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*einschleich* Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Mein Mann (selbstständig) möchte gerne den 1. Lebensmonat unseres Sohnes Elternzeit nehmen.
Ich habe bis zum Mutterschutz wie folgt Teilzeit in einem befristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gearbeitet:
vom 24.06. - 31.07. und vom 01.09. - 20.11. (der 20.11. war der erste Tag meines Mutterschutzes).
Ich habe von meiner Krankenkasse noch keine Bestätigung, ob ich Mutterschaftsgeld bekomme, aber angenommen ich bekomme Mutterschaftsgeld, dann steht MIR ja in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung kein Elterngeld zu, weil das Mutterschaftsgeld angerechnet wird oder? Bekommt mein Mann dann trotzdem in seinem Vätermonat (also in unserem Fall in den ersten 4 Wochen nach der Entbindung) Elterngeld?
Er wollte sich nämlich eigentlich nur 14 Tage "frei nehmen", also einfach keine Aufträge annehmen, folglich im ersten Monat auch nur die Hälfte wie sonst verdienen. Ich meinte, er könnte dann ja auch den kompletten ersten Monat zu Hause bleiben als Vatermonat und würde dann ja noch wenigstens 67 % seines Einkommens bekommen. Ist das nun richtig oder falsch? Ich blick da nicht mehr durch.
Falls sich hier keiner auskennt, kann man bei der Elterngeldstelle anrufen und die helfen einem bei solchen Problemen weiter oder wie läuft das?
Liebe Dank schon mal!
Liebe Grüße
Sunny 37+4 :IN LOVE: ET-17
Bisherige Antworten

*einschleich* Kennt sich hier zufällig jemand richtig gut (evtl. berufsmäßig) mit Elterngeld aus?

Richtig gut kenn ich mich zar nicht aus, aber mein Freund arbeitet jetzt die ersten 8 Wochen Teilzeit und bekommt Elterngeld zusätzlich. Ich habe für die 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, welches auf das Elterngeld angerechnet wurde, somit hab ich kein Elterngeld bekommen.
Dein Partner bekommt das Elterngeld unabhängig von dir, ihr müßt dann auch 2 Anträge stellen nach der Geburt für dich und für ihn.
Das heißt also, du bekommst für die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und dein Mann für den einen Vätermonat Elterngeld in Höhe von 67% seines Einkommens (allerdings kenn ich mich da mit Selbständigkeit nicht aus.
Du kannst auf jeden Fall wenn du unsicher bist auch nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen und die können dir da bei Problemen auch helfen (haben wir auch so gemacht).
LG Berna mit Lukas, Emilian und Fynn (6W1T)
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