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kvb und kindertransport mit schülerticket: (juristischer) rat gesucht!!!!

ihr lieben,

an meinen sohn (13) gerichtet flatterte vor kurzem ein brief eines kölner rechtsanwalts ins haus, mein sohn sei im oktober 2009! schwarz gefahren, hätte kein gültiges ticket gehabt und solle nun ein überhöhtes beförderungsgeld + anwaltsgebühren zahlen (80 euro).

habe an den anwalt geschrieben, denn joshua ist noch ein kind, nicht geschäftsfähig, kann sich überhaupt nicht erinnern, ohne schülerticket gewesen oder kontrolliert worden zu sein. ich als erziehungsberechtigte bin zu keiner zeit informiert worden, erst mit dem schreiben des anwalts nun ein halbes jahr nach dem angeblichen vergehen. zudem: joshua hat seit fast 4 jahren ein schülerticket, nachzuprüfen letztlich auch bei der kvb intern...

als hätte ich mit dem rhein geredet, kam nun ein schreiben des anwalts zurück, ohne bezug auf meine sachverhaltsdarlegung, wieder an meinen minderjährigen und nicht geschäftsfähigen sohn gerichtet, standardschreiben, dass er innerhalb von 14 tagen sein schülerticket hätte vorzeigen müssen, nun wäre der betrag von 80 euro fällig. mit androhung gerichtsverfahren, wenn nicht gezahlt wird...

ich bin empört, um es mal milde auszudrücken. nicht nur wegen josh und seiner schlafmützigkeit, wenn er es überhaupt war, der da kontrolliert wurde. denn einen nachweis habe ich bisher nicht erhalten, keine unterschrift oder ähnliches, überhaupt nichts schriftliches der kvb.

empört bin ich vor allem darüber, dass eltern nicht zeitnah informiert werden, wenn kinder ohne schülerticket erwischt werden. kinder sind auch mit 13 eben manchmal noch kinder und die eltern müssen eingreifen... davon abgesehen, dass ich über solche vorfälle auch informiert sein möchte. ganz davon abgesehen, dass josh dann hätte sein ticket vorzeigen können, und lediglich eine pauschale von 7 euro fällig geworden wäre. statt dessen habe ich von den kölner verkehrsbetrieben gar keine nachricht bekommen, auch keinen nachweis, keine unterschrift von joshua auf einem schuldanerkenntnis oder ähnliches.

was mach ich nun? bin fast geneigt, es auf ein verfahren ankommen zu lassen... denn nach meinem rechtsempfinden geht das so gar nicht.

meinungen von eurer seite dazu?

glg und schon mal danke fürs lesen bis hier unten ;-) alice

Bisherige Antworten

schleich mich mal wieder ein

Hallo Alice

Das hört sich irgendwie komisch an - dass sich da ein Rechtsanwalt meldet und nicht die kvb. Und wieso nicht nur Bußgeld, sondern auch Anwaltsgebühren. Wer kontrolliert denn in den Bahnen? Die kvb selber oder hat sie das abgegeben. Denn eigentlich bekommt man so eine Bescheinigung, die man dann zusammen mit seinem Schülerausweis vorlegen muss und dann gibt es nur ein Bußgeld. Und auf dieser Bescheinigung steht auch der Name des Kontrolleurs (so war es immer in Stuttgart - hatte auch mal mein Studiticket vergessen)

Ruf mal bei der kvb an - vielleicht will da jemand in deren Namen abzocken. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Und dein Sohn würde sich doch erinnern, oder???

lg ellek

kvb und kindertransport mit schülerticket: (juristischer) rat gesucht!!!!

Hallo Alice,

das its ja doof. ich habe nur ganz auf die Schnelle folgendes im netz gefunden:

Schwarzfahren. Wenn das Kind ohne Eltern schwarzfährt, müssen weder Kind noch Eltern das erhöhte Fahrgeld zahlen, haben wiederholt Gerichte entschieden. Ab 14 ist Schwarzfahren aber grundsätzlich strafbar. Es wird jedoch nur verfolgt, wenn die Verkehrsbetriebe Anzeige erstatten.

