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Elterngeld... steuerliche Auswirkung

Hallo Mädels,
habe eben mit der Ansprechpartnerin vom Lohnsteuerhilfering telefoniert und habe sie gefragt, ob es steuerlich irgendwelche Vor- oder Nachteile gibt, wenn man sich das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilt!
Sie meinte, es gibt keine Vor- oder Nachteile!
Das einzige, was man beachten müsste, dass man ca. 15-20 % vom Elterngeld versteuern müsste und dieses Geld zur Seite legen sollte!!! =-O =-O =-O
LG
Natalie
Bisherige Antworten

Elterngeld... steuerliche Auswirkung

Jetzt müssen wir von den paar Mücken auch noch Steuern zahlen?!
Wie bitter ist das denn?
Müssen wir auch noch Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge davon zahlen? Haben die vom Verein dazu etwas gesagt?
Ich bin geschockt.
Gruss Anne
P.S.
Deine andere Frage beantworte ich Dir oben.

Elterngeld... steuerliche Auswirkung

Hallo Anne,
zu Rentenversicherungsbeiträgen etc. hat sie nichts gesagt! Ich glaube aber, NEIN.
Da das Elterngeld zum zu versteuerden Einkommen dazu gerechnet wird, muss man wohl diese 15-20 % abdrücken... ich finde es auch ein Unding!!!
Ich wollte zunächst 2 Jahre zu Hause bleiben und das Elterngeld halt auf 2 Jahre aufteilen. Aber das wird wohl alles nix mehr ...
Es wird ja immer gesagt, man bekommt 67 % vom Netto der letzten 12 Monate, aber ich habe auch schon gehört, dass auch da noch eine Werbungskostenpauschale abgezogen wird...
Bin mal gespannt, was am Ende übrig bleibt! Nicht, dass wir noch zuzahlen müssen :,(
Natalie
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Elterngeld... steuerliche Auswirkung

Hallo Natalie,
also ich habe nachgelesen dass das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen der Familie angerechnet wird und die Steuer richtet sich dann nach dem Gesamteinkommen. Fazit ist also dass wir wirklich von dem Elterngeld prinzipiell noch Steuern abgeben müssen, allerdings nicht in Form einer Nachzahlung sondern dadurch dass du dann bei der nächsten Steuererklärung weniger rausbekommst.
LG Miriam

Elterngeld... steuerliche Auswirkung

Hallo Miriam,
so kenn ich das auch, dass das Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird!
Wie gesagt, die Tante vom Lohnsteuerhilfering hat mir geraten,
15-20 % des Geldes wegzulegen!!!
Natalie
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
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