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400,-euro job bzw aufwandsentschädigung

hallo
unser elterngeld ist durch
(habe angegeben das ich nä jahr nicht arbeite)
ich habe letztes jahr als honorarkraft gearbeitet was als aufwandentschädigung zählt.
(13euro std / pro auftrag 39,- / das einmal die woche)
habe es nicht angegeben -meine das ist richtig
meine frage
wenn ich jetzt doch nä jahr am zb februar wieder arbeiten will NUR als honorarkraft (und nicht angestellt viele stunden) muß ich das melden?
400,- darf man ja dazu verdienen im monat
auch als honorarkraft?
glg und danke
janine
O:-) :THUMBS UP: :THUMBS UP: O:-)
Bisherige Antworten

400,-euro job bzw aufwandsentschädigung

Hallo Janine!
Also, wenn ich richtig informiert bin, wird alles, was du verdienst, auf's Elterngeld angerechnet. Ich habe vor dem MuSchu ja auch nur auf 400 Euro-Basis gearbeitet und das wurde auch mit berücksichtigt. Also, wenn du mich fragst, hättest du das mit angeben müssen bzw. auch nächstes Jahr wird das dann angerechnet und mit dem Elterngeld verrechnet. Ist leider so - bei der alten Regelung konnte man das einfach noch dazu verdienen. Aber das ist jetzt alles anders - LEIDER!
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag' doch mal bei einer Beratungsstelle (z.B. pro familia) nach und schildere den Fall. Die wissen da bestimmt auch Bescheid.
LG Katja :THUMBS UP:
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