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Berechnung Mutterschutzfristen

Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade dabei, meinen Antrag auf Elternzeit und Elternzeitlzeit zu stellen und habe irgendwie eine Blockade bei der Berechnung der Mutterschutzfristen. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen:
ET ist Montag, der 20.04.09.
Erster Tag der Mutterschutzfrist müsste demnach Montag, der 09.03.09 sein. Ist der letzte Tag der Mutterschutzfrist (wenn das Kind bis zum Termin kommt) Montag, der 15.06.09 oder Sonntag, der 14.06.09?
Konnte man das jetzt nachvollziehen?
Danke für Eure Antworten!
Holly
Bisherige Antworten

Berechnung Mutterschutzfristen

Hallo Holly,
die 8-wöchige Mutterschutzfrist im Anschluss an die Geburt kann man doch erst berechnen, wenn das Kind geboren ist. Du teilst das der KK mit und die schickt dir dann ne Bescheinigung zu auf der die Mutterschutzfrist berechnet ist. Diese verwendet man dann wohl auch für den Elterngeldantrag ...so hab ich das verstanden, oder bin ich falsch? :-X
LG Mala, bei 35+2

Ach ja und Elternzeit ..

beantrage ich erst, wenn das Kind da ist. Dazu hab ich glaub` ich ne 6-wöchige Frist und die ist auch an den Geburtstag gebunden ..
LG Mala

genau so ist das

man kann die 8 wochen schutzfrist erst berechnen wenn das kind geboren ist. kommt es nämlich früher als am et hat man genau 99 tage schutzfrist, kommt es aber später verlängert sich diese um die tage, die es über den termin ist. lg lilli

Ach ja und Elternzeit ..

Hallo Mala,
danke für Deine Antwort. Natürlich ist es genauso, wie Du schreibst, die genaue Schutzfrist kann man erst nach der Geburt festlegen und den Elterngeldantrag kann man auch erst dann stellen.
Ich stelle aber schon jetzt meinen Elternzeitantrag, weil ich ihn mit einem Teilzeitantrag in der der Elternzeit gekoppelt habe und das die Basis für die Stundenfestlegung und Befristung meiner Vertretung ist. Ihr Vertrag, der ja wegen der Einarbeitung schon vor der Mutterschutzfrist beginnen soll, also ganz schnell geschlossen werden muss, bezieht sich ja auf meinen Antrag. Und da mein Arbeitgeber mir sehr entgegen kommt, komme ich ihm eben auch entgegen.
Natürlich formuliere ich im Antrag "Nach Ende der Mutterschutzfrist (voraussichtlich vom 09.03.09 - 15.06.09) ..." und im Antrag steht auch die Bemerkung, dass sich bei einem späteren als dem geplanten Entbindungstermin die Zeiten entsprechend verändern.
Mir ging es jetz tvor allen Dingen darum, ob die Fristen quasi von Montag zu Montag gehen (dann wäre der Mutterschutz ja 14 Wochen +1Tag) oder von Montag bis Sonntag.
LG Holly

Ach ja und Elternzeit ..

Hallo Holly,
ich hab mal nachgeschaut, wie meine Mutterschutzfrist vor der Geburt berechnet ist. Also die Woche geht von Montag bis Montag. Mein ET ist am 16.3. (ein Montag) und die Mutterschutzfrist begann am 2.2. (auch ein Montag), also wird die voraussichtliche Frist im Anschluss auch -denke ich mal- sich von Montag bis Montag ... berechnen.
Das ist aber auch alles ne Wissenschaft für sich ...oder?
LG Mala

Ach ja und Elternzeit ..

Hallo Mala,
danke, dass Du nachgeschaut hast.Ich finde es auch irgendwie kompliziert. Sooo wichtig ist es nicht, wenn ich es im Antrag falsch formuliert habe (unsere Personalabteilung war auch nicht schlauer als ich) wird im schlimmsten Fall der Urlaub einen Tag vorgezogen. Aber eigentlich sollte so etwas doch zu verstehen sein.
LG Holly
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