Hallo,
sorry, dass ich etwas spät antworte. Ich war Fr. bis So. nicht zu Hause.
Dass der Arbeitgeber pro ganzem Monat Elternzeit die entsprechenden Urlaubstage vom Jahresanspruch abziehen kann, steht in § 17 Absatz 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit).
LG Ivonne