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Bibs und Clara weg. Info

Hallo!
Das habe ich gerade mal aus dem Internet kopiert:
Bemessungszeitraum bei Arbeitslosigkeit: Wenn Sie zwischenzeitlich arbeitslos waren, sinkt das anzurechnende Einkommen. Beispiel: Vier Monate haben Sie 1500 Euro netto verdient, vier Monate haben Sie Arbeitslosengeld (I) in Höhe von 900 Euro bezogen und fünf Monate haben Sie 1800 Euro netto verdient. Das Arbeitslosengeld (I) bleibt unberücksichtigt. Insgesamt kommen Sie auf ein Netto-Arbeitsentgelt in Höhe von 15000 Euro. Dieses wird durch zwölf Monate geteilt. Mithin ergibt sich ein durchschnittliches Arbeitsentgelt in Höhe von 1250 Euro. Hiervon wird der auf den Monat bezogene Werbungskostenpauschbetrag, dies sind 77 Euro, abgezogen. Mithin bleiben als anrechenbares durchschnittliches Nettoeinkommen Einkommen vor der Geburt 1173 Euro. Wenn Sie eine Auszeit vom Job nehmen, werden Ihnen monatlich 786 Euro Ihres ausfallenden Nettoeinkommens ersetzt.
Und weiterhin habe ich folgende Info von der Seite "pro familia"
Empfänger von ALG I erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse.
Ruf mal bei Deiner Krankenkasse an und frag ob das so richtig ist. Das wäre ja super für Dich.
Viel Erfolg.
Lieben Gruß
Diana mit little Girl inside und Sarah 07.09.04
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
Bisherige Antworten

wow - vielen lieben dank!!! *knuddel* ich informiere mich mal :) GGLG von

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