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ich bin völlig fertig...

Hallo zusammen,
kennt ihr mich noch?
Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll... Ich arbeite ja seit April wieder, allerdings nur 2,5 Tage die Woche. In dieser Zeit war fast immer jemand krank von uns. Letzen Monat hatten wir (außer dem Papa) alle eine schlimme Angina bzw Scharlach Angina und nun habe ich schon wieder eine! Nur einen Monat später! Der Job macht mir nicht wirklich Spaß, ständig wird rumgemeckert, nichts richtig erklärt, aber alles soll ich ganz können. Mein Mann ist gestreßt, da er 2 nachmittage die Kinder betreuen muß und noch zusätzlich seine 40 Stunden (meistens mehr) auf Arbeit schaffen muß. Doch der Hauptgrund ist mein KLeiner. Er ist jetzt 2 Jahre alt und hat gerade von der Krippengruppe in die Übergangsgruppe gewechselt (dort sind die Kinder 2-3 Jahre alt) und kommt garnicht mehr klar. VOrher war alles okay. er darf auch noch in die Krippengruppe, da klappt es dann besser. Daher habe ich mich entschlossen zu kündigen und noch ein wenig zu Hause zu bleiben. Meine Kinder sind noch klein und das Wichtigste für mich. Ich hoffe, meine Chefin stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. Bitte drückt ihr mir die Daumen!? Das alles belastet mich und ich denke daher, das meine Abwehr deshalb wohl so schnell schon wieder aufgegeben hat. Ich kann einfach nicht mehr. Kann mich jemand verstehen? Und gibt es beim Aufhebnungsvertrag etwas zu beachten? Wenn alles klappt, bin ich demnächst auch wieder mehr hier.
LG Koro
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ich bin völlig fertig...

Hi Koro,

ach, das ist ja eine imense Belastung für Dich/Euch derzeit! Das tut mir echt leid. Dein Entschluß, die Arbeit "ruhen" zu lassen und erst einmal daheim wieder alles ins Lot zu bringen finde ich gut und ich würde es in jedem Falle machen, wenn´s irgenwie möglich ist.

Zu einem Aufhebungsvertrag kann ich Dir leider nicht sagen. Bin zwar selbst Arbeitgeberin aber so einen "Fall" hatten wir in meiner Laufbahn noch nicht. Hast Du denn mit Deiner Chefin mal ein Gespräch geführt und ihr Deine derzeitige Situation geschildert? Das finde ich immer enorm wichtig, denn dann hat der Vorgesetzte immerhin die Chance, zu reagieren und vielleicht auch Verständnis aufzubringen und eine gemeinsame Lösung zu suchen.

Ich drück´ Dir feste die Daumen, daß bei Euch bald wieder mehr "Normalität" im Sinne von mehr Ruhe und Ausgeglichenheit einkehrt.

Liebe Grüße,

Anna, Dich noch mal doll drückt

Mustertext der IHK Aachen

Aufhebungsvertrag

Zwischen .................................................................................................................................. (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.:) vertreten durch ……………………………………….…………………………………………........... - nachfolgend "Arbeitgeber" genannt - und Herrn/Frau ................................................................................................................................. (Arbeitnehmer/in) wohnhaft………………………………………………………………………………..………………............. - nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt - wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum ............. im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von ............ bis zum ............ weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung/wird ab …......... freigestellt bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Der zustehende Resturlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt. Soweit er während der Arbeitsfreistellung anderweitige Einkünfte bezieht, werden diese auf die Vergütungsfortzahlung angerechnet. Die Firma behält sich vor, den Arbeitnehmer während der Restlaufzeit des Vertrages teilweise oder ganz an den Arbeitsplatz zurückzurufen. § 3 Urlaub Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt. § 4 Abfindung Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von ....... brutto zu zahlen. Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. § 5 Wettbewerbsvereinbarung Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom ....... unberührt. § 6 Sonstige Vereinbarungen .................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... § 7 Meldepflicht Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. § 8 Ausgleich aller Ansprüche Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen. Davon unberührt bleiben .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................... Ort, Datum ………………………………………………………………………………………………………….............. Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/in -----------

