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Brauch mal Rat

Hallo Zusammen,
ich beteilige mich ja nicht so viel am Forumsleben, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem einen Tipp geben :KISSING:
Also nun zu meinen Problem. Ich arbeite Vollzeit ( bin Beamtin ) hab einen fast 5 jährigen Sohn und mein Mann arbeitet im Schichtdienst.
Ich arbeite auf einer Stelle, die für die Organisation der Prüfungen für die Azubis zuständig ist. Während der Prüfungszeiten ist bei uns Urlaubsverbot. Nun ist aber grad keine Prüfung, ich bin ja letzte Woche gestürzt und hab mir noch ne Grippe eingefangen. Auf Nachfrage habe ich keinen Tag Urlaub bekommen :,( . Ich habe einfach das Gefühl, das auf meine Schwangerschaft keine Rücksicht genommen wird. Ich merke während der Arbeit, dass ich immer mal wieder einen harten Bauch bekomme. Der Stress macht mir ganz schön zu schaffen. Bleibt nicht aus, das mein Haushalt brach liegt.
Jetzt habe ich am Freitag VU. Ich kenne die FA noch nicht so gut. Meint ihr ich sollte ihr meine Situtation schildern? War auch schon ein paar mal krankgeschrieben wegen Blutungen.
Anspruch auf eine Haushaltshilfe habe ich leider nicht, da ich privat versichert bin.
Also was meint ihr. Ist das ein Fall für die FA?
Lg Tanja mit Mäuschen 15+4
Bisherige Antworten

Brauch mal Rat

Hallo liebe Tanja,

ich würde es mit der FA besprechen ;-)

alles, alles Liebe ..für dich !!! :IN LOVE:

GLG, Hanka

Brauch mal Rat

Hallo Tanja,
ich würde das mit der FA besprechen. Es kann ja nicht sein das es dir nicht gut geht und du dich dann auch noch schlecht fühlst weil andere so mit dir umgehen! Rede mit ihr und schlimmsten falls wirst du krank geschrieben oder bekommst ein beschäftigungsverbot!
LG
Tanja
12+3

Brauch mal Rat

Hallo Tanja,

ich würde es Deiner FÄ erklären und sie um Rat fragen.

Es geht Dir ja wirklich nicht gut und Du wärst sogar bereit Deinen Urlaub zu opfern...ich denke schon dass sie Dich krankschreiben wird.

Viel Erfolg und gute Besserung.

LG, JOhanna 13+0.

Brauch mal Rat

Hallo tanja,
ich würde das mit dem arzt bereden. hast du aber nicht über die beihilfe anspruch auf eine haushaltshilfe?? ich denke schon, das die das übernehmen, wenn die pkv das nicht leistet -
glg harriet
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

@motschekiepchen

Hallo,
nein die Beihilfe sieht so was überhaupt nicht vor. Ich hatte diese Grundsatzdiskussion schon am Telefon. Da Tim auch privat über mich versichert ist. No Chance....
Es gibt noch mehr Probleme in der Hinsicht, hat aber jetzt nichts mit der Schwangerschaft zu tun.
Ich werde aber mit der FA reden.
Lg Tanja

@motschekiepchen

welche probleme noch?????????? bin seit 1.8 auch pkv und verbeamtet und hab beide kinder bei mir?
mit der haushaltshilfe lese ich nochmal nach, ich hab das irgendwo gelesen, das das die beihilfe zahlt
harriet
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

hier lies mal- achtung lang

Beihilfefähig sind Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltshilfe zur notwendigen Weiterführung des Haushalts des Beihilfeberechtigten bis zu 6,00 Euro stündlich, höchstens 36,00 Euro täglich, wenn die den Haushalt führende beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person wegen einer notwendigen stationären Unterbringung (§ 6 Abs. 1 Nr. 6, § 9 Abs. 7 BhV) den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist, dass diese Person - ausgenommen Alleinerziehende - nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist, im Haushalt mindestens eine beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person (§ 3 Abs. 1 BhV) verbleibt, die pflegebedürftig ist oder das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Dies gilt in besonderen Fällen auch für die ersten sieben Tage nach Ende der stationären Unterbringung sowie bei Alleinstehenden, wenn eine Hilfe zur Führung des Haushalts erforderlich ist. Als Alleinerziehende gelten Mütter oder Väter, die mit ihrem berücksichtigungsfähigen Kind, für das ihnen die Personensorge übertragen ist, in einem Haushalt leben.
.
Familien- und Haushaltshilfe
Die Voraussetzungen für eine Familien- und Haushaltshilfe sind auch dann insoweit als gegeben anzusehen, wenn nach ärztlicher Bescheinigung ein an sich erforderlicher stationärer Krankenhausaufenthalt (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 BhV) durch eine Familien- und Haushaltshilfe vermieden wird; Entsprechendes gilt für alleinstehende Beihilfeberechtigte.

