@ alle Elterngelderfahrenen
Bei uns wird es so sein, daß ich wohl um die 1600 Euro Elterngeld bekommen werde, wir haben jetzt im Vorfeld die Lohnsteuerkarten auf 3 und 5 gewechselt (davor beide 4) ab nächstem Jahr. Jetzt meine Frage: Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird doch dann das Elterngeld wahrscheinlich wieder auf das Familienkommen angerechnet, oder? Dann wird das ja wahrscheinlich quasi nachträglich noch versteuert, nehme ich mal an. Ist es sinnvoll, da jetzt schon Geld für zurückzulegen? Bin gerade etwas ratlos, wie das dann so alles ist, und habe natürlich wenig Lust, dann im nächsten Jahr 100-e Euro Steuer nachzuzahlen.
Wäre dankbar, wenn sich jemand damit auskennt.
Ansonsten allen alles Gute in den letzten Schwangerschaftstagen bzw. mit Euren Baby. LG
Andrea
@ alle Elterngelderfahrenen
Du hast es richtig erkannt. Es heißt zwar, dass das Elterngeld steuerfrei wäre, aber leider unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. :-| Was soviel heißt, dass zum Schluss das Einkommen beider Eheleute zusammenveranlagt wird (es sei denn ihr seid getrenntveranlagt). Selbst bei nur 300,- Euro Regelbetrag/im Monat mussten mein Mann und ich ordentlich Steuern nachzahlen. :-(
Ich kann nur raten, etwas von dem Elterngeld beiseite zu legen, denn die Überraschung kommt am Ende, wenn der Steuerbescheid kommt.
Für mich ist es so eine Art Milchmädchenrechnung, wo die Steuerzahler gutgläubig steuerfrei Einkommen beziehen, und dann die dicke Rechnung bekommen. Besser gesagt hinters Licht geführt werden!
Aber was soll man machen. Wenn man es weiß, dann kann man damit leben.
Näheres wird Dir ein Steuerberater erklären können, das würde auch für mich zu weit gehen.
LG SchwesterD
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