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Arbeitslos und nun?

hi,

manche von euch wissen das ich in dänemark gewohnt habe aber nun hat mein mann die arbeit verloren und wir sind wieder nach Deutschland zurück.was mich einerseits freut da die medic. untersuchungen hier viel besser sind wegen dem würmchen.aber nun kommt das grosse problem ich bekomme kein arbeitslosen geld da ich damals den E106 schein benutzt habe und mein mann hat sein E106 noch nicht bekommen aus dänemark.kann ich mich jetzt einfach bei der arge anmelden?auch wenn wir noch nicht wissen wie viel er an arbeitslosen geld bekommt? und bekomme ich dann auch hartz4? da wir momentan überhaupt kein geld haben:-(

oder wo kann man sich noch hilfe holen ,weiss jemand das? ich weiss nicht mehr weiter und ich will mein mann auch nicht immer anschnautzen deswegen.

lg

Bisherige Antworten

Hallo und mal einschleich

eigentlich wollte ich Dir ne pn schicken aber Deine Daten sind ja nicht öffentlich.
Also ich weiß ja nicht wo Du nun in Deutschland wohnst. Falls es nach wie vor im "Norden" ist würde ich mich an das Arbeitsamt in Flensburg wenden. Hier gibt es einen Bereich soweit ich weiß der speziell für Arbeitssuchende und Arbeitslose aus Dänemark gedacht ist. Ruf doch dort einfach mal an. Da das Arbeitsamt ja die direkte Nähe zur Grenze hat und in Flensburg sehr viele Arbeitnehmer aus DK wohnen sind sie dort sehr gut geschult was das Thema angeht! Und auch fit in der Jobvermittlung!
Ich wünsche Dir und Deinem Mann ganz viel Glück!
Danny

Arbeitslos und nun?

huhu,
ich würde es auf jeden fall mal beim arbeitsamt versuchen, die sollten auch in solchen fällen bescheid wissen. ich kenne mich mit diesem E106-schein leider gar nicht aus, weiß noch nicht mal, was das ist :-[ edit: habe grad gegoogelt und erlese daraus nur, dass das was mit der krankenversicherung zu tun hat, aber sonst doch nicht, oder????
ich würde auf jeden fall zum arbeitsamt gehen und nachfragen!
ich wünsche euch, dass sich das bald klärt :THUMBS UP:
GGLG von bibs mit nubbelchen 18+5 und clara *11.01.06 :IN LOVE: :IN LOVE:

Arbeitslos und nun?

aber du solltest sofort am Montag dich bei der zuständigen Arge melden und Hartz IV beantragen, denn jeder Deutsche mit festem Wohnsitz hier hat Anspruch darauf.
Nur zur Info: das Arbeitsamt ist nicht alleiniger Träger vom Arbeitslosengeld II. Jede Kommune hat entschieden, ob sie es selber machen oder in Arbeitsgemeinschaften (in Berlin heißen sie JobCenter), d.h. einem gemeinsamen Zentrum aus Agentur und Kommune. Insofern ist dafür das Arbeitsamt der falsche Ansprechpartner, wenn die Argen auch oft mit im Haus sitzen, da die Federführung bei den meisten Argen doch bei der Agentur liegt.
Will Euch aber nicht mit noch mehr internen Details langweilen. Zusammenfassend: dafür ist das Arbeitsamt der falsche Ansprechpartner. Für den E106 schon. Kenne mich damit aber nicht aus und jede Agentur hat wenn überhaupt nur 1 Ansprechpartner, der sich damit auskennt. Also erst mal Alg-II-Antrag stellen und die können dann mit der Agentur zusammen klären, ob Du Ansprüche hast. V.a. wichtig für die Krankenversicherung.
LG Jarste 18 + 3 :IN LOVE:

Arbeitslos und nun?

Hallo, die Arbeitslos- und Arbeitssuchend-Meldung bekommt man nur im Arbeitsamt und die ist Voraussetzung für Hartz IV.

