Blödes Amt die 2te...
Falls sich wer erinnern kann, ich hatte schon mal von meinem Problem mit dem Finanzamt geschrieben.
Ich habe hier in Österreich Familienbeihilfe beantragt (in Deutschland ist das das Kindergeld) und es abgewiesen bekommen weil mein Mann in Deutschland arbeitet. Laut dem Amt wäre Deutschland dafür zuständig. Das Amt in Deutschland hat aber gesagt, Österreich wäre zuständig. Also hab ich Einspruch erhoben und heute erfahren, dass auch der wieder abgewiesen wurde. Und zwar: ich hätte hier in Österreich ja keine Arbeit (war arbeitslos) und deshalb muss Deutschland einspringen.
Das Problem ist: wenn ich keine Familienbeihilfe bekomme, kriege ich auch kein Kinderbetreuungsgeld und das kriegt man hier immerhin für 30 Monate.
Mein Mann beantragt jetzt in Deutschland trotzdem das Kindergeld und ich versuche, trotzdem das Kinderbetreuungsgeld hier zu bekommen. Mal sehen, was die morgen dazu sagen...
Mich ärgert das total! Ich weiß ja, dass einer der beiden Staaten zahlen muss aber das kann jetzt noch ewig dauern (womöglich müssen wir klagen) und ich hab während der ganzen Zeit keinen Cent. Da hilfts mir auch nichts, dass ichs rückwirkend bezahlt bekomme!
Muss man denn wirklich so ein Problem draus machen, dass einer von uns beiden im Ausland arbeitet? Immerhin leben wir in Österreich aber das zählt nichts weil ich hier keinen Arbeitgeber hab.
Ich könnte echt...
Sorry ihr Lieben fürs Zulabern aber das musste jetzt mal raus!
glg, Cora
Blödes Amt die 2te...
hallo
ich kann mich noch an deinen beitrag erinnern. hast du damals meine antwort mit dem link für die help-seite gelesen?
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080700.html (Beihilfen und Unterstützung für Eltern)
auf der rechten seite gibt es eine rubrik mit fragen und antworten. dort kannst du experten eine frage stellen und bekommst kostenlos, unverbindlich und ohne registrierung auch innerhalt von 3 tagen per mail eine antwort! versuch es dort einfach mal.
auch gibt es viele hinweise, wie zB:
Im Unterschied zum Karenzgeld und zur Teilzeitbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren . Dazu zählen beispielsweise:
- Hausfrauen oder Hausmänner,.....
Voraussetzungen:
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind (in der Regel kann der Elternteil, der keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenn der andere – im gemeinsamen Haushalt lebende – Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe hat)
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich (das bedeutet, Sie leben mit dem Kind ständig in Österreich und haben zu Österreich engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen als zu einem anderen Staat)
- rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,
deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet
Hinweis: Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.
Blödes Amt die 2te...
Ich hab mich noch gar nicht bei dir bedankt, hab deinen Beitrag natürlich auch beim letzten Mal gesehen.
Ich bin der Meinung, dass ich das Kinderbetreuungsgeld bekommen müsste aber weiß man, was denen noch einfällt?
Im Prinzip erfüllen wir alle Bedingungen, außer dass wir keine Familienbeihilfe bekommen. Ich gebe morgen trotzdem den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ab und hoffe, dass ichs bekomme.
lg, Cora
Blödes Amt die 2te...
das mit der familienbeihilfe versteh ich nun nicht. familienbeihilfe bekommt man doch für jedes kind, sofern man in österreich gemeldet ist - oder nicht?
bei uns ist es wie bei euch, mein mann arbeitet in deutschland (er hat dort einen zweitwohnsitz), wir wohnen aber mit hauptwohnsitz in österreich.
familienbeihilfe beziehe ich für alle drei kinder in österreich. aber das wochengeld bekomme ich dieses mal nicht bezahlt.
und wie es mit dem kinderbetreuungsgeld aussieht, weiß ich noch nicht.
lg andea
Blödes Amt die 2te...
lg
Blödes Amt die 2te...
Und du bekommst trotzdem die Familienbeihilfe? Ich habe ja auch seit Oktober letzten Jahres nicht mehr gearbeitet, bekomme aber Wochengeld weil ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Laut Finanzamt bekomme ich aber keine Familienbeihilfe weil ich ja nicht arbeite und das wäre die Voraussetzung.
Welches Finanzamt ist denn für dich zuständig wenn ich fragen darf? (kannst mir auch ne PN schreiben).
lg, Cora
Blödes Amt die 2te...
wenn du die österreichische staatsbürgerschaft nicht hast und auch nicht eu-bürger bist, gäbe es sonderregelungen.
ansonsten besteht für einen der beiden elternteile automatisch anspruch für jedes kind unter 18 jahren, sofern es bei diesm elterneil seinen ständigen wohnsitz hat.
ob das in der realität auch so aussieht, kann ich jetzt nicht genau sagen, weil ich die kinderbeihilfe für alle drei kinder schon bezogen habe, BEVOR mein mann in deutschland zu arbeiten begonnen hat. vielleicht haben sie da einfach auch was übersehen, was ich nun nicht hoffen möchte und auch so nirgends drin steht (zumindest nicht, was ich im netz gefunden hab).
hier noch ein auszug, den ich im internet gefunden hab:
Wenn Ansprüche in zwei EU-Staaten zusammentreffen, weil z.B. jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat erwerbstätig ist, so gilt das sog. Wohnlandprinzip: Familienleistungen sind nach den Rechtsvorschriften des Landes zu gewähren, in dem sich die Kinder ständig aufhalten.
ich komme aus oberösterreich (bezirk linzland), vielleicht gibt es auch zwischen den bundesländern unterschiede??
lg andea
Blödes Amt die 2te...
hallo familienbeihilfe ist in jedem bundesland gleich. das ist ja ein bundesgesetz. und ich bin auch der meinung, dass alle, die hier ihren hauptwohnsitz haben familienbeihilfe bekommen, unabhängig vom einkommen. es gibt viele migranten, die keine österr. staatsbürgerschaft haben und dennoch familienbeihilfe bekommen.
vor allem kann die mutter, unabhängig vom vater, die familienbeihilfe beantragen, egal, ob verheiratet, oder nicht. soweit hab ich das zumindest verstanden.
die stellen sich ja wirklich sehr blöd an. du könntest aber noch bei der arbeiterkammer nachfragen, die setzen sich auch immer sehr für alle ein, auch was ämter betrifft! unverbindlich und kostenlos. ruf da doch einfach mal an. die sind dort sehr nett
lg
silber
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