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Beantragung Elternzeit

Ich bins wieder O:-)
Hab mal wieder eine Frage. Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber erstmal die Elternzeit von einem Jahr beantrage, kann ich danach die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, oder muss er dann zustimmen?
Oder die andere Variante: Kann ich zunächst die Elternzeit von 2 Jahren beantragen und dann schon nach ca. 1 oder 1 1/2 Jahren wieder arbeiten, wenn es finanziell eng wird... ?
Muss jetzt bald die Elternzeit beim AG beantragen und jetzt kommen die finaziellen Ängste dazu... :,(
Natalie
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
Bisherige Antworten

Beantragung Elternzeit

Hallo Natalie,
meine Info ist, daß Du besser 1 Jahr Elternzeit beantragst und dann evtl. verlängerst, wenn Du das möchtest - da muß Dein AG zustimmen, denn Dir stehen 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu.
Wenn Du 3 Jahre beantragst und aus irgendwelchen Gründen früher wieder arbeiten möchtest, liegt es an Deinem AG, Dir das zu ermöglichen. Da kann es dann gut sein, daß Du wirklich die 3 Jahre "warten" mußt, weil er Dich nicht einstellen kann bzw. möchte.
LG, Sandra

Beantragung Elternzeit

Hallo Natalie,
wie schon gesagt habe ich mit dem Thema beschäftigt und mit meinem Arbeitgeber und Betriebsrat gesprochen.
1. Du hast nur Anspruch auf die selbe Stundenzahl wie vor der Elternzeit.
Bei mir wären das 40 h/Woche.
Da ich aber auf gar keinen Fall wieder ganztags arbeite muß verhandelt werden. Wie viel hast Du gearbeitet?
2. Wenn Du ein Jahr anmeldest musst Du auch nach einem Jahr wieder antreten. Solltest Du verlängern wollen musst Du verhandeln. Denn der Arbeitgeber hat aber das Recht darauf zu bestehen, daß Du nach einem Jahr wiederkommst. Machst Du das nicht kann er Dir kündigen!
3. Solltest Du 1 1/2, 2, 3 oder wieviele Monate auch immer anmelden und früher wieder anfangen wollen, mußt Du wieder verhandeln.
4. Du siehst also, sobald Du von der angemeldeten Zeit abweichst, muß Du mit Deinem Arbeitgeber reden und bist auf dessen guten Willen angewiesen, leider.
5. In meinem Fall ist es sogar so, daß ich im Umkreis von 20 km von meiner bisherigen Arbeitsstelle versetzt werden kann. Das habe ich leider damals bei Einstellung unterschrieben. Wenn ich wieder kommen möchte, darf ich noch nicht einmal auf meinen aktuellen Posten bestehen. Nur an mein Gehalt dürfen sie nicht dran.
Wie es zur Zeit aussieht, brauche ich mir aber keine Sorgen machen. Mein Chef würde mich mit Kusshand zurück nehmen und wenn es nur für zwei halbe Tage wäre.
Lieben Gruss
Anne
und mach Dir nicht so viele Sorgen, wir werden nicht verhungern

Beantragung Elternzeit

Hallo Anne,
so ganz richtig ist das aber nicht - der AG muß nicht zustimmen, wenn Du verlängern möchtest, denn es ist gesetzlich festgelegt, daß Du Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hast - egal, ob Du vorher nur 1 Jahr zuhause bleiben wolltest.
Schau mal hier, das hab ich dazu im Netz gefunden:
Weder das alte noch das neue Recht zur Elternzeit enthalten eine Regelung, wonach die Verlängerung der Elternzeit über das zweite Lebensjahr hinaus der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Gemäß § 15 Abs. 2 BErzGG bzw. § 15 Abs. 2 BEEG besteht der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Wie angesprochen, muss der Arbeitnehmer sich für die ersten zwei Lebensjahre gegenüber dem Arbeitgeber entscheiden, wann er innerhalb dieses Zeitraums Elternzeit nehmen will.
Das dritte Jahr der Elternzeit kann der Arbeitnehmer entweder nach Ablauf der ersten beiden Lebensjahre in Anspruch nehmen oder aber - nunmehr jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers - auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Insofern hat sich der Gesetzeswortlaut der Neufassung gegenüber dem bisherigen Bundeserziehungsgeldgesetz nicht geändert.
LG, Sandra

