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Elterngeld

hallo,
der nä antrag...
ich frage einfach mal los ;-)
nr 9
muß ich da wenn ich vorher ganz normal gearbeitet habe
als angestellte
-mutterschaftsgeld als laufende zahlung +gesetzlich
ankreuzen?
----
außerdem nur die gehaltsabrechnungen der letzten 14monate mitschicken?
----
erklärung zum einkommen elterngeld
N nicht selbstständige arbeit
5 x das erste angekreuzt
und bei dem 6.?
das arbeitsverhältniss endete am....
-kommt das der letzte tag vorm mutterschutz hin? oder ist das nur gemeint wenn das arbeitsverhältniss nicht mehr besteht?
-------
und muß man den zweiten zettel auch ausfüllen, bzw wann.
wenn bei mir ja N.
oder verstehe ich das richtig das es nur ausgefüllt werden muß wenn man "gleich" wieder arbeitet im zeitraum wo man elterngeld bezieht.
oh ich glaube das ist alles schwer zu verstehen, vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
lieben dank!
muß ich sonst irgendwas besorgen oder einreichen?
DAAANNNNKKKKEEEE!!!!!
janine
O:-) :THUMBS UP: :THUMBS UP: O:-)
Bisherige Antworten

zusatz frage...

erklärung zum einkommen elterngeld
muß elternteil 1 und 2 ausgefüllt werden oder nur der elternteil der das geld beantragt?
danke

Elterngeld

Huhu Janine,

ich kann dir nicht weiterhelfen.

Wir haben den Antrag online gestellt und das ist tausendmal unkomplizierter. Da werden dir nämlich direkt nur diejenigen Fragen gestellt, die du auch beantworten musst. Ging supereinfach und auch noch schnell, da die Leutchen dort das dann ja nicht extra in den PC eingeben müssen.

Such doch mal bei google oder über die HP deines Bundeslandes, ob es da auch die Möglichkeit eines Onlineantrages gibt.

GGLG Chrissi

na dann mal los.....

Hallo Janine,

habe mir gerade mal die Kopie des Antrages geholt. Muss ich auch alles richtig gemacht habe, bescheid kam schon gestern zurück.

Dann mal los.

Erstmal zu deiner Zusatzfrage, musst du nur für 1 Elternteil ausfüllen, wenn auch nur 1 Elternteil die Elternzeit nimmt.

Wenn dein Partner auch mitnimmt, dann für beide.

Was ist bei dir Nr.9 ?? Bei mir ist der Bezugszeitraum für den ich Elterngeld beantrage.

Das Arbeitsverhältnis endet am......--> Freilassen, wenn du keinen befristetes Arbeitsvertrag hast oder gekündigt wurdest.

Beim Zweiten Zettel brauchst du es nur ausfüllen, wenn du während der Elternzeit arbeiten gehst.Wenn du offiziell erst nach der gesamten Elternzeit wieder arbeiten gehst, brauchst du da nichts auszufüllen!!

Was ich vergessen hatte und du schon besorgen kannst. Ich musste beim Elterngeld eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt von mir mit einreichen.

Hoffe, ich konnte dir helfen, wenn Fragen, dann frag einfach nochmal.

LG und viel Spaß bei dem Papierkram-bloss gut,ich hab ihn hinter mir.

Kristina mit Leonie

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