Müsste jetzt mal genauer in den juristischen Datenbanken recherchieren nach entsprechenden Urteilen, aber dazu fehlt mir gerade die zeit, da ich Luisa heute morgen um 9 schon wieder mit Verdacht auf Scharlach aus dem Kiga abholen musste, welcher sich dann auch beim Kia bestätigt :-( - d.h. nun 10 Tage AB. Jetzt hoffe ich mal, dass der Kelch an Johanna, meinem Mann und mir vorbeigeht, denn der Urlaub steht vor der Tür.....

LG,

Claudia

Schließ mich Ellek an: Frage bei der KVB nach.. hört sich sehr nach Abzocke an! LG

Wenn es keine Abzocke ist, würd ich es auf ein Verfahren ankommen lassen... sofern es gute Erfolgsaussichten gibt und Du rechtsschutzversichert bist... Anderenfalls könnten Dich die Anwaltskosten schnell mehr kosten, als die 80 EUR. Wünsch Dir Glück! LG Bianca, die in ihrem Berufsleben (Rechtsanwaltsfachangestellte) schon einige anwaltliche Aufforderungsschreiben gesehen hat, die keinerlei rechtliche Grundlage hatten

Ganz ehrlich:ich würde nicht zahlen,frag bei der kvb nach und ansonsten:abwarten...LG Andrea

kvb und kindertransport mit schülerticket: (juristischer) rat gesucht!!!!

Liebe Alice,

ok - die KVB ist ein Sauhaufen!!!

Aber auch für mich klingt das nach merkwürdiger Abzocke! Ich würde mich mal bei der KVB erkundigen. Und ansonsten: Bist Du rechtschutzversichert? Hast Du einen Anwalt?

Weil wenn die KVB das tatsächlich weitergegeben hat, würde ich es auch drauf ankommen lassen. Allerdings nicht ohne Versicherung und guten eigenen Anwalt, dem Du vertraust.

Bin gespannt, was raus kommt. Halte uns bitte auf dem Laufenden, ja?

LG Julie

anwort @alle

ihr süßen, auf euch kann man sich doch immer verlassen.

ich antworte mal allen auf einmal, sonst schreib ich mehrfach dasselbe:

1. die kvb ist der meinung, wenn dem kind von den eltern zugetraut wird, allein die bahn zu benutzen, dann brauchen sie die eltern auch nicht benachrichtigen, wenn das kind schwarz fährt. aber die kvb ist ja auch der meinung, dass man bauaufsicht bis zum nicht-mehr-existieren deligieren kann, was bedeuten schon ein stadtarchiv und zwei menschenleben.

2. der anwalt wird im netz auch namentlich genannt. er scheint der eintreiber der kvb zu sein. mit ungutem ruf. kann ich nur bestätigen.

3. nein, ich bin leider nicht rechtschutzversichert.

4. ich habe noch mal bei der kvb angerufen und bin einem menschen begegnet. diese frau war zwar auch der meinung, dass die kvb rechtlich auf der sicheren seite steht. allerdings konnte sie mich menschlich verstehen und hat mir geraten, die schlichtungsstelle nahverkehr einzuschalten. das werde ich morgen zwischen 10 und 12 also versuchen.

und JA! die kvb ist wirklich ein sauhaufen!!!

glg alice :ROSE:

ps: liebe claudia, gute besserung und dass sich keiner von euch mehr ansteckt, nach 24 stunden antibiotika seid ihr aber auf der sicheren seite...auf dass der uralub störungsfrei und gesund beginnen kann, ich hoffe nur, ihr fliegt nicht ;-)

kvb und kindertransport mit schülerticket: (juristischer) rat gesucht!!!!

Liebe Alice,
als ehemalige Mitarbeiterin des HAStK brauche ich wohl meine Meinung über die KVB nicht weiter zu erläutern.
Grundsätzlich kann die KVB ausgehen, wovon sie will. "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur)."
Man braucht nix als Wikipedia, um das herauszufinden. Lass es drauf ankommen.
Ganz liebe Grüße
Lena
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