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@Lina2009

Hallo,
habe eben gelesen, das du dieses Jahr noch dich scheiden lassen willst, damit das Kind nicht den falschen Papa hat.
Sorry, aber das wird es trotzdem.
Das ganze hab ich bei meiner Großen hinter mir und ich musste später trotzdem vor Gericht.
Wenn du mehr wissen willst, frag ruhig.
Da hängen noch mehr Gesetze und etc dahinter. Nur mit der Scheidung ist es nicht getan. Leider.
LG Agnes
Bisherige Antworten

@Lina2009

hallo mareike,
danke für deine nachricht.
meine anwältin sagte mir, daß mit dem scheidungsantrag gleichzeitig ein antrag auf vaterschaft durch den echten papa gestellt werden kann. stimmt das nicht. dachte, daß wäre dann echt einfach.
kannst mir gern mal ne pn schicken, wie es bei dir von vorn bis hinten war.
vielleicht hatt irgendwer schlaues ja glücklicher weise auch das gesetz etwas geändert seither... meine hoffnung...
lg
lina

@Lina2009

Hallo Lina!
Erstmal HUHUUUU! Schön mal wieder was von dir zu lesen! Hab immer wieder Ausschau nach Dir gehalten! ;o))
Hoffe Du liest das hier noch? Ansonsten schicke ich dir bald mal ne Mail.
Wenn du vor der Geburt von Yadl rechtskräftig geschieden bist, passt alles! Dann wird dein ex nicht als Vater eingetragen.
Früher gab es da eine Frist von 302 Tagen nach rechtskräftiger Scheidung! Das gibt es aber schon etliche Jahre nicht mehr!!!
Falls Du noch nicht geschieden bist zum Zt. der Geburt, aber die Scheidung beantragt ist, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Drittanerkennung (ich denke das hat deine Anwältin gemeint)!
Die Vaterschaftsanerkennung wird dann mit rechtskr. Scheidung wirksam!
Wenn du noch Fragen hast melde dich einfach!!!
Freue mich von dir zu hören
LG
anke ;-) :-*
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