erwerbslos - Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Nadja hat mich heute ein wenig ins Grübeln gebracht. Und zwar bin ich erwerbslos und bekomme auch kein Geld mehr vom Arbeitsamt. Bin dort also nicht mehr gemeldet, übers AA Krankenversichert oder beziehe sonst irgendeine Leistung! Habe ich dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, würde ich es dann von der Krankenkasse bekommen, oder vom AA? Wer kann mir helfen?
GLG Kerstin
erwerbslos - Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
wie bist du denn dann versichert?
Über deinen Mann- familienversichert?
Ich habe mich bei meiner KK auch kundig gemacht, da ich ja momentan in Elternzeit bin und diese aber zum Zeitpunkt der Entbindung schon ausgelaufen wäre-
dann war eben die Frage ob ich mich auch familienversichere oder noch (ein letztes ;-) ) Eltenzeitjahr anhänge-
für doofe 6 Wochen bis zur "neuen" Mutterschutzzeit.
Bei meiner KK (AOK) hat man mir dann mitgeteilt, dass man Mutterschaftsgeld-
das ist doch das mit 13.-€ 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt-
nur bekommt, wenn man selbstständig versichert ist.
familienversicherte hätten keinen Anspruch darauf...
Daher haben wir uns dann doch dafür entschieden, dieses eine Elternzeitjahr zu vergeuden-
aber bekommen dann immerhin das Geld! :-P
LG Sandra
erwerbslos - Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
schau mal unter ... mutterschaftsgeld .., vielleicht ist das was für dich. Habe ich gerade gefunden als ich bei meiner Krankenkasse gestöbert habe, da ich da auch unbedingt nachfragen muß, wie das bei mir läuft, da ich noch mit Nr.1 in Elternzeit bin.
Lg
erwerbslos - Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK hat man nur, wenn man selbständig krankenversichert ist, d.h. wenn man auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Ich bin über meinen Mann familienversichert und arbeite auf 400€-Basis (bin auch nicht arbeitslos gemeldet o.ä.); dann bekommt man das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Schau mal auf deren homepage (das übliche davor und dahinter), da kannst Du den Antrag online ausfüllen und abschicken und bekommst dann schriftlich ne Bestätigung Deines Antrags, ein Aktenzeichen zugeteilt und sie sagen Dir welche Unterlagen Du wann noch einreichen mußt. Ist eigentlich gar nicht so kompliziert...
Liebe Grüße
Tanja
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