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völlig OT: steuererklärung

hallo zusammen,
ich mache unsere steuern immer selber, aber nun habe ich irgendwie nen brett vorm kopf.
ich weiß, ich habe IMMER alle haftpflichtversicherungen angeben können, nun finde ich aber die rubrik nicht mehr, wo ich sie angeben kann :-( kann mir wer helfen? konnte man noch andere versicherungen angeben?
vielleicht habe ich wg zeitmangel gerade nen black out *grummel oder wegen der ss-demenz *lach*
ich zb beispiel daß ich etwas vergessen habe zu erwähnen, leider weiß ich nicht mehr, was es war...
und dann weiß ich den unterschied zw einsaztwechseltätigkeit und dienstreisen nicht mehr *lol* als ob ich das erste mal ne steuererklärung mache...
lg,bianca
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völlig OT: steuererklärung

Hallo Bianca!
Also das hier hat mein Mann so auf die schnelle gefunden, ich hoffe das hilft dir weiter!
Wenn Sie an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit, z. B. als Bauarbeiter oder Monteur) beschäftigt waren und die Entfernung zwischen der Wohnung und der jeweiligen Einsatzstelle mehr als 30 km betragen hat, werden bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt.
Bei Entfernungen zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 30 km sowie nach Ablauf von drei Monaten liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, für die die Entfernungspauschale anzusetzen ist.
Steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten.
Aufwendungen anlässlich einer Dienstreise sind ebenfalls Werbungskosten. Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterbringungskosten bei mehrtägigen Reisen sowie Nebenkosten, z. B. Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefon, Telefax, Porto, Garage und Parkplatz. Sie müssen die Aufwendungen im Einzelnen nachweisen, bis auf zwei
Ausnahmen: Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den gefahrenen Kilometer geltend machen: beim Pkw 30 Cent, beim Motorrad oder Motorroller 13 Cent, beim Moped oder Mofa 8 Cent und beim Fahrrad 5 Cent. Bei Mitnahme eines Arbeitskollegen erhöht sich der Betrag von 30 Cent um 2 Cent und der Betrag von 13 Cent um 1 Cent. Die Verpflegungsmehraufwendungen können nur pauschal geltend gemacht werden, und zwar mit folgenden Beträgen je Kalendertag bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6 € mindestens 14 Stunden 12 € 24 Stunden 24 €.
Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstattet, müssen Sie diese von den Aufwendungen abziehen. Nur den Restbetrag können Sie als Werbungskosten geltend machen.
LG
Frauke

völlig OT: steuererklärung

hallo frauke,
dann habe ich es zumindest im dem punkt richtig angekreuzt ;-)
da bin ich ja froh
danke, bianca

völlig OT: steuererklärung

Hallo Bianca,
ich mache bei uns auch die Steuererklärung. Habe da das Programm von Aldi, Steuer 2007 (z.B.). Das ist jedes Jahr bei Aldi, immer aktualisiert für 4,99€!!!
Welche versicherungen du jetzt alle genau angeben kannst, weiß ich jetzt auch nicht so genau. Haftpflicht, Kfz, priv. Kranken-, Lebens-, Unfall- und Rentenversicherung bin ich mir sicher. Die Versicherungen sind meistens extra aufgelistet. Aber unter welcher Rubrik kann ich dir jetzt gar nicht so genau sagen. Bei mir macht das Programm das von ganz allein, er fragt mich, ich antworte und er fügt es dorthin, wo es hingehört :-D !!!
Einsatzwechseltätigkeit hast du, wenn dein Mann oder du z.B. 2 Monate nach Hamburg, dann für einen gewissen Zeitraum nach Berlin und dann wieder für eine gewisse Zeit nach München muss zum Arbeiten. Dienstreisen sind ja nur kurzweilig.
Bei der Einsatzwechseltätigkeit müssen die Städte jetzt nicht soweit auseinander liegen, sondern, es muss einfach ein wechselnder Ort sein einer Firma!!!
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
GLG Kerstin
Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

völlig OT: steuererklärung

hallo kerstin,
das programm habe ich auch, aber diesmal fragt er gar nicht danach und das finde ich komisch...ich finde es nun auch nicht, bin es schon 3mal durchgegangen :-(
mit den einsatzwechseltätigkeit hängt es nicht ab von den km und auch nicht davon, daß du in andere städte gehst, hat frauke gut aufgeschrieben, da konnte ich mich wieder erinnern. sprich mein mann (installateur) hat eine einsatzwechseltätigkeit, weil er mehrmalstäglich woanders arbeitet- auch ich habe eine einsatzwechseltätigkeit, weil ich nicht nur in der praxis, sondern auch zu hause behandele- war mir nur plötzlich sehr unsicher...
aber das mit der versicherung finde ich sehr, sehr komisch!!!
lg,bianca

völlig OT: steuererklärung

Bianca,

da will ich dir als Bilanzbuchhalterin mal schnell noch helfen.

Also die Versicherungen wie Privathaftpflicht, Kfz- Haftpflicht, Unfall-, Rentenvers., Lebensvers. etc.- im Grunde genommen alle Versicherungen außer Rechtsschutz- und Sachversicherungen wie Gebäude oder Fahrzeugvers. kommen unter den Punkt Sonderausgaben (beschränkt abzugsfähig).

Einsatzwechseltätigkeit und Dienstreisen sind wie bei Frauke beschrieben anzugeben.

Hoffe, es hilft dir weiter.

GGLG
Sandra

völlig OT: steuererklärung

hallo sandra,
lach, vorhin habe ich dann endlich gefunden, was ich nun echt ständig überlesen habe, die sonderausgaben waren es. wie gesagt, ich hatte null probs mit den steuern, es muß einfach an der ss liegen ;-)
dennoch danke!
mit dem mönchspfeffer ist es kein prob, ich muß auch erst mal schauen, wo ich es hingelegt habe. dann schaue ich aufs haltbarkeitsdatum, vielleicht kann ich es noch nach dem stillen dann einnehmen, wenn meine regel wieder unregelmäßig werden sollen...
lg,bianca
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