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Elterngeld, Elternzeit etc. Frage ????

Hallo Ihr Lieben!

Ist evtl. noch ein wenig früh aber kennt sich jemand gut mit dem Thema Elterngeld und Elternzeit aus? Oder kennt jemand eine gute Internetseite? Wollen uns da evtl. auch beraten lassen wissen nur nicht wo nicht das wir was falsches ausfüllen.

Also mein Freund und ich sind ja nicht verheiratet. Hatten uns zuerst überlegt das ich 1 Jahr nehme, da ich nicht soooviel bekomme an Elterngeld und auf 2 Jahre aufteilen also die Hälfte wäre zu wenig. Nun würde mein Schatz aber super gern auch die zwei Monate für Papis nehmen *freu*:-)

Naja verstehe aber die Rechnerei mit dem Mutterschutzgeld nicht das wird ja auch angerechnet. Weiß evtl. jemand wie das dann bei dem Papa ist werden da die zwei letzten Nettolöhne als Grundlage genommen und davon 67%? Wie ist das mit diesen Werbungskosten? Ach das ist alles so kompliziert.

Vielleicht hat ja jemand Ahnung auch wie das läuft mit dem Mutterschaftsgeld. ???? lg Sabrina 24+3:IN LOVE:

P.s. wie macht ihr das denn wie lange wollt ihr zu Hause bleiben?Nebenbei arbeiten?

Bisherige Antworten

Elterngeld, Elternzeit etc. Frage ????

Hallo Sabrina,

wie das inzwischen genau ist kann ich dir nicht sagen.

Meine Tochter kam damals zur Welt als es noch das Erziehungsgeld gab. Also für alle das gleiche. Das Elterngeld kam dann erst ein halbes Jahr nach der Geburt.

Da ich mit meiner Tochter jetzt 3 Jahre zuhause war und nur nebenbei gejobbt habe, steht mir somit ohnehin nur der Mindestsatz an Mutterschaftgeld zu nähmlich nur 210 Euro owohl ich auch jeden Monat meine Stunden arbeiten gehe und gegagen bin. Und für meine Elterzeit steht mir nur der Mindestsatz von 300 Euro zu da ich eben nur 400Euro Jobber war und das nicht wirklich ins Gewicht fällt glaube ich. Naja.

Bei uns ist es so das ich zuhause bleiben werde wie bei meiner Tochte auch schon und nach 1 Jahr oder so je nach dem wie die Situation dann ist werde ich wieder stundenweise arbeiten gehen.

Das haben wir damals auch so gemacht.

Da mein Mann sehr gut verdient würde sich das nicht rechnen wenn er zuhause bleiben würde.

LG

Anna

Elterngeld, Elternzeit etc. Frage ????

Hallo Sabrina,

Achtung, das wird lang ;-)

Ich kenn das Problem schon zur Genüge, da ich das Spiel bereits einmal mitgemacht habe. Diesmal werde ich es wieder so machen: zwei Jahre Elternzeit, das zweite Jahr werde ich mit einem Aushilfsvertrag arbeiten. Im ersten Jahr beantrage ich Elterngeld.

Damit verhält es sich so: als gesetzlich Versicherte kriegst du während der Mutterschutzfrist (normal 8 Wochen nach der Geburt) ja Mutterschaftsgeld und einen Ausgleich vom AG, der die Differenz zum Netto ausgleicht. Elterngeld selbst bekommst du daher sowieso erst ab dem 3. bis maximal 12. Lebensmonat deines Kindes. WANN der Vater Elternzeit nimmt bis zum maximal 14. Lebensmonat ist völlig egal; auch er bekommt in dieser Zeit dann das Elterngeld, was theoretisch 67% des Netto-Durchschnitts der letzten 12 Monate sein sollten. Insgesamt kriegt man aber nicht mehr als 12 Monate, da die ersten zwei für Mami ja nicht mitzählen.

Genaueres entnimmst du am besten der Broschüre vom Ministerium und beschäftigst dich im Mutterschutz vor der Entbindung sinnvollerweise mit dem Elterngeldantrag. Schlimmer als die Steuererklärung ist der auch nicht! Und einreichen kann man ihn eh erst zusammen mit der Geburtsurkunde...

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html

Mein Mann, damals auch noch mein Freund, hat die ersten zwei Monate Elternzeit genommen, was ich persönlich jedem empfehlen würde, da man doch am Anfang sehr viel Neues hat und evtl. keinen Schlaf (Philipp hat alle 2 Stunden getrunken, bis er ein vier Monate alt war!!!) und deshalb mit dem Haushalt nicht klarkommt.