--------------------------------------------------------------------- Anmerkungen: Der Aufhebungsvertrag ist die einverständliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. 1. Vorteile für den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz wie Mutterschutz, Schwerbehinderung greift nicht kein Kündigungsprozess möglich Betriebsrat braucht nicht angehört zu werden für den Arbeitnehmer Abkürzung der Kündigungsfristen, so dass er seine Arbeitstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber sofort aufnehmen kann es kommt nicht zu einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung 2. Form Auch der Aufhebungsvertrag muss seit dem 1. Mai 2000 schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich geschlossene Aufhebungsverträge verstoßen gegen dieses Schriftformerfordernis und lassen das Arbeitsverhältnis fortbestehen. Formunwirksam kann der Aufhebungsvertrag auch dadurch werden, dass wesentliche Nebenabreden nicht aufgenommen werden. 3. Inhalt Zentraler Bestandteil des Aufhebungsvertrages kann die Abfindung sein. Gesetzliche Vorschriften über die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe bestehen nur in sehr begrenztem Umfang. 4. Steuerrechtliche Behandlung der Abfindung In der Vergangenheit sah § 3 Nr. 9 EStG die Steuerfreiheit von Abfindungen in einer bestimmten Größenordnung abhängig vom Alter und Betriebszugehörigkeit vor. Dies ist aber durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 ersatzlos aufgehoben worden, mit der Folge, dass Abfindungen nicht steuerfrei sind, sondern der normalen und regulären Besteuerung unterliegen. Allerdings sind Abfindungen nach §§ 24, 34 EStG steuerbegünstigt. Die Steuerbegünstigung besteht in der Fünftelungsregelung, d. h. dass zur Berechnung der Einkommensteuer die Verteilung der Abfindung auf fünf Jahre unterstellt wird. Tipp: Wenn eine Abfindung gezahlt wird, empfiehlt es sich eine Lohnsteuerauskunft des Finanzamtes (§ 42 e EStG) wegen Steuerbegünstigung der Abfindung einzuholen. Darin sollte um eine Bestätigung hinsichtlich der Höhe der Steuerbegünstigung und um eine Mitteilung, welche Steuern die Firma einzubehalten hat, gebeten werden. 5. Hinweispflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber können sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Aufhebungsvertrages besondere Aufklärungs- und Belehrungspflichten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben. So kann etwa die Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist verhängen. Etwaige Abfindungszahlungen können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Beachte: Da arbeitsrechtliche Vereinbarungen zunehmend sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben, ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu empfehlen, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Meist wird man davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer die Bedeutung des Aufhebungsvertrages kennt. Der Arbeitgeber ist in der Regel jedenfalls nicht gehalten, von sich aus auf nachteilige Folgen hinzuweisen, es erscheint aber zweckmäßig, dies zu tun. Auf nachteilige Folgen muss der Arbeitgeber in folgenden Einzelfällen hinweisen: wenn durch die vorzeitige Beendigung das Entstehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft verhindert wird (zum Beispiel Betriebliche Altersversorgung), wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass der Arbeitnehmer über Folgen und Tragweite seiner Handlung ersichtlich im Unklaren ist. Tipp: Der Arbeitgeber sollte nicht versuchen, seinem Arbeitnehmer detaillierte Auskünfte zu den sozialrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisse zu geben, denn diese Materie ist äußerst schwierig und zudem dauernden Änderungen unterworfen. Auch können schuldhaft falsche Auskünfte den Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichteten. 6. Meldepflicht des Arbeitnehmers/Aufklärungspflichten des Arbeitgebers Seit dem 1. Juli 2003 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung hat unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen, spätestens jedoch drei Monate vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht vermindert das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer frühzeitig über diese Meldepflicht und die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung zu informieren. --------------------------------------------------------------------------------

ich bin völlig fertig...

Hallo liebe Karo,

mensch, das hört sich ja alles sehr stressig an.....ich kenne mich mit Aufhebungsverträgen zwar nicht aus, drücke dir aber alle Daumen, dass du bald wieder mehr Zeit mit deinen Jungs verbringen darfst und es mit den Krankheiten dann endlich ein Ende hat!

Liebe Grüße und alles Gute!

Conny

ich bin völlig fertig...

Liebe Koro,

ersteinmal: ich freu mich von euch zu lesen! Aber doof, dass es euch im Moment nicht gut geht.

Ich verstehe Dich vollkommen, ich würde es genauso machen wie Du und drücke Dir fest die Daumen, dass das mit dem Aufhebungsvertrag problemlos klappt.

Sicher ist Dein immunsystem von dem Stress angeschlagen und es wird euch allen sicher schnell wieder besser gehen, sobald wieder etwas mehr Ruhe einkehrt.

