haben arbeitslosengeld nach elternzeit
ich hab 3 jahre meine ausbildung gemacht, danach 1 jahr gearbeitet, der mutterschutz hat noch während meines befristeten vertrag angefangen. also ich bin jetzt nicht arbeitslos gemeldet, weil ich direkt von der arbeit in elternzeit bin, aber dort kann ich nichtmehr anfangen (wie gesagt befristeter vertrag). würde ich dann wenn ich ab oktober nicht gleich wieder arbeit finde 1 jahr arbeitslosengeld bekommen? und wird das vom elterngeld berechnet oder von meinem verdienst davor?
lg corinna
das haben bitte wegdenken ;-)
haben arbeitslosengeld nach elternzeit
bei meiner Tochter endete der befristete Vertrag während der Elternzeit. Ich war damals ca. 1 Monat vor Ende des Vertrags beim Arbeitsamt, und habe mich aber erst ca. 3 Monate später arbeitssuchend gemeldet, da ich erst ab dann jemand für die Betreuung meiner Tochter gehabt hätte, d.h. du kannst dich nur arbeitssuchend melden, wenn Du jemanden bzw. eine Krippe angeben kannst, der auf dein Kind aufpasst. Ich habe dann Arbeitslosengeld bekommen, das sich auf meinen letzten Verdienst (bzw. die letzten 5 Jahre oder so, glaub ich) berechnet hat. Der Wegfall des Verdienstes wegen der Geburt des Kindes (Elterngeld gab es damals noch nicht) wurde nicht berücksichtigt, kann mir auch nicht vorstellen, dass das Elterngeld für Arbeitslosenberechnung herangezogen wird.
Geh doch einfach mal zu einem Berater deines Arbeitsamtes und frag dort nach!!
GLG von Vronni, die nun Gott-sei-Dank einen unbefristeten Vertrag hatte, und so relativ entspannt das Jahr Elternzeit nutzen kann, aber es wird bestimmt ruckzuck November und dann geh ich wieder 15 Stunden arbeiten.
das ist ja mal eine logik...
die kita nimmt dich nur, wenn du einen job hast. klar, weil ohne job kann man ja selbst auf die kinder aufpassen!!! also brauch ich mich als arbeitslose da nicht melden. aber um arbeitssuchend zu sein brauch ich eine betreuung!! das ist doch doof....... dann schick ich lauris zur betreuung ab oktober, obwohl ich mir die als arbeitslose gar nicht leisten kann, nur um für jeden ag direkt zu haben bin???! naja mal schaun was das arbeitsamt sagt...
das ist ja mal eine logik...
ja das ist echt klasse bzw. typisch Arbeitsamt!!!!!!!!!! Du musst denen quasi erklären, dass Du sofort arbeitswillig und -fähig bist! Ich war mal einen Monate arbeitslos, da in der einen Stelle der Vertrag endete, ich in der anderen aber halt erst einen Monat später anfangen konnte, und da musste ich mich, um Arbeitslosengeld zu kreigen, auch arbeitssuchend melden und angeben, dass ich jede Stelle annehmen würe (dabei hatte ich doch einen Monat später schon eine!) und sogar ein Bewerbungsseminar besuchen, sonst wäre mir das Geld gestrichen worden. Was ein bürokratischer Quatsch-Laden!!!!
Aber es reicht übrigens (so war es bei mir damals wenigstens), wenn Du von irgendjemand die Adresse angibst, wo Du den Kleinen unterbringst. Vielleicht kannst Du da ja die Adresse irgendeiner guten Freundin in Deiner Nähe angeben. Wenn Du Arbeit findest, wirst Du dann hoffentlich schnell eine wirkliche Betreuung finden. Ich fand damals binnen 2 Wochen eine Krippe, da ich meine Mama damals als Kindbetreuuerin angegeben hatte, die wegen ihrer Krankheit nur einige Stunden mal auf meine Kleine hätte aufpassen können und nicht halbe oder gar ganze Tage lang.
Viel Erfolg!
Vronni
haben arbeitslosengeld nach elternzeit
Hallo Corinna,
ich weiß nicht wie das ist, wenn der Vertragwährend dem Mutterschutz endet, aber mein Vertrag ist später ausgelaufen und ich habe die Mutterschutzzeit hinten angehängt bekommen. Wobei ich dazu sagen muss ich hatte ein Weiterbildungsvertrag und da hab ich glaub den Anspruch auf die versäumte Zeit. Aber nachfragen kostet ja nichts. Nach meinem Wissen kann man sich immer arbeitssuchend melden auch wenn man keine feste Betreuung für sein Kind hat. Nur arbeitlos mit Arbeitslosengeld ist wahrscheinlich problematisch. Mein Mann ist die ganze Zeit arbeitssuchend gemeldet ohne dass wir eine feste Betreuung haben. Er bekommt aber auch kein Geld vom Amt. Momentan ist es ja unproblematisch bis auf das Geld, das fehlt. Du bekommst die Renten-zeiten ja angerechnet und kannst während der Elternzeit 30 h in der Woche arbeiten. Vielleicht läßt sich da ja was finden zu Zeiten wo eine Betreuung möglich ist. Man kan sich ja vorab ja auch schon über eine Tagesmutter informieren, die für den Fall dann übernehmen kann und die Zeit Überbrücke kann, bis man einen festen Platz hat. Klar ist auch viel Glückssache dabei. War bei uns damals so als mein Mann versucht hat zu arbeiten.
Ich wünsche dir viel Glück bei der Arbeit- und Betreuungsplatzsuche.
GGLG Glühwürmchen
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