LG Claudia mit Theresia (22+2)

Arbeitslos und nun?

nur in den Kommunen, wo es keine Arbeitsgemeinschaften gibt, sondern die Kommune Hartz-IV selber macht. Die Argen machen die ganze Arbeitsvermittlung und damit die Meldung selber. (arbeite schließlich in einer, wenn ich nicht gerade ein Beschäftigungsverbot habe).
Jarste 18 + 3 :IN LOVE:

Arbeitslos und nun?

Hallo, ich weiß nicht genau was ein E106-Schein ist, aber:

Du solltest Dich jetzt in jedem Falle beim Arbeitsamt für Deutschland arbeitslos und arbeitsuchend melden, Dein Mann übrigens auch. Gleich alle Arbeitsunterlagen aus den letzten Beschäftigungsverhältnissen der letzten 24 Monate mitbringen. Selbst wenn ihr keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habt, wird dann vom Arbeitsamt ein Schein ausgestellt, dass ihr den nicht habt. Dann wackelt ihr zum JobCenter/Kreisagentur für Beschäftigung und stellt Hartz IV-Antrag, zu dem ihr übrigens auch gleich eine Bestätigung der Krankenkasse über Eure KV beibringen müsst. Wenn ihr in Deutschland noch nicht krankenversichert seid, einfach zur KV eurer Wahl schlappen bzw. wenn ihr in den letzten 18 Monaten in Deutschland gesetzlich versichert gewesen seid und das nicht länger als 18 Monate lieber zur letzten KV gehen, weil eine Sperrfrist wirkt. Die KVs sind mit der regelmäßig auch vollkommen überfordert und dann gibt es zu viel Durcheinander.

Neben dem Hartz IV-Antrag gleich den Antrag für die Babyerstaustattung und Umstandsmode stellen.

Achtung: Amtsmühlen mahlen langsam!

Grundsätzlich hat jeder, der seinen Unterhalt nicht selber bestreiten kann, Anspruch auf Hartz IV, Kosten für Unterkunft und Heizung (auch wenn formal zu hoch, wird mindestens 6 Monate gezahlt), Schwangere auf einen Schwangerschaftszuschlag und Babyerstausstattung.

Das gilt letztlich auch und selbst, wenn das Arbeitsamt erst prüfen muss, ob ihr Anspruch auf ALG I habt. Wenn es finanziell ganz eng ist, muss Hartz IV auch vorläufig gewährt werden. Selbst wenn dann später das Arbeitsamt ALG I-Anspruch bejaht, können die Ämter das untereinander verrechnen.

Für alles gilt: Alles so schnell wie möglich in Angriff nehmen. Derzeitige Bearbeitungsdauer liegt bei 4-6 Wochen. Maßgebliches Datum ist allerdings, das erstmalige Aufkreuzen in den Ämtern. Wenn Ihr keine Reserven habt und Euch Familie oder Freunde bis zur Antragsbewilligung Geld leihen, diese Zuwendungen immer als Darlehn deklarieren.

Letzter Punkt: Solltet ihr noch keine Wohnung haben und eine suchen, solltet Ihr Euch gleich erkundigen, was für den Ort in dem Ihr angekommen seid "angemessener Wohnraum" ist und dementsprechend Wohnung suchen. Habt Ihr schon eine Whg. gesucht, vom potentiellen Vermieter ein Angebot schreiben lassen. Achtung: Noch nicht den Mietvertrag unterschreiben!! Das Angebot gleich zum Amt mitnehmen und die schriftliche Zustimmung geben lassen und vor allem das erwartete Kind berücksichtigen lassen. Ihr habt dann auch Anspruch auf Kautionsdarlehn und Umzugskostenbeihilfe.

Ist ein bisschen schwer, hier in aller Kürze und laienhaft zu beschreiben, was in den jeweiligen Gesetzen und Dienstvorschriften steht und worauf besonders zu achten ist.

Wenn Du weitere Fragen hast, können wir auch gerne nochmal jenseits des Forums kommunizieren.

LG Claudia mit Theresia (22+2)

P.S. Wenn Du nicht privat oder freiwillig selbst versichert bist. Achtung: Das JobCenter übernimmt die KV, aber im Zeitraum bis zur Bewilligung bist Du erstmal nicht versichert, erst wieder rückwirkend!! Das ist wichtig wegen der Vorsorge!

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