Suchen Menü

mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

sagt mal,ich bin ja froh, das Brini es mal angesprochen hat,die sache mit dem Elternzeit. Aber wann beginnt die Elternzeit?? Beginnt sie nicht direkt nach Geburt des kindes??Ich mußte bei meinem großen auch einen Tag nach seinem Geburtstag wieder anfangen zu arbeiten, weil da genau ein jahr rum war.Das war sehr blöd, aber es war halt nun mal so. Das meine Elternzeit erst 8 Wochen nach Entbindung anfängt ist mir neu...Ahhhhhhh!!!!!!
Kennst sich jemand aus?????
ein völlig verstörtes morili:O(((
Bisherige Antworten

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

hallo morili,
die elternzeit fängt direkt am tag der geburt des kindes an, aber innerhalb der ersten 8 wochen hast du halt noch zusätzlich deinen mutterschutz.
glg,
snowy

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

Hi!
Ich finde das auch alles so verwirrend. Aber es ist doch so, dass der Muschu mit in die Elternzeit gerechnet wird. Oder? Aber wie ist das, wenn ich erst später in Elternzeit gehen möchte, werden denn dann die 8Wochen Muschu abgezogen? *amKopfkratz*
Gruss Brini

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

also ich hab mal gegoogelt und da steht:
die Elternzeit beginnt mit der Geburt des kindes,wobei die 8 Wochen Mutterschutz aber angerechnet werden...
Was das aber nun genau heißt *schulternhochzieh*

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

Hallo! Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt und endet am Tag vor dem 3. Geburtstag, d.h. direkt der 3. Geburtstag ist dann auch der erste Arbeitstag. Blöd, aber ist so.
LG
Yvonne

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

Also ich habe bei meiner Tochter die Elternzeit NACH den 8 Wochen
Mutterschutz beantragt. Eben weil ich nicht will, dass ich ein Tag nach
dem Geburtstag wieder arbeiten gehen soll.
Aber ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Hätte ich die 3 Jahre voll genommen, würde diese ab Geburt
angerechnet werden. Den länger als 3 Jahre sind gesetzlich ja nicht
zugelassen. Das ist die Höchstzeit die man nehmen kann.
Willst du die Elternzeit splitten, d.h. jetzt 2 Jahre und das restliche Jahr
für später aufheben, mußt du das aber jetzt schon beantragen. Du mußt
also jetzt schon wissen, ob du das 3. Jahr zum Beispiel zum 1. Jahr der
Einschulung nehmen willst.
Aber auch das muss der Arbeitgeber erst mal bewilligen. Müssen tut er
es nicht!
Ich habe auf jeden Fall weitere 2 Jahre Elternzeit beantragt und kann
somit meinen ersten Arbeitstag selber bestimmen, ob 1. Oktober oder
23. September....
LG Tina

Schaut mal hier...

bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=16318.html - natürlich mit dem üblichen davor :-)
M.E. kann die Elternzeit, so wie in meinem Fall, nach dem MuSchu und Urlaub beantragt werden... Theoretisch, wenn der AG zustimmt, können ja auch nur 2 Jahre genommen werden und das 3 Jahr dann zu einem späteren Zeitpunkt. Neben der Elternzeit gibts ja auch noch die entsprechenden Regelungen in den Tarifverträgen. Wenn ihr also einer Firma mit TV angehört, schaut auch dort mal rein...
Liebe Grüße
Catrin, die sich jetzt mal zur Hebi aufmacht...

Re: Schaut mal hier...

Theoretisch richtig. ABER: Die ersten zwei Jahre der Elternzeit dürfen nur bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes (sprich: 2. Geburtstag) genommen werden. Nur das 3. Jahr ist flexibel bis zum 8. Geburtstag einsetzbar.
Wenn noch Resturlaub vorhanden ist, kann man den auch noch im Anschluß an die Elternzeit nehmen.
Beantragt werden muss die Elternzeit spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes. Sie wird dann rückwirkend ab der Geburt des Kindes bis zum 1., 2. oder 3. Geburtstag beantragt.
Erster Arbeitstag nach der Elternzeit ist entweder der 1., 2. oder 3. Geburtstag des Kindes - bzw. wenn man Glück hat (so wie ich letztes Jahr), dann fällt der Geburtstag auf einen Samstag oder Sonntag, dann ist eben der nächste Werktag der erste Arbeitstag.
LG Susanne

Re: mal Betreff Elternzeit @ all !!!!

Hallo Morili,
habe den Antrag schon fertig ausgefüllt und habe mir das alles von dem Sacharbeiter genau erklären lassen, da ich doch auch keine Ahnung hatte.
Also, die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt deines Kindes, du hast die ersten 8 Wochen dann deinen Mutterschutz mit Mutterschutzgeld, was auf das Erziehungsgeld und die Elternzeit angerechnet wird.
Ich habe Anspruch auf Erziehungsgeld bis zum 6. Lebensmonat des Kindes, ich bekomme also 4 Monate lang 300 Euro, die ersten 2 Monate bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK. Nach dieser Zeit habe ich keinen Anspruch mehr, da wir dann über dem Satz liegen. Dann muß ich wieder arbeiten gehen, da wir sonst mit dem Geld nicht auskommen.
So wurde mir das erklärt...ich hoffe, das es so auch wirklich ist. Aber es ist wirklich ein super komplexes Thema...
GLG Lissy mit Engelchen inside ET-6 und Krümel im Herzen
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen