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Elterngeld

Hallo Ihr lieben,
wie habt Ihr den Elterngeld Antrag formuliert, was muß drinstehen, was kann drinstehen?
Wie lange habt IHr / Werdet Ihr die Zeit (Dauer) beantragen?
Meines wissens darf/ kannm man nur einmal verlängern bzw. der Arbeitgeber muß dem nur einmal zustimmen ist dies auch richtig?
LG
Eva :-)
Bisherige Antworten

Elterngeld - weitere Frage

Angenommen Ihr habt bis jetzt zu zweit Verdient, wie gestaltet Ihr Euer Finanzleben um wenn ab jetzt nur einer arbeiten geht und nach einem Jahr noch das Elterngeld wegfält???????
Wie sind Eure Erfahrungen?
LG Eva :-X

Elterngeld - weitere Frage

Das war bisher nur bei unserem Großen der Fall. Davor sind wir beide berufstätig gewesen. Als das Erziehungsgeld wegfiel war die Kleine schon unterwegs. Danach haben wir kein Erziehungsgeld mehr bekommen bis zu ihrer Geburt. Dann wieder ein Jahr und dann seit jetzt ca. 1 1/2 Jahren wieder nur das Gehalt von meinem Mann. Jetzt werde ich wieder Elterngeld beantragen für 1 Jahr und danach weiter zuhause bleiben und mein Mann verdient die Brötchen allein. Wir haben allerdings immer nur den minimalen Satz bekommen. So dass wir jetzt auch nur 300Euro kriegen werden (hoffe ich). Ich dachte eigentlich aber, dass man das Elterngeld erst nach der Geburt beantragen kann. Bei uns bekommt man dann die Anträge zugeschickt. Hmmm. Müsste mich so langsam mal schlau machen glaube ich.
Konnte Dir also jetzt leider auch nicht helfen. Aber Du hast mich wieder daran erinnert, dass es doch noch was gibt, worum ich mich kümmern muss *g*
LG Sunshine

Elterngeld - weitere Frage

Es ist richtig, daß man das Elterngeld erst nach der Geburt beantragen kann, denoch beschäftige ich mich damit.
Wie kommt Ihr den mit der Umstellung von zwei auf ein Gehälter klar?
LG Eva

Elterngeld - weitere Frage

Ich sag mal so, mein Gehalt war relativ klein, das meines Mannes hat sich in der Zeit, seit mein Gehalt weggefallen ist um einiges vergrößert, so das wir den Verlust wieder aufgefangen haben. :-) Ohne mehrmalige Gehaltserhöhungen wäre es wohl etwas schwieriger gewesen.
Ich bin allerdings froh, dass ich den "Luxus" genießen darf, nicht arbeiten zu müssen. Dafür machen wir allerdings auch Abstriche, die für andere Familien vielleicht nicht in Frage kommen würde.
Wir fahren z.B. nur 1-2 mal im Jahr in den Urlaub (innerhalb Deutschlands und mieten eine Ferienwohnung, also kein All-INcl. Urlaub im Hotel) und wir wohnen nicht in einem EFH sondern in einer 3 Zimmer Wohnung allerdings mit eigenem Garten und 2 Bädern, wohl aber nur ein Kizi.
Das liegt aber auch nur daran, dass uns die Wohnung hier so gut gefällt und wir momentan nicht bereit sind weitere Abstriche zu machen um ein Haus zu kaufen. Wir werden also noch die nächsten 3 Jahre (bis der Große eingeschult wird) mit 3 Kindern hier wohnen bleiben und danach an eine räumliche Vergrößerung denken.
Zumal sich mein Mann nebenbei noch selbständig gemacht hat und wir hoffen, dass die Firma in 1-2 Jahren soviel Gewinn abwirft, so dass er seine Anstellung in der bisherigen Firma kündigen kann.
Ist halt wirklich individuell zu entscheiden, ob man mit einem Gehalt auskommen kann oder eben nicht. Liegt ja auch daran, was man noch so an monatlichen Kosten hat und ob man sich da einschränken möchte oder nicht. Denn der Wegfall eines Gehaltes ist natürlich schon bemerkbar, wenn es nicht woanders wieder aufgefangen wird.
Wir freuen uns jetzt erstmal, dass wir ein Jahr lang 300 Euro mehr im Monat bekommen werden und werden das dann mal auf die Seite legen falls es mal nicht so gut läuft.
Es kommt halt wirklich auf die eigenen Ansprüche an wie man damit klarkommt.
LG Sunshine, die Dir wohl leider nicht helfen konnte