So, wenn du noch Fragen hast, frag gerne weiter...

LG

Speady:ROSE:

mit und

@ Speady71

Hallo Speady!

hab grad Deinen Bericht gelesen. Ich will es genauso machen wie Du, also auch 2 Jahre Elternzeit nehmen, davon das 1. Jahr zu Hause bleiben und ab dem 2. Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen. Von meinem Arbeitgeber aus ist das kein Problem, wußte nur bisher nicht ob das auch sonst machbar ist. Hast Du dann im 1. Jahr die vollen 67% Elterngeld ausbezahlt bekommen und wurden die nicht gekürzt weil Du dann im 2. Jahr wieder arbeiten gegangen bist? Das war nämlich meine Befürchtung. Und wie genau ist das denn mit dem Berechnen des durchschnittlichen Nettolohnes der letzten 12 Monate? Muß man denen dann die letzten 12 Gehaltsabrechnungen zuschicken? Und zählt rein das Nettogehalt oder werden Überstunden, Schichtzulagen, Urlaubsgeld usw. abgezogen?? Sorry für die vielen Fragen!

LG, Ina

Elterngeld, Elternzeit etc. Frage ????

Hallo Sabrina,

hier mal noch meine Erfahrungen und mein Wissen:

Bei meinem Sohn habe ich 12 Monate und mein Mann 2 Monate Elterngeld beantragt. Du beantragst schon 12 Monate - bekommst aber dadurch, dass es die ersten 8 Wochen MuSchu-Geld gibt, tatsächlich nur 10 Monate Geld aus der "Elterngeldkasse" (+ 2 Monate von der KK und Arbeitgeber).

Mein Mann war damals gemeinsam mit mir im 11. und 12. Lebensmonat meines Sohnes zu Hause. Es spielt keine Rolle, ob ihr gleichzeitig oder nacheinander Elterngeld bezieht. Für die Berechnung des Elterngeldes werden sowohl für dich als auch für deinen Freund die letzten 12 Monate vor Geburt des Elterngeldes herangezogen. Ob Weihnachtsgeld etc. mit eingerechnet werden, kann ich dir im Moment nicht sagen. Wir mussten damals ein vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular über die Bezüge mit dem Elterngeldantrag einreichen. Da der Antrag meines Wissens von Bundesland zu Bundeland verschieden ist, weiß ich nicht, wie es bei dir sein wird (wir wohnen in BaWü).

Wie sich das mit den Werbungskosten verhält, kann ich nicht sagen. Auch weiß ich nicht mehr, ob das mit dem MuSchu-Geld von der Krankenkasse automatisch lief (aber die Differenz stockt der Arbeitgeber automatisch auf - so war´s zumindest bei mir)... sorry.

Zu Elternzeit / Elterngeld: Ist es nicht so, dass du beim AG Elternzeit beantragst und beim Staat Elterngeld? Meines Erachtens sind das zwei paar Schuhe und wenn du 1 Jahr Elterngeld beantragst und im 2. Jahr stundenweise arbeiten geht, ist das für mein Verständins völlig vereinbar. Bloß im Zeitraum des Elterngeldes musst du Nebenbeiverdienste angeben...

So, ich hoffe, ich konnte deine Fragen ein bisschen klären. Aber wie Speady schon schrieb, guck doch mal in die entsprechende Elterngeldbroschüre.

Wir werden es diesmal so machen, dass ich wie beim 1. Kind nach 13 Monaten (1 Monat ohne Geld zu Hause zwecks Eingewöhnung Krippe) wieder halbtags arbeite. Mein Mann wird nach der Geburt 3 Wochen Urlaub nehmen und die beiden Vätermonate splitten (1 im Sommer, 1 Anfang 2011).

LG Ivonne

danke für die Info, dann hat sich meine Frage an Speady erledigt!

Hallo Ivonne!

Hab mal mit reingelesen, auch wenn`s für Silbermond gedacht war. Hat aber super meine Fragen beantwortet! Danke!!

Wohne auch in BaWü deswegen paßt die Info perfekt für mich! :-)

LG, Ina 21+4 :IN LOVE:

Elterngeld, Elternzeit etc. Frage ????

Hallo Ivonne,

vielen Dank für deine ausführliche Antworten hat mir schonmal einiges geholfen! :-)

lg Sabrina 24+4 :IN LOVE:

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