt man ja maximal 12 oder 14 monate. es gibt mindestens 67% vom lohn des letzten jahres und wer diesen lohn auch hatte, der bekommt 8 wochen nach der geburt während des mutterschutzes geld von der krankenkasse + arbeitgeber, ich glaube das volle gehalt. dieses geld gilt als verdienst und damit bekommt man für diese zwei monate kein elterngeld.
in meiner frage gehts um zusätzlichen oder anderen zusätzlichen verdienst während der elterngeldzeit. wisst ihr wie das geregelt ist?
* bei wieviel zuverdienst wird einen wieviel vom elterngeld abgezogen?
* lohnt sich überhaupt ein zuverdienst oder wird quasi jeder euro zuverdienst direkt vom elterngeld wieder abgezogen?
* wenn der vater die ersten zwei monate elternzeit nimmt, zb 2-3 wochen voll - statt urlaub - und dann 30h, hat dann die mutter vom 3-14 lebensmonat ein anspruch auf das restliche elterngeld und bekommt quasi die vollen 14 monate bezahlt, erst vom mutterschutzgeld und dann vom elterngeld?
lg quark
Bisherige Antworten

Elterngeldfragen

Hallo!
Ich hab mir das mit dem zuverdienst mal erklären lassen.
Wenn du nichts arbeitest, kriegst du 67% vom Gehalt.
Wenn du etwas arbeitest ist - wenn ich das richtig verstanden habe - folgende Rechnung gültig:
früheres gehalt minus jetziges Gehalt (der Zuverdienst), also vorher 2000 euro nachher 400 euro ist 1600 ===> von der Differenz 1600 euro bekommst du dann 67 % (also: 1072 Euro) plus das Geld, das du verdienst, also 400 euro (= 1472 euro).
Wenn du nichts arbeiten würdest, würdest du: 67% von 2000 Euro bekommen, also: 1340 Euro...
Ob sich das rentiert?
Lg von Kathi
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

..und genau diese Formel hat mich wuschig gemacht *lol*

....finde das so kompliziert erklärt....
Also ich finde das :-[ ....bin da nicht durchgestiegen ;-)
LG
alex und JUle *05.08.2004
Lilypie

..und genau diese Formel hat mich wuschig gemacht *lol*

Hey Alex,
ich hab mich doch sooooooooooooooooooooooooooooo bemüht
:-)
Eigentlich hätte man es einfacher sagen können:
Man bekommt 67% der Differenz des vorigen und aktuellen (während der Elternzeit) verdienten Geldes, um den "Ausfall" noch etwas auszugleichen.......
Ich hab bei mir gerechnet und es rentiert sich nicht wirklich. Man arbeitet dann zum Beispiel an zwei Vormittagen (bin Lehrerin) für knapp 200Euro mehr als "nur" Elterngeld.
Bei drei Vormittagen rentiert es sich noch weniger.....
Frau sitzt halt dann mit dem Taschenrechner und probiert ein bisschen rum....
Ich freu mich über das EG, bei Felix gabs ja gar nichts, aber irgendwie ist das schon eine mogelpackung, wenn man vorher voll berufstätig war und immerhin ein Haus abbezahlen muss....
Und das Kind will ja in der Zeit, in der du arbeitest auch versorgt sein.
D.h. ich würde weniger verdienen, als ich für die Kinderbetreuung (keine Oma vor Ort!) bezahlen würde.
Ist das nicht krass?
Naja
Muss mal schauen.
Vielleicht mach ich ein paar stunden (einen vormittag), das rentiert sich noch ein bisschen und einen Vormittag kann mein Mann daheim bleiben...
liebste Grüße von
Kathi
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Elterngeldfragen

wenn ich die rechnung mal umstelle (mathe ist toll ;-) )
Gehalt_früher * 0,67 + Gehalt_jetzt * 0,33 = verfügbares_Geld
das bedeutet, wenn man für 300 eur arbeitet, dann wird das Elterngeld um 200 eur reduziert, so das man effektiv für 100 eur arbeiten gegangen ist.
also lohnt es sich nur, wenn jemand mit 1/3 des normalen geldes freiwillig arbeiten gehen würde :HEADSHOT:
lg quark

Elterngeldfragen

*haha*
wer 100% elterngeld bekommt, der hat wirklich den effekt, das jeder verdiente euro direkt vom elterngeld abgezogen wird.
Gehalt_früher * 1,00 + Gehalt_jetzt * 0,00 = verfügbares_Geld
sprich, 300 eur dazu verdient und das elterngeld wird genau um 300 eur abgezogen.
also kommen die mit den 67% noch am "besten" weg, weil sie immerhin nicht für 0 eur, sondern für 1/3 ihres normalen verdienstes arbeiten...
lg quark

