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@ladine

liebe nadine, dir viel glück morgen beim klären der situation und beim "beschwatzen". ich drücke fest die daumen, dass deine süße nicht gepiekst werden muss sondern nur ein bisschen speichel lassen darf.

alles liebe, alice

Bisherige Antworten

@ladine

Hallo Nadine,
ich habe das auch schon alles durch. Mit meiner Ersten....
Zur Festsellung der Vaterschaft gibt es keine klassische Gerichtsverhandlung. Sondern, die wird durch die Richterin/ den Richter angeordnet. Die Verhandlung gibt es erst, wenn das Testurteil vor liegt. Die Verhandlung hat bei uns 5!!!! Minuten gedauert. Es wurde nur abgefragt, ob wir in den betreffenden Zeitraumkontakt hatten und dann wurde das eindeutige Ergebnis genannt und er wurde das Vater verurteilt......
Zum Test: Bei uns war es so, daß er zum Labor fahren muße und bei mir und Kira wurde es bei unserer Kinderärztin gemacht. Das hat das Gericht so festgelegt. Es wurde Blut und speichel abgenommen, fingerabdrücke und Fotos gemacht.
Das Ergebnis/ die Verhandlung hat dann nochmal 8 Wochen gedauert.
Noch tipps:
1. Schaff die Beistandschaft beim Jugendamt ab !!!!! Du bist mündig und die können dir nicht wirklich helfen. ( War der erste Tipp von meiner Anwältin damals.)
2. Nimm dir einen Anwalt, der dich und die Interessen von deinem Kind vertritt. Es ist nämlich so, daß der Kindesunterhalt höher ist, als das Geld von der Vorschuschkasse. Die Differenz kannst du einklagen.
Außerdem steht auch dir Unterhalt zu, da du ja auf grund des Kindes nicht arbeiten gehen kannst.
Die Kosten für den Anwalt kannst du über Prozeßkostenhilfe geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen, sonst frag einfach.
Liebe Grüße
Cindy
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