mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
Kennst sich jemand aus?????
ein völlig verstörtes morili:O(((
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
die elternzeit fängt direkt am tag der geburt des kindes an, aber innerhalb der ersten 8 wochen hast du halt noch zusätzlich deinen mutterschutz.
glg,
snowy
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
Ich finde das auch alles so verwirrend. Aber es ist doch so, dass der Muschu mit in die Elternzeit gerechnet wird. Oder? Aber wie ist das, wenn ich erst später in Elternzeit gehen möchte, werden denn dann die 8Wochen Muschu abgezogen? *amKopfkratz*
Gruss Brini
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
die Elternzeit beginnt mit der Geburt des kindes,wobei die 8 Wochen Mutterschutz aber angerechnet werden...
Was das aber nun genau heißt *schulternhochzieh*
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
LG
Yvonne
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
Mutterschutz beantragt. Eben weil ich nicht will, dass ich ein Tag nach
dem Geburtstag wieder arbeiten gehen soll.
Aber ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Hätte ich die 3 Jahre voll genommen, würde diese ab Geburt
angerechnet werden. Den länger als 3 Jahre sind gesetzlich ja nicht
zugelassen. Das ist die Höchstzeit die man nehmen kann.
Willst du die Elternzeit splitten, d.h. jetzt 2 Jahre und das restliche Jahr
für später aufheben, mußt du das aber jetzt schon beantragen. Du mußt
also jetzt schon wissen, ob du das 3. Jahr zum Beispiel zum 1. Jahr der
Einschulung nehmen willst.
Aber auch das muss der Arbeitgeber erst mal bewilligen. Müssen tut er
es nicht!
Ich habe auf jeden Fall weitere 2 Jahre Elternzeit beantragt und kann
somit meinen ersten Arbeitstag selber bestimmen, ob 1. Oktober oder
23. September....
LG Tina
Schaut mal hier...
M.E. kann die Elternzeit, so wie in meinem Fall, nach dem MuSchu und Urlaub beantragt werden... Theoretisch, wenn der AG zustimmt, können ja auch nur 2 Jahre genommen werden und das 3 Jahr dann zu einem späteren Zeitpunkt. Neben der Elternzeit gibts ja auch noch die entsprechenden Regelungen in den Tarifverträgen. Wenn ihr also einer Firma mit TV angehört, schaut auch dort mal rein...
Liebe Grüße
Catrin, die sich jetzt mal zur Hebi aufmacht...
Re: Schaut mal hier...
Wenn noch Resturlaub vorhanden ist, kann man den auch noch im Anschluß an die Elternzeit nehmen.
Beantragt werden muss die Elternzeit spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes. Sie wird dann rückwirkend ab der Geburt des Kindes bis zum 1., 2. oder 3. Geburtstag beantragt.
Erster Arbeitstag nach der Elternzeit ist entweder der 1., 2. oder 3. Geburtstag des Kindes - bzw. wenn man Glück hat (so wie ich letztes Jahr), dann fällt der Geburtstag auf einen Samstag oder Sonntag, dann ist eben der nächste Werktag der erste Arbeitstag.
LG Susanne
Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!
habe den Antrag schon fertig ausgefüllt und habe mir das alles von dem Sacharbeiter genau erklären lassen, da ich doch auch keine Ahnung hatte.
Also, die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt deines Kindes, du hast die ersten 8 Wochen dann deinen Mutterschutz mit Mutterschutzgeld, was auf das Erziehungsgeld und die Elternzeit angerechnet wird.
Ich habe Anspruch auf Erziehungsgeld bis zum 6. Lebensmonat des Kindes, ich bekomme also 4 Monate lang 300 Euro, die ersten 2 Monate bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK. Nach dieser Zeit habe ich keinen Anspruch mehr, da wir dann über dem Satz liegen. Dann muß ich wieder arbeiten gehen, da wir sonst mit dem Geld nicht auskommen.
So wurde mir das erklärt...ich hoffe, das es so auch wirklich ist. Aber es ist wirklich ein super komplexes Thema...
GLG Lissy mit Engelchen inside ET-6 und Krümel im Herzen
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