Elterngeldfragen

also der Gesamtanspruch beträgt maximal 14 Monate, wovon 1 maximal 12 in Anspruch nehmen kann. Die Mutterschutzzeit ist immer Anspruch der Mutter, d.h. auch wenn sie kein Elterngeld in Anspruch nimmt (z.B. ich als Beamtin) geht der Anspruch damit flöten....
Wir werden den Anspruch uns in der doppelten Zeit auszahlen lassen (monatlich die Hälfte). Männe will das 2. Jahr daheim bleiben und so ist er weiterhin beitragsfrei in der Krankenversicherung (wichtig, da ich privat bin)....
LG Jarste 23 + 2 :IN LOVE:

Elterngeldfragen

Hallo Kerstin,
wenn man berufstätig war und 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld bekommt, bekommt man effektiv nur 10 bzw. 12 Monate Elterngeld, weil das M.-Geld voll angerechnet wird.
Wenn Dein Netto-Gehalt vor der Entbindung unter 1000 € war, bekommst Du sogar mehr als 67 % Deines Einkommens. Unter "bmfsfj" mit dem üblichen davor und dahinter gibt es einen Elterngeldrechner, da kann man sich alle möglichen Konstellationen durchrechnen lassen, ist wirklich ganz hilfreich.
LG Jessica

Falsch...nicht 12 Monate, sondern nur 10 !!!

Hi!
Ich habe mich damit ganz inentsiv befasst und mittlerweile auch begriffen.
Du bekommst zunäst 2 Monaste dein normales Gehalt weiter, erst dann greift das Elterngeld für 10 Monate..
Ich selbst arbeite anschließend 30 Stunden, also die maximale Stundenzahl.
Somit fehlen mir zu meiner Vollzeitbeschäftigung 11 Stunden, weil wir ja ne 41 Stunden Woche haben.
Von diesen 11 Stunden bekomme ich als 67 Prozent Elterngeld.
Also ich bekomme von meinem Arbeitgeber das Geld für 30 Stunden arbeit + 67 Prozent von den fehlenden 11 Stunden.
Genauso rechnet sich das dann auch wenn du 20 Stunden arbeitest.
Dann würdest du für die 20 Stunden dein normales Gehalt bekommen und dazu 67 Prozent von den fehlenden 21 Stunden.
Das war jetzt mal ganz einfach erklärt, so dass ich das auch verstanden habe ;-)
Habe fast die Krise gekriegt bei den ganzen Schreibkram den man zur Erklärung bekam..... von wegen, ja gegengerechnet,abgezogen, zusätzlich...etc, etc.
Hoffe ich konnte dir helfen.
LG
alex und Jule *05.08.2004
Lilypie

Falsch...nicht 12 Monate, sondern nur 10 !!!

Ich nochmal, Alex...
Was denn für Schreibkram? Muss ich das JETZT schon beantragen???
Ich dachte, das DARF ich erst, wenn das Kind da ist???
Lg
Kathi
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Falsch...nicht 12 Monate, sondern nur 10 !!!

hi alex,
ach mist, hab den satz gerade gefunden. mutterschutzeinkünfte gelten immer als elterngeldzeit. und ich dachte, da wäre eine (geld-)lücke, wenn der vater die ersten zwei monate nimmt und die mutter dadurch noch 12 monate über hat und keine einkünfte mehr.
lg quark

Das ist ja be......n

Hallo allerseits!

Erst mal DANKE! Klasse Infos waren das - nur bin ich jetzt leider ganz geschockt... Hab mit dem Elterngeld-Rechner mal ausgerechnet, was wäre, wenn ich zusätzlich Teilzeit arbeiten würde. Das lohnt sich ja gar nicht!!!!

Tja, da müssen wir das Gürtelchen wohl mal eine Runde enger schnallen. Frag mich ja schon, wie das dann gehen soll...:HELP:

Hmm.

Liebe Grüsse,

Netti

Danke für die Antworten

quasi heißt das, wer mit 67% klar kommt, der soll sich in der zeit wirklich nur ums kind kümmern. wem das geld nicht reicht, der muss sein kind eben abgeben und arbeiten gehen.
dankeschön
lg quark

genauso ist es.... und die nachversteuerung ist auch nicht zu vergessen :-/ GGLG von

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