Könnt ihr euch vielleicht alle gemeinsam ein paar Tage frei nehmen und mal ein bischen rausfahren? Manchmal hilft so eine intensive Zeit zu viert ja auch Wunder...

Ich drücke euch die Daumen!

LG, Nina

ich bin völlig fertig...

Hi Koro,
ob ich dich noch kenne? Klaro!
Ich verstehe dich sehr gut. Ich kann mir gar nicht vorstellen regelmässig arbeiten zu gehen. Bisher keine Chance, denn meine Kinder brauchen auch einfach zu viel Eltern, und das bin bei uns nun mal vor allem ich.
Ich denke, so viel Infekt spricht wirklich Bände, würde ich auch so sehen wie du.
Wenn der Job irgendwie ne Perspektive hat, dann würde ich versuchen eine Auszeit zu nehmen - ein Erziehungsjahr. Sonst ist ein Aufhebungsvertrag wirklich vielleicht ne Chance. Aber vielleicht kann hier jemand doch noch was zu Risiken sagen, oder du gehst in ein Rechtsforum (Arbeitsrecht) und fragst. Ich würde evtl auch beim Arbeitsamt anrufen, fragen was du beachten musst, was für Rechte oder eben nicht-Rechte sich dann ergeben. Sperrzeiten fürs ALG etwa. Wissen solltest du das schon.
Ich puste euch jedenfalls mal ne Tüte "Muße" rüber,
LG Alke mit der Bande

ich bin völlig fertig...

Hallo Koro,

ohje, das ist ja wirklich der Wurm drin momentan bei Euch! Fühl dich mal gedrückt! Ich wünsche euch, daß es sich schnell wieder bessert und das mit dem Aufhebungsvertrag gut über die Bühne geht ohne Probleme, ist bestimmt die beste Entscheidung für deine Family momentan!

GLG

Sylly

ich bin völlig fertig...

Hallo Koro, bin auch mal wieder online. Kennst Du mich noch?
Ich kann nur sagen: kündige egal was und erhole Dich erstmal. Zwei Kleinkinder sind ein Haufen Arbeit und wenn irgendwas nicht richtig läuft, ist es echt belastend. Wirst sehen, wenn Du wieder zu Hause bist, wird alles wieder ordentlich laufen. Das Wohl Deiner Kinder ist am wichtigsten. Alles andere ist zweitrangig. Ich bin froh, meinen Mann voll zu Hause zu haben. Sonst könnte ich gar nicht arbeiten (Vollzeit von zu Hause). Die Kleine braucht viel Aufmerksamkeit und fordert ohne Ende. Max geht 2.5 Std morgens zum Kindergarten. Die letzte Woche war er krank. Weiß genau wovon Du sprichst. Drücke Dir die Daumen, daß alles gut klappt und wenn nicht, öffnet sich sicher bald eine neue Tür! GLG Simone mit Max & Frieda (21 Monate)

ich bin völlig fertig...

Liebe Koro,

natürlich kenn ich Dich noch!!! Schön, mal wieder von Euch zu hören (wenn auch der Inhalt nicht so erfreulich ist). Wollt Dir auch nur kurz schreiben, dass ich denke, Du hast die richtige Entscheidung für Dich und Deine Familie getroffen. Wird bestimmt bald alles besser!

Mit Aufhebungsverträgen kenn ich mich nicht aus, aber ich drück Dir die Daumen, dass alles so klappt wie Du es Dir vorstellst!

LG, Petra

ich bin völlig fertig...

Hi Koro,
schön mal wieder von Dir zu lesen, sicher kenn ich Dich noch!!!
Bez. dem Aufhebungsvertrag kann ich Dir leider nich helfen, da bei uns in Ö andere Bestimmungen gelten aber ich bin der Meinung, wenn es wirklich nicht klappt und es finanziell geht ist es sicher das Beste für alle wenn Du es so machst. Die Zeit wo unsere Kinder uns so brauchen ist eh so kurz und ich hab mir für mich vorgenommen diese Zeit mit Ihnen zu genießen. Ich habe noch bis April Karenz aber dann werde ich mir auch was für Abends suchen. Ich denke schon, dass sich das ganze auf Deinen Körper schlägt, es belastet einen ja schon enorm.
Ich wünsch Dir Alles Gute bei der Entscheidungsfindung.
LG Karin
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