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Arbeitsantritt in der 23. SSW???

Hallo,
ich bin z.Zt. in Elternzeit vom 2. Kind. Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 1800 Mitarbeitern und wollte im Januar wieder anfangen, 20Std./Woche während der Elternzeit zu arbeiten, das habe ich bereits direkt nach der Geburt von Nr.2 meinem AG mitgeteilt/beantragt und Anfang September wie vom AG gewünscht schriftlich nochmal bestätigt. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, möchte natürlich trotzdem anfangen. An meinem 1. Arbeitstag wäre ich aber schon 22+0, der Mutterschutz würde am 31.3. beginnen, also wäre mit Urlaub und so wohl nur 10 Wochen da. Bis zum 31.3. würde ich auch nur eingearbeitet werden...
Darf mein AG das ablehnen????
Habe mich auch noch nicht getraut ihm Bescheid zu sagen, wollte wenigstens bis zur 13. SSw warten.
Wann muß ich ihm "beichten"??? Lt. Mutterschutzgesetz ja unverzüglich damit das Gesetz greifen kann aber im Moment ist das doch eh egal da ich nicht beschäftigt bin.
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen???
Das belastet mich schon irgendwie ein wenig.
Danke,
Dewi
Bisherige Antworten

Arbeitsantritt in der 23. SSW???

hallo dewi,

leider kenne ich mich nicht gut aus und ich denke du bekommst noch bessere anworten. ich bin selbständig, so bin ich mit ag's nicht so firm.

aber soweit ich informiert bin muss der ag dir immer die stundenzahl und das entgeld zusichern, was du vorher auch hattest. nur wo du eingesetzt wirst, kann der ag entscheiden. könnte meiner meinung nach schon sein, dass er dich an einem platz einsetzt, wo du nicht erst eingearbeitet werden musst.

gggglg und weiterhin eine gute ss.

majondel

Arbeitsantritt in der 23. SSW???

Hallo Dewi,
ich denke nicht, dass Dein AG irgendwas dagegen haben darf! Ich würde die 10 Wochen mitnehmen, denn vllt bekommst Du dann wenigstens ein "kleines" Elterngeld!?
Liebe Grüße
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker
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