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@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

Hallo Kyra,
Deinen Unmut kann ich gut verstehen und ich glaube, außer vielleicht der Familienministerin gibt sich niemand der Illusion hin, dass es in Deutschland wirklich kinderfreundlich zugeht. Die jüngsten Statistiken, Räumungsklagen gegen Kitas, die ganz "normalen" Reaktionen im alltäglichen Leben stehen dafür Pate.
Versuche noch mal Eure Miet- und Heizungkosten aufzuschlüsseln und rechne dem das Monatsgehalt Deines Mannes entgegen. Wenn danach weniger als 2x die ALGII-Grundsicherung über ist, bist Du anspruchsberechtigt und Deine Kinder sowieso. Minimal-Elterngeld von 300,-€ ist nicht gegenzurechnen, das Kindergeld nur gegen ihren Kinderzuschuss.

Außerdem solltest Du mal nachfragen, ob Du und die Kinder nicht über Deinen Mann ab morgen familienversichert sein könnt. Ist Dein Mann gesetzlich versichert?

Jetzt freu Dich erstmal auf Deine Hochzeit und vergiss das alles für ein paar Tage.

LG Claudia mit Theresia (29+1) :ROSE: :ROSE:

Bisherige Antworten

@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

Werde jetzt noch abwarten bis ich erstmal ne Antwort von der familienkassen habe wegen Kinderzuschlag oder ob die doch noch meinen mir würd Alg2 zustehen..Werde mich dann auch ab morgen über martin versichern lassen,das war ja der eigentliche Grund warum ich beantragt habe damit wenigstens die Kv getragen wird aber das hat sich dann ja eh ab morgen erledigt.Natürlich werde ich morgen meinen tag genießen ;-) es ist auch wirklich nicht so das ich hier zuhause sitze und pausenlos über die ungerechtigkeiten jammere oder darüber anchdenke nur wenn ich mich dann mal intensiv beschäftige ärgere ich mich halt doch das es so doof alles geregelt ist.Wir haben kein Auto und auch keine teure Wohnung und machen nicht so viel und trotzdem wirds manchmal eng,aber wenn ichd ann Elterngeld und das zweite Kindergeld bekomme wirds schon wieder besser werden,wollte ja eh stillen.Und in zwei drei Jahren möchte ich ja auch wieder arbeiten gehen,ist auch nix für mcih nur haushalt und Kind ;-)

Liebe Grüße Kyra

@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

ganz so einfach ist die Kinderzuschlagberechnung leider nicht. Die Rückforderung kam jetzt garantiert, weil Du einen Mehrbedarf für Schwangere hast und somit Deinen eigenen Bedarf nicht mehr decken kannst. Dann gibt es nämlich keinen Kiz mehr und Du hast wieder Anspruch auf Alg-II. Diese Regelungen sind nicht nur für die Bürger nicht mehr durchschaubar, sondern auch für die Mitarbeiter die Hölle...
Leider gibt es Konstellationen, wo man für Kiz zu wenig und für Alg II zu viel hat. Auf jeden Fall solltest Du dann spätestens wenn die Widerspruchsentscheidung (nicht Einspruch, das ist nur bei Kindergeld, da Steuerrecht der richtige Begriff) vorliegt, einen Alg-II-Antrag stellen. Dieser müsste dann auch rückwirkend bewilligt werden. Da die Kohle aber jetzt fehlt, würde ich zu dem Antrag jetzt bereits dringend raten...
Habe 3 Jahre bis Mitte 2005 in der Familienkasse und seitdem im Arbeitslosengeld II Bereich bis zum Beschäftigungsverbot gearbeitet, d.h. die Katastrophe der Einführung dieser besch.... Gesetze und deren Folgen bis heute hautnah von der anderen Seite des Schreibtisches erlebt....
Ganz "spannend" wird die Geschichte bei schwankendem Einkommen. Will Euch aber nicht noch weiter verwirren.... Aber durch den Mehrbedarf denke ich, wird die Entscheidung wahrscheinlich richtig sein auch wenn es Irrsinn ist, dass die FamKa zurückfordert und die Arge den Spaß wieder auszahlt.... Die Spanne, in dem man Kiz-Anspruch hat, bewegt sich eben in sehr engen Grenzen.
Hoffe, zum Verständnis für die Behörden und deren Mitarbeiter beigetragen zu haben, die den Schlamassel ausbaden müssen... Wie auch immer, wegen der Bearbeitung musst Du noch Geduld haben, denn manche Famkas haben so schon Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten und Rückforderungen werden nicht vorrangig bearbeitet, da andere ja auf ihr Geld warten....
LG Jarste 25 + 3 :IN LOVE:

@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

Hallo Jarste,
um ehrlich zu sein, ich nehme grds. - auch wenn ich wie die meisten Bürger Bürokratie wie die Pest verabscheue - durchaus meinen Hut vor einer Tätigkeit wie Deiner ab.
Ich bin von Haus aus Juristin und dementsprechend ja nun mit Gesetzen vertraut, aber wenn ich mir SGB I bis SGB XII ansehe, bekomme ich den totalen Horror. Ist fast so schön wie die Steuergesetzgebung. Es ist mir schleierhaft, wie ein Normalsterblicher da durchblicken soll.
Traumkonstellation: ALG II Bezug trotz Selbstständigkeit, Familienversicherung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der Wechselsperrfrist: Chaos perfekt und neben einem total verwirrten Bürger noch ein verwirrtes JobCenter + 2 verwirrte KVs.
Das ist fast so angenehm, wie einem kleinen Einzelhändler anhand eines 1800-Seiten Kommentars zum Mehrwertsteuergesetz die 27 Ausnahmetatbestände der Mehrwertbesteuerung auf Pfandgut zu erklären.
Ein schönes Wochenende
LG Claudia mit Theresia (29+2)

@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

Hallo Claudia,
wir müssten eigentlich alle Sozialgesetzbücher und das BaföG und natürlich das EStG nicht zu vergessen auswendig können, um unsere Arbeit wenigstens halbwegs vernünftig machen zu können. Da aber selbst die Juristen in der Gesetzgebung da nicht mehr durchblicken, haben wir dieses Chaos, wo die Wechselwirkungen einer neuen Regelung auf andere Gesetze einfach nicht mehr beachtet werden können. Ausbaden dürfen es die kleinen Behördenmitarbeiter, die "nur" 3 jahre Studium haben.... Tja eine Divise, die man uns bereits zum Beginn der Ausbildung nahe legte, gehört heute zum Überleben: Du musst (und kannstI nicht alles wissen, sondern nur wissen, wo es steht bzw. wen Du fragen kannst (was heute noch viel wichtiger ist).....
Alle Juristen, die ich kenne, haben sich im Studium möglichst um öffentliches Recht und v.a. Sozialrecht soweit wie möglich gedrückt.
Z.B. mit den Folgen der Elterngeldeinführung sind wir selbst betroffen, was mir zum Glück jetzt schon aufgefallen ist: Sachverhalt: Männe will das 2. Jahr zuhause bleiben (als gesetzlich Krankenversicherter) und ich bin Beihilfe- und privatversichert..... Während Elternzeit ist er versicherungspflichtig aber nur bei Bezug von Elterngeld beitragsfrei. D.h. würden wir das Elterngeld nicht strecken (d.h. 28 Monate Bezugsdauer), muss er Beiträge in der Gesetzlichen zahlen, die sich nach meinem Einkommen richten (wären ca. 180 € monatlich). Er könnte nicht einmal über die Beihilfe (immerhin 70 %) und Private KV (damit nur 30 %) versichert werden, da er pflichtig ist. Irrsinn. Wenn beide gesetzlich sind, interessiert die Regelung keinen und der andere wird einfach familienversichert, was gar nicht rechtens ist, denn er ist ja selber pflichtig....
Ich weiß, das ist Jammern auf hohem Niveau (aber auch Beamte haben genug Grund zum Jammern :-)), aber für jeden gibt es irgendwo irgendwelche Ungerechtigkeiten. Aber wenn ich in andere Länder gucke (habe z.B. zahlreiche australische Freunde und wir haben 3 Monate in einem peruanischen Kinderheim gearbeitet), geht es doch echt gut. Viele Länder kennen überhaupt kein soziales Sicherungssystem. Da gebe ich Dir völlig Recht.
Ich hoffe, Dir geht es weiterhin gut mit Deinem Bauchzwerg und schicke
GGLG Jarste 23 + 5 :IN LOVE:

@kyra Wisst ihr worüber ich mich in diesem Land ärgere??

interessant, was der Rechner so macht: meinte 70 Prozent Beihilfe und 30 Prozent Krankenversicherung für Ehegatten.
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