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Arbeitlos, Elterngeld und Krankenkassenbeiträge - Frage hab...

... nicht für mich, aber für meine Schwester.
Sie hat jetzt im März ihren Zwerg bekommen. Vor ihrer SS war sie befristet angestellt. Ihr Vertrag wurde aber durch die SS nicht verlängert und lief somit nur bis Ende März. Jetzt ist sie in Mutterschutz bzw. bekommt danach ja Elterngeld.
Wie sieht es aber mit der Krankenkasse aus? Sie hat jetzt von dieser die Kündigung bekommen, weil sie ja nicht mehr arbeitet. Sie müßte sich jetzt privat versichern. Sie dachte dann, daß sie beim Arbeitsamt mal nachfragt. Das Problem wäre wohl, daß sie sich arbeitslos melden könnte, dann würden die zahlen, sie müßte aber auch für Jobs zur Verfügung stehen. Wenn nicht hat sie Pech gehabt. Ist das wirklich so? Kann doch nicht sein, oder? Schnorrer und Co bekommen alles in den Rachen gesteckt und eine Mutter, die auch gern 1 Jahr zuhause bleiben muß, aber vor der Geburt gekündigt wurde hat das nachsehen? Tolles Deutschland. Ach noch vergessen zu erwähnen. Sie ist nicht verheiratet.
LG Ina mit Alexander
Bisherige Antworten

Arbeitlos, Elterngeld und Krankenkassenbeiträge - Frage hab...

Hallo Ina,

ich versuch Dir mal zu helfen, allerdings ohne Garantie auf 100%ige Richtigkeit meiner Aussage ;-) Kann es nur so wiedergeben, wie mir damals die Auskünfte erteilt wurden (bin auch nicht verheiratet, war vor Geburt 2 Monate arbeitslos -davor 12 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet - und hab 1 Jahr Elterngeld beantragt).

Solange man Elterngeld bezieht ist man beitragsfrei bei der Krankenkasse pflichtversichert. Sobald der Bezug von Elterngeld rum ist, müsste Deine Schwester entweder sofort einen Job haben, heiraten und in die Familienkasse mit Ihrem Mann wechseln ;-) , sich arbeitslos/arbeitssuchend melden (Achtung, dazu schreib ich noch was), oder sich selbst versichern (was ziemlich teuer ist, so um die 130-150€ / Monat).

Zum Thema Arbeitslosengeld beziehen: Das bekommt sie nur, wenn sie auch eine Betreuung von mind. 15 Stunden / Woche für das Kind nachweisen kann. Und da liegt der Hund begraben: Oftmals bekommt man nur einen Krippenplatz, wenn man auch eine Arbeit hat. Aber eine Arbeit kann man sich erst suchen, wenn das Kind untergebracht ist. Wenn man keine Arbeit suchen kann, weil man keine Betreuung hat, müsste man sich arbeitslos melden, was man ja nur kann wenn man eine Betreuung nachweisen kann. Da beißt sich leider die Katze in den Schwanz :DEVIL:

Lebt Deine Schwester alleine? Wenn ja, gäbe es noch die Möglichkeit Hartz4 zu beantragen. Dann wäre sie über die Agentur für Arbeit versichert.

Was mir noch einfällt: Manche Länder bezahlen nach dem Elterngeld ein so genanntes Landeserziehungsgeld. Musst Du mal nachgoogeln, ob es das in Eurem Bundesland gibt.

Solange Deine Schwester aber Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld bezieht müsste sie beitragsfrei pflichtversichert bleiben.

Hoffe ich hab keine Quatsch erzählt und konnte etwas helfen.

Kannst ruhig fragen, wenn was unklar ist.

LG

Tiggerli

Ergänzung...

Mir ist noch was eingefallen:

Ich hab z.B. zwischendurch gedacht, dass ich für Finja nicht gleich einen Krippenplatz ab Oktober bekomme. Da hätte aber mein Elterngeld geendet und ich hätte auch vor dem Problem "selber versichern" gestanden.

Ich hab dann mein Bezugraum für das Elterngeld verlängert und beziehe jetzt zwar weniger jeden Monat, aber dafür länger Elterngeld und bin somit noch bis April 2012 dadurch beitragsfrei versichert.

Vielleicht bringt das Deiner Schwester auch was?

Ein formloses Schreiben an die Elterngeldstelle hat bei mir gereicht. Angeblich ist es auch so, dass die Einkünfte nach dem 1. Jahr nicht mit dem Elterngeld verrechnet werden, sollte man dann doch einen Job finden.

LG

Tiggerli

Ergänzung...

Hallo,
ich dachte immer man ist die ganze Elternzeit versichert und das das nichts mit dem Bezugszeitraum von Elterngeld zu tun hat?
Liebe Grüße
Lina

Ergänzung...

Ich hab so verstanden, dass die Schwester keinen Job mehr hat und somit keine Elternzeit. Hab mich ehrlich gesagt nie damit auseinander gesetzt, wie es in der Elternzeit aussieht. Normal wäre es ja kein Problem wenn man z.B. 2 Jahre Elternzeit beantragt hat und nur 1 Jahr Elterngeld bezieht. Dann löst man es als Verheiratete eben über die Familienversicherung. Aber das geht als Unverheiratete nicht.

Hoffe, dass stimmt so.

LG

Tiggerli

Ergänzung...

Hallo,
hab gerade selber noch einmal gegoogelt. Bin nämlcih verjheiratet aber nicht Familienversichert, da mein Mann in Belgien wohnt und arbeitet. Hatte gerade etwas Angst um meine Versicherung nach Ablauf des Elterngeldes aber kein Problem. Man ist, wenn man in der SS beschäftigt war, die 3 Jahre Elternzeit beitragsfrei versichert.
LG Lina

Sie bekommt Elterngeld

Den Antrag hat sie schon bekommen. Sie war ja bis zur Geburt (und noch 2 Wochen danach) noch in einem Arbeitsverhältnis.
Gemerkt hat sie es eigentlich auch nur, weil sie mit dem Zwerg bei der U3 war und der KiA sagte, daß die Karte nicht mehr gültig ist. Da hat sie dann bei der Kasse nachgefragt und die sagten, daß sie gekündigt worden ist, eben weil sie sich jetzt selber versichern müßte.

kleine korrektur: sie muss sich nicht privat versichern, sondern allenfalls freiwillig pflichtvers.

während des bezuges von elterngeld bleibt sie das auch. soweit ich weiß ist sie einen monat ohnehin noch versichert... am besten widerspruc bei der KK und bei der elterngeldstelle ne bescheinigung holen, dass der angtrag abgegeben hat.

lg

kleine korrektur: sie muss sich nicht privat versichern, sondern allenfalls freiwillig pflichtvers.

Mein ich ja mit freiwillig versichern. Ist für mich irgendwie dasselbe.
Ich sag Ihr das mit dem Widerspruch. Find ich aber auch ein Unding von der Kasse, das da nichts schriftliches kam. Die haben die Karte vom Zwerg einfach nur für 2 Wochen ausgestellt.

Arbeitlos, Elterngeld und Krankenkassenbeiträge - Frage hab...

hallo,
also normalerweise ist man bei der krankenversicherung während der gesamten elternzeit beitragsfrei weiterversichert.
sie sollte sich mal erkundigen, ob das auch für sie gilt. sie kann ja mit auslaufen des AG-Vertrages nicht aus der krankenkasse geschmissen werden - glaub ich jedenfalls.
ansonsten beim arbeitsamt melden, sie zahlen ggf. auch später die betreuungskosten, wenn sie von denen in einer maßnahme steckt.
lg
susi
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