bv und elterngeld
1. mutterschutzzeit&geld:
man bekommt 6wochen bis zum et und 8wochen danach mutterschaftsgeld, aber was ist, wenn der vertrag noch während der mutterschutzzeit aufhört, hab gelesen dann gibts 90% vom nettogehalt als krankengeld. aber welcher monat/ welche monate zählen da für diese berechnung?? weiß das zufällig jemand?
2. elterngeld/berechnungszeitraum/bv:
und wie ist das mit dem bv und dem elterngeld? hab ja für den halben juni und den ganzen juli ein bv, dann bekomme ich doch das normale gehalt weiterhin...?! hab gelesen, dass die letzten 12 monate zur berechnung des elterngeld genommen werden, aber monate mit ss-bedingter erkrankung nicht zählen. auch wenn man normal gehalt bekommen hat?
wie ist das wenn der mutterschutz ende august 2008 anfängt, stimmt es das dann die monate aug07-juli08 zählen und der monat august nicht interessiert?!
3. elternzeit
und welche 12monate zählen als elternzeit, wenn wie bei mir der et 7.10. ist: also 7.10.2008-7.10.2009???
wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
das ist ja schon echt kompliziert, vorallem ist mein gehalt jeden monat total unterschiedlich gewesen, erst bis sep07 ausbildungsgehalt, dann verschiedene ag und nun der befristete vertrag...das wird ein lustiger papierkrieg werden :-(
lg corinna (25+2, morgen darf ich wieder zur fä *freu*)
bv und elterngeld
also ich kann dir nur eine Antwort zum dritten Punkt geben.
Die 12 Monate zählen gar nicht wirklich als 12 Monate, da die Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach dem ET angerechnet wird.
Wenn also nur die Frau in Elternzeit geht kann man bis zum 12. Monat des Kindes Elterngeld beziehen.
Das heißt dann somit also eigentlich nur 10 Monate, da die 8 Wochen Mutterschutz ja gesplittet von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt werden. Ich weiß bloß nicht wie das ist, wenn der Vertrag in der Zeit ausläuft, wer dann die Kosten übernimmt, da die Krankenkasse ja nur eine bestimmte Summe erstattet.
Ich hoffe es hilft dir wenigstens etwas weiter.
Ich finde die ganzen Informationen auch extrem kompliziert formuliert.
Aber guck mal unter diesem Link da kann man das Elterngeld berechnen lassen.
www.elterngeld.net
und da gibt es auch noch ne Menge Info´s zum Thema und nen Forum, vielleicht hilft es ja ein bißchen.
Lg Kirsten
(26+4)
bv und elterngeld
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