hier lies mal- achtung lang

bist du Land oder Bund?
Aber von den 6Euro bis höchstens 36 Euro würde man ja eh doch nur 50% bekommen. Meine PKV sagte mir, wenn ich ins Krankenhaus komme, dann kann ich die Haushaltshilfe ja über den Tagessatz abdecken. Aber es sollte ja zur Vermeidung des KKH kommen oder?
Anderes Problem. Sonderurlaub zur Betreuung unsers Sohnes. Da mein Mann gesetzlich versichert ist, hat er keinen Anspruch auf diesen Sonderurlaub. Normalerweise muss die KK für den Sonderurlaub den Lohnkostenausfall übernehmen. Da aber unser Sohn privat versichert ist, sagt seine KK muss die Beihilfe zahlen. Die Beihilfe sagt, interessiert uns nicht, zahlen wir nicht.Alles schon gehabt.....

hier lies mal- achtung lang

also ich bin land - und wenn dein arzt bescheinigt, das mit hilfe der haushaltshilfe der kh aufenthalt vermieden wird - dann zahlt die beihilfe steht ganz unten
kriegt dein mann nicht die 10 tage von der kasse zur betreuung seines sohnes im krankenfall - also wenn dein sohn krankgeschrieben ist? mein mann hat als wir noch in der gesetzlichen waren auch immer die krankentage für die kinder mitübernohmen obwohl sie bei mir familienversichert waren. vielleicht könntet ihr euren sohn krankschreiben lassen- dann gibts aber von der kasse nur 65% vom gehalt.
das ganze system ist doch total undurchschaubar.
schreib mal wie es weitergeht
glg harriet
und gute besserung

hier lies mal- achtung lang

Nein, die 10 Tage stehen ihm zwar gesetzlich zu, aber seine Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Wir hatten den Fall 1x, das ich selber krank war und mein Mann zu hause bleiben wollte. Wir hatten ein ärztliches Attest, dass Tim krankgeschrieben ist. Seine KK sagte uns, da Tim privat ist, muss meine PKV dafür aufkommen. Meine PKV sagte, geht uns nichts an, muss die Beihilfe aufkommen und die Beihilfe sagte, geht uns nichts an, nur wenn ich zuhause bleibe.
Also kannst du davon ausgehen, dass in Zukunft dein Mann nicht mehr zuhause bleiben kann :,( .
Ich bin übrigens Bund.
Nochmals LG Tanja + Mäuschen 15+4

hier lies mal- achtung lang

Hallo tanja,
oh man ist das ein hin und her, bei uns läuft es jetzt so, mein mann ist seit 1.10. auch in der pkv und wir hoffen das die kinder nicht so oft krank bzw. ich die tage erst mal übernehme und dann muss er überstunden abbummeln und ab märz bin ich dann erstmal zu hause, das ganze funktioniert aber nur, solange wie keine ss probleme auftreten.
ansonsten müssen die großeltern die kleine mal ein paar tage nehmen. beide opas sind schon zu hause.
ich wünsch dir das ihr eine lösung findet, die dir und deinem krümel zu gute kommt.
gglg harriet

Brauch mal Rat

Hallo Tanja,

ich würde es auch aufjedenfall mit dem Arzt besprechen- was hast Du denn zu verlieren! Es kann ja nicht sein das man Dir das Leben dort schwer macht. Sicherlich ist eine SS keine Krankheit, aber manchmal machen es einem die Umstände nicht gerade leicht und so manch einem scheint es Probleme zu bereiten das zu verstehen.

Ich drück Dir die Daumen das sich alles zum Guten fügt

GGLG Britta mit Paul an der Hand und Butzilein im Bauch 14+0

Brauch mal Rat

Liebe Tanja!
Ich würde auf jeden Fall mit Deinem FA sprechen! Kein Job ist es wert, dass Du Probleme in der SS dafür riskierst. Eine Freundin von mir hat sich als Ärztin die letzten zwei Monate wegen dem zu hohen Stress krank schreiben lassen, und ich kann das vollkommen verstehen.
Dein Baby geht vor und bald bist Du sowieso weg.
LG von Sunflower (20+0)
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