Beschäftigungsverbot
habe mal eine frage wer hat das gleiche problem wie ich...
bin krankenschwester ,habe bis sonntag noch im nachtdienst gearbeitet...nun bin ich erstmal bis dienstag krank geschrieben...laut us bin ich 5+5
meine frauenärztin stellt sich etwas quer mir das beschäftigungsverbot auszusprechen...warum auch immer????
arbeite mit mrsa,hep b und c pat....sekreten etc...
haben nur schwerstpflegefälle patienten im wachkoma und langzeitbeatmete...
ich selber habe eine blutgerinnungsstörung und muß vom ersten tag der ss clexane täglich spritzen...
habe somit eine risikoschwangerschaft... %)
hat jemand einen rat für mich???
was ich machen kann??
wen ich um hilfe fragen kann etc...
lg die jenny
Beschäftigungsverbot
besteht nicht die Möglichkeit, nach Gespräch mit Stationsleitung und/oder PDL um die Versetzung auf eine andere Station zu bitten?
Nachtdienst fällt ja jetzt eh weg.
Ich habe auch früher im Krankenhaus gearbeitet, bei uns war das aber nie ein Problem mit der Versetzung auf eine andere Station, oder eben gute Absprachen innerhalb der Station, welche Arbeiten für den Zeitraum der Schwangerschaft tabu sind.
Viele Grüße,
die Bunte
Beschäftigungsverbot
meine ärztin wollte mir erst auch kein bv geben weil sie sagte das gibts erst ab fünfter monat. sie hat sich nochmal schlau gemacht und jetzt hab ich ein individuelles beschäftigungsverbot.
versteh nicht warum die sich so zickig hat, wenn du risiko-ss und noch dazu dein beruf. du darfst ja nichts mehr mit spritzen, blut oder krankheiten kontakt haben.
ausserdem hat der gesetzgeber das BV erschaffen da die meisten durch krankheit gehaltseinbußen haben und das ist nicht gestattet denn dadurch würden wir schwangerendiskriminiert.
ich büße jetzt auch bissel vom gehalt ein weil ich keine umsatzprovision mehr bekomme, aber es ist nicht soviel verlust wie bei krankheit.
achso und krank geht ja nur sechs wochen sonst fällst du ins krankengeld und das ist ja wegen mutterschaftsgeld und elterngeld bescheiden.
falls du noch fragen hast meld dich gerne
LG Cori 10+4 :IN LOVE:
Beschäftigungsverbot
Hey Jenny,
du hast eine Risikoschwangerschaft, hast mit diesen schweren Krankheiten und Flüssigkeiten zu tun und sie weigert sich dich?
Du musst mit ihr nochmal reden, so geht das doch nicht.
LG *Fienchen ;-)
Beschäftigungsverbot
werde dienstag nochmal mit meiner frauenärztin sprechen...
hatte mich nochmal im internet schlau gemacht und was ausgedruckt...
bei uns auf dem bereich darf ich nicht bleiben...infektionsrisiko zu groß...
und versetzen???mmhhh demente???die treten,schlagen....ich weiß nicht...auf dem bereich ist auch ne kollegin schwanger und seit dem krankgeschrieben...
nun gut warte nun bis dienstag und schaue dann weiter....
lg von der jenny :IN LOVE:
Beschäftigungsverbot
LG Cori 10+4 :IN LOVE:
Beschäftigungsverbot
nach §11 MuSchG hast Du auch Anspruch auf ein sogenanntes "Beschäftigungsverbot" für Nachtschichten und sonstigen Überstunden. Je nach AG bekommst Du auch den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der SS weitergezahlt. Frag doch einfach mal die Stations- oder Pflegedienstleitung, ob dies bei Euch auch zutrifft (im ö.D. eigentlich immer). Ganz sicher ist: DU MUSST KEINE Ü-STD.MEHR LEISTEN !!!
Ob Du irgendwo anderes eingesetzt werden kannst, wirst Du nur in einem pers. Gespräch mit Deinem AG herausfinden können.
wegen Deiner Blutgerinnungsstörung ... mhhhh ein Beschäftigungsverbot nach § 3 MuSchG wird Dir der Arzt nur ausstellen, wenn das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist. Wenn das nicht der Fall ist, wirst Du wohl weiter arbeiten gehen. Ich möchte Dir nicht zu Nahe treten, aber ich kann den Arzt schon verstehen, weil Du ja die Medis sowieso weiter spritzen musst ... erst, wenn die Arbeit Dich und Dein Baby gefährdet ist ein Besch.-verbot angebracht.
Ich wünsch Dir alles Gute !
Katrin
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