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Elterngeld???

Guten morgen zusammen,

kann mal wieder nicht schlafen und dachte ich poste mal etwas.Ist das bei euch auch manchmal so,da ir mitten in der nacht aufwacht und nicht mehr schlafen könnt??

Folgende Frage hab ich an euch.

Ich weiß das sich das Elterngeld aus dem gehalt der letzten 12 monate bezieht.

Wie sieht das aber aus,wenn wir die Steuerklasse ändern??

Momentan haben wir beide die steuerklasse 4 und sind am überlegen,ob es sich nicht lohnen würde,wenn wir auf steuerklasse 3 und 5 umsteigen?Da ich nur auf Teilzeit eingestellt bin und mein Mann wesentlich mehr verdient und somit die bessere Klasse sowie das Kind auf die Karte bekommen würde.

Wer kennt sich denn da etwas aus,denn es würde sich doch nicht rentieren,wenn er zwar weniger abzüge,ich aber dafür mehr abzüge hätte.

Ach ist das alles immer Kompliziert.

Wünsche euch einen guten Start in die neue woche.

GLG Barbara

Bisherige Antworten

Elterngeld???

Guten Morgen Barbara,
hast Du nochmal ein bisschen schlafen können? Ich liege nachts auch regelmäßig eine Stunde nach meinem ersten Klogang wach. Steh dann auch öfters auf, trinke was, oft esse ich auch meine Banane (ist mein Nachtessen :-) :-) ). Dann schlafe ich wieder ein bis zum nächsten Klogang, nur dass ich nach diesem gleich immer einschlafe. So ist das halt.
Zum Elterngeld kann ich Dir leider nix sagen, da mein Mann und ich beide nichts verdienen und wir somit ja eh nur die 300 Euro bekommen. :-(
Dir noch nen schönen Tag und liebe Grüße
wunschkind (20+3)

Elterngeld???

Also unser Steuerberater hat gesagt wir sollen es machen, weil es sich nach der Auszahlung (ich habs nicht so mit Netto und brutto *lach*) richtet. Wir haben also unsere Steuerkarten geändert, ich auf 3 und er auf 5. wir haben jetzt einfach mal dem Steuerberater geglaubt, der muss es ja wissen!
Mit den Schichtabzügen (war ja hier auch schon mal thema) hab ich an unserer elterngeldstelle angerufen. Die haben mir gesagt, das Schichtzulagen, wenn sie regelmässig kommen auch mit einberechnet werden. Puh- sonst wär ich auch echt stinkig gewesen! ;-)
LG
Melli

und mit dem schlafen...

...ab und an habe ich das auch noch, ist aber besser geworden, seit ich den "Schwangerschaftstee" von der Ingeborg Stadelmann trinke...darüber bin ich sehr froh, denn ich steh ja eh nachts mehrmals für die Toi auf, wenn ich dann zusätzlich noch wach bin, bin ich morgens wie gerädert....
ab halb 6 sieht das aber anders aus: wenn ich meinen Mann wecke, wird Baby (vielleicht durch meine Stimme) auch wach und strampelt wie verrückt. Da bin ich dann das eine oder andere Mal schon aufgestanden, weil ich dann eh hellwach bin *lach*
LG
Melli

Elterngeld???

Hallo Barbara,

wir haben es bei unserem ersten Kind *02/2007 so gemacht, dass ich vor der Geburt die bessere Steuerklasse hatte da sich das Elterngeld ja auf das Netto (Ausgezahlte Gehalt) bezieht. Mein Mann hat dann ja durch die Einkommenssteuererklärung das Geld das ihm dabei verloren ging wieder zurückbekommen. Nach der Geburt hat natürlich mein Mann wieder die bessere Steuerklasse bekommen, und auch das Kind auf die Karte, da ich ja nicht mehr arbeiten bin.

Bei uns hatte sich das wirklich gelohnt aber jetzt brauchen wir das ganze gedöns nicht mehr veranstalten da ich eh noch in Erziehungszeit zuhause bin und "nur" dir 350 Euro bekomme.

Viele Grüße

Klara

Elterngeld???

hallo zusammen
soll man also noch vor der geburt des kindes die steuerklasse ändern ? ich dachte das könnte man auch noch machen wenn der mutterschutz vorbei ist... denn so lang kriegt man ja ancoh gehalt und erst danach das Elterngeld...
lg aniko

Elterngeld???

Hallo Aniko,

man ändert ja die Steuerklasse um das Nettogehalt zu erhöhen nach dem das Elterngeld berechnet wird. Das bezieht sich aber auf die 12 Monate vor dem Kind, eben als man noch arbeiten gegangen ist. Wenn ich mich recht erinnere fällt sogar der Mutterschutz raus, also 12 Monate vor dem Mutterschutz! Also sollte man die Steuerklasse so früh wie möglich ändern damit es Sinn macht. Wenn man das Elterngeld bekommt sollte auf jeden Fall der Mann wieder die bessere Steuerklasse bekommen, denn man selbst verdient ja nix.

Viele Grüße

Klara

Elterngeld???

Hi,
für die Berechnung des Elterngeldes wird das Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. Allerdings werden Monate in denen man Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war oder Eltergeld bezogen hat nicht mit gerechnet. Das derjenige in Steuerklasse 3 bzw. 4 geht der zu hause bleiben will macht also nur vor dem MuSchu Sinn.
Der Wechsel des Partners in Steuerklasse 3 nach der Geburt ist zwar im ersten Moment gut, allerdings wird das Elterngeld zwar nicht besteuert, aber auf den Steuersatz angerechnet. (Progressionsvorbehalt heisst das glaub ich) So kann es einem passieren, dass man ne ganze Menge Steuern nachzahlen muss.
Mir hatte man das für den MuSchu so erklärt, dass die Summe auch abhängig von der Steuerklasse ist und man weniger MuSchuGeld bekommt wenn man im MuSchu die Steuerklasse von 3 nach 4 oder 5, oder von 4 nach 5 ändert. Aber wie das hinterher bei der gemeinsamen Veranlagung aussieht hab ich leider keine Ahnung.
Ich hoffe, dass dir das ein bischen weiterhelfen konnte.
LG
Meliane
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