Beantragung Elternzeit

Hallo Sandra,
ok, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Tatsache ist, so wie ich es geschrieben habe wird es bei meinem Konzern (mehrere tausend Mitarbeiter) gehandhabt.
Sollte ich auf das von Dir aufgeführte Recht bestehen, werde ich es wohl einklagen müssen.
Warum sagen mir der Betriebsrat, die Personalabteilung und mein Vorgesetzter etwas anderes?
Ich vermute mal, wenn ich mich auf "Deinen" Paragraphen beziehe, werde ich gleich versetzt oder habe mit anderen Schwierigkeiten zu rechnen.
Ich finde die obrige Formulierung etwas schwammig. Bist Du Dir sicher, daß sie bedeutet, das man einmal angegebene Daten einfach ändern darf?
Vielleicht ist das Forum doch nicht der richtige Platz gesetzliche Fragen zu klären und man sollte bei Details besser einen Anwalt fragen.
Lieben Gruss
Anne (die erstmal drei Jahre anmeldet und dann versucht nach einem Jahr wieder Teilzeit anzutreten)
:THUMBS UP:

Beantragung Elternzeit

Hallo Anne,
tja, das ist immer so eine Sache mit "im Netz gefundenen Fakten", da gebe ich Dir recht. Allerdings hat mein AG (ebenfalls ein großer Konzern) mir das ebenso erklärt. Ich denke, ein großes Problem ist, daß viele Personalabteilungen u. Betriebsräte einfach keine Ahnung haben, wie das alles gesetztlich geregelt ist.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du beim zuständigen Bundesministerium bmfsfj.de nachfragen. Dort habe ich z. B. auch erfahren, daß wenn eine Geburt in die Elternzeit des vorherigen Kindes fällt und sich die Elternzeiten quasi überschneiden, man bis zu 12 Monate der 1. Elternzeit an die 2. Elternzeit hängen kann. Das hängt zwar vom Wohlwollen des AG ab, aber die Möglichkeit gibt es. Das wußte meine Personalabteilung z. B. nicht, aber nachdem ich die Broschüre vom bmfsfj vorgelegt hatte, wurde mir das gewährt.
Und so habe ich 9 Jahre Elternzeit, obwohl meine 3 Kinder dann innerhalb von 4,5 Jahren zur Welt kamen.
LG, Sandra

Beantragung Elternzeit

Hallo Anne,
ich bin halt son Mensch, der sich immer viel zu viele Gedanken macht :-( Ich möchte einfach, dass es meinem Baby gut geht und an nichts mangelt!
Ich habe bisher auch 40 h/Woche gearbeitet! Und möchte nach der Elternzeit natürlich auch nur Teilzeit 20-30 Studen denke ich...
Ich wusste bisher nur, dass ich nach 6 Monaten Auszeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz mit derselben Anzahl der Arbeitsstunden habe. Bleibe ich länger weg, können sie mich irgendwo in der Firma beschäftigen. Ich denke, mein AG ist in der Hinsicht kulant... zumindest war das bisher bei meinen Kolleginnen so...
Na zum Glück können sie wenigstens am Gehalt nix machen! Ich verdiene dort ganz gut, auch wenn ich 40 km Arbeitsweg habe...
Oh man, wegen der Beantragung der Elternzeit... das ist ja ganz schön kompliziert! Da muss ich mich jetzt schon praktisch festlegen, wann ich genau wieder arbeiten gehe... ich weiß noch gar nicht, wie der Alltag mit dem Kind sein wird...
Ich weiß nur, dass eine Kollegin zunächst 2 Jahre beantragt und jetzt noch 1 Jahr drangehängt hat... aber der AG will nicht, dass sie wieder kommt!
Da ich ja nach meiner OP kurzfristig ausgefallen bin, haben sie wiederum eine andere Kollegin früher aus der Elternzeit geholt.
Also bei uns ist wohl alles möglich! Hoffentlich!!!
Ich werde mich nächste Woche mal im KiGa erkundigen, ab wann dort Kinder aufgenommen werden können...
Danke dir Anne für deine ausführliche Auskunft!!!
LG
Natalie
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
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