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Dringende Frage - Mutterschutz!

Hallo, alle zusammen!
Wg. des Mutterschutzes muss man doch sechs (?) Wochen vor Beginn bei seinem Arbeitgeber eine schriftliche Mitteilung inkl. Arztbescheid zum voraussichtlichen Geburtstermin machen, oder? Weiss jemand noch den Spruch, den man schreiben sollte??? Kann leider mein altes Schreiben für meine Tochter nicht mehr finden.
Danke schon mal für die Hilfe! :-)
Liebe Grüße.
Bisherige Antworten

Dringende Frage - Mutterschutz!

Hallo, meinst du den Mutterschutz, oder die Elternzeit?
Mutterschutz, hab ich nur eine Bescheinigung vom Arzt eingereicht und das schon in der ca. 9. Woche ...
Antrag auf Elternzeit sieht ungefähr so aus:
(Name, Abteilung, gegebenenfalls Personalnummer o. ä.)
An
(Personalstelle entsprechend der in Ihrem Betrieb üblichen Bezeichnung und Adressierung)
(Datum)
Antrag auf Elternzeit
(Anrede)
Ich beantrage Elternzeit für mein Kind (Vorname, ggf. Name, Geburtsdatum). Die Elternzeit soll wie folgt liegen:
Von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr) und von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr).
(Info: Maximal zwei Zeitabschnitte sind möglich. Sie müssen die Elternzeit in diesem Antrag zunächst bis zum zweiten Geburtstag des Kindes festlegen. Sie können sich zwar auch schon bis zum dritten Geburtstag festlegen. Das ist aber nicht empfehlenswert. Beantragen Sie erst die Elternzeit für die ersten zwei Jahre und überlegen Sie dann, was Sie mit dem verbleibenden zwölf Monaten noch machen wollen. Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes zu übertragen. Ein vorformulierter Antrag dazu folgt unter C.)
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.
(Unterschrift)
(Bei einem Antrag mit mehreren Punkten reicht eine Unterschrift
LG Mala

Dringende Frage - Mutterschutz!

Ähhhm,
man bekommt innerhalb der ersten 12 Wochen vomm FA ne Bescheinigung über die SS mit dem Datum der errechneten Geburt, und 6 Wochen davor beginnt der Mutterschutz. da muss man nix schreiben....
LG
Bianca 21+1

Dringende Frage - Mutterschutz!

Hi,
ich meine auch, du müßtest für den Mutterschutz nichts schreiben/abgeben.
Nach den ersten 3 Monaten bin ich mit meinem Mutterpass in die Personalabteilung und die Kollegin hat eine Kopie des GebTermins gemacht. Danach kamen direkt die Schreiben an mich und meinen Chef wie lange ich noch arbeiten darf...
Und innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt muß ich ein Formular ausfüllen/abgeben bezüglich der Elternzeit.
Kannst du nicht einfach bei euch in der Personalabteilung anrufen und nachfragen ?
lg,
Alex (28+3)

Dringende Frage - Mutterschutz!

Hallo
Also bei mir war es so, dass ich die SS schon viel eher bekannt geben musste und zu dieser Bekanntgabe habe ich ein ärztliches Attest mit " Die Patientin ..... ist ss. voraussichtl Entbindungstermin ist der ..... . Beginn des MuSchu : 22.2.09"
Dazu habe ich dann nur noch geschrieben, dass ich lt beigefügtem Attest ss bin und mein Mutterschutz am 22.2 beginnt.
Alles ganz kurz.....
Meine Elternzeit (die ich ja leider nicht nehme) muesste ich gleich bei Geburt des Kindes beantragen. Das ist dann ein wenig mehr zu schreiben. Aber ich glaube nicht, dass Du das meinst.
LG

Dringende Frage - Mutterschutz!

Hallo,
was mußt Du denn da schreiben????
Bei uns gibt es das nicht.
Mußte in unserer Firma nur meinen Mutterpaß bei bekanntgabe der SS vorlegen. Da steht ja der voraussichtliche Entbindungstermin drin und den hat sich die Personalabteilung aufgeschrieben.
Da bin ich ja mal gespannt.
LG Stella

Dringende Frage - Mutterschutz!

Bzgl. des Mutterschutzes musstest Du nur "bei Bekanntwerden der SS" Deine SS- Bescheinigung abgeben, aus der der ET ersichtlich ist. Und ab Abgabe dieser Bescheinigung gelten auch die Mutterschutzbestimmungen.

Für die Elternzeit muss man (bis auf begründete Ausnahmen) sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit (also spätestens eine Woche nach der Geburt) den Antrag stellen.

Ich habe das letztes Mal alles schon vor der Geburt vorbereitet, so dass ich letztendlich nur noch das genaue Geburtsdatum sowie den Namen des Kindes eintragen und das Ganze in ein Kuvert eintüten musste.

Lg, Alex

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