Elterngeld

Juhu Eva- hab ne schöne Internetseite gefunden zum Thema: www. elterngeld .net vielleicht hilft die dir ja was- ich werd 1 Jahr nehmen und da ich in Sachsen wohne kann man hier für das 2. bzw. 3. Lebensjahr Landeserziehungsgeld beantragen, weiss allerdings nicht in welchen Bundesländern das noch gibt... Alles Liebe Aline + Krümel 33+1 :IN LOVE:

Elterngeld

Hallo Eva,

beim ElternGELDantrag brauchst Du Dir keine Gedanken über Formulierungen usw. machen - da wird alles ganz explizit abgefragt. So wie ich Deine Frage ansonsten verstanden habe, meinst Du eher den Elternzeitantrag, oder?

Ich glaube, bei Lucia habe ich mich so ziemlich beschränkt auf:

"blablabla (Sehr geehrte Damen und Herren usw.),

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich am ... unsere Tochter ... zur Welt gebracht habe. Die entsprechende Geburtsbescheinigung liegt bei.

Ich beantrage hiermit Elternzeit bis zum ...

MfG ..."

Wichtig ist, dass Du einen festen Termin reinschreibst (auch wenn der hinterher nicht eingehalten werdne kann). Ich habe einen ersten Antrag geschrieben mit "voraussichtlich bzw. wahrscheinlich", der wurde nicht akzeptiert, sondern ich musste ihn konkretisieren.

Während des Rests der Elternzeit werde ich ausnutzen, dass ich da weniger als 50 % arbeiten kann - also bin ich, genaugenommen, auch da noch in Elternzeit.

Ich werde diesmal nur ein Jahr Elternzeit beantragen. Letztes Mal habe ich eineinhalb Jahre beantragt, dann aber auf ein Jahr verkürzt und dann wieder mit 30 % angefangen. Das war bei meinem Arbeitgeber (bin Kriminalbeamtin) kein Problem und wird auch diesmal keines sein -egal, ob ich verlängern oder verkürzen will. Allerdings spielt hierbei wohl durchaus eine Rolle, dass für mich kein "Ersatz" eingestellt oder organisiert wird, der meine Arbeit übernimmt. Die Kollegen aus meinem Dezernat müssen meine Arbeit halt mitmachen...

LG, Alex mit Lucia 17 Mon und Bauchzwucki, 34+4

Elterngeld

Hallo Eva,
beim ElternGELD brauchst Du nichts formulieren. Da stellst Du einfach den Antrag und bekommt, bis das Kind ein Jahr alt ist, entweder ca. 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns oder kannst Dir für zwei Jahre lang jeweils die Hälfte des Betrages auszahlen lassen, mindestens 300 / 150 €.
Bei der ElternZEIT musst Du Dich spätestens sechs Wochen nach der Geburt für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, das letzte Jahr kannst Du dann bis acht Wochen vor Beginn beantragen. Die reine Eltenrzeit kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, darauf hast Du einen gesetzlichen Anspruch. Die dritte Geschichte ist Teilzeit in der Elternzeit. Du kannst in der Elternzeit bis zu 30 h wöchentlich arbeiten, wenn die Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat. Hier muss der AG zustimmen.
Ich habe meinem Chef gleich bei der Mitteilung der ss gesagt, wie ich gerne arbeiten möchte. Ich werde ein halbes Jahr ganz zu Hause bleiben, und danach 25 h pro Woche Teilzeit in der Elternzeit arbeiten. Für die ersten zwei Jahre lege ich mich verbindlich fest, das dritte Jahr habe ich angekündigt. Das habe ich mit dem vorraussichtlichen ET auch schriftlich beantragt, weil auf der Basis auch meine Vertretung eingestellt wurde.
Das Bundesfamilienministerium hat eine sehr gute, umfangreiche Broschüre mit dem Titel "Elternzeit und Elterngeld" herausgegeben. Die kannst Du auf der Homepage des Ministeriums kostenfrei beziehen. Darin steht auch der Gesetzestext.
LG Holly

darf ich was korrigieren

die elternzeit muss spätestens 7 wochen vor ihrem beginn beim ag beantragt werden. also bei frauen, die mutterschaftsgeld bekommen, spätestens 1 woche nach der geburt. so steht es zumindest in der von dir erwähnten broschüre. lg lilli
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