brauch Hilfe beim Elterngeldantrag (BV,uvm)
hab mir den vordruck aus dem internet ausgedruckt (19seiten) und für den "antrag auf elterngeld" gab es auch ein hinweisblatt mit nr.1-13 bis zu den kontoangaben. dann geht es aber noch weiter mit der "erklärung zum einkommen" und da häng ich nun.......es steht zwar immer was von "siehe hinweisblatt" aber ich finde kein hinweisblatt. gibts das online nicht??
auf jeden fall muss ich N ausfüllen, und bei dem 1. "mutterschaftsgeld vor der geburt des kindes" JA ankreuzen, denn ich hab ja mutterschaftsgeld bekommen. aber wieso steht da dahinter "maßgeblich ist das einkommen aus den 12 monaten vor dem beginn des beschäftigungsverbotes"
HÄÄ?! ich dachte immer, dass der monat mit bv als normaler arbeitsmonat zählt, weil ich ja auch normales gehalt bekommen hab! jetzt doch nicht? soll ich dann NEIN ankreuzen, doch das wäre auch nicht richtig..............
und zur Arbeitgeberbescheinigung: muss ich die zu jedem AG schicken, bei dem ich in den letzten 12monaten gearbeitet hab (bei mir waren das 4, durch meine ausbildung bis sep07,dann zwei kurze jobs bis ende 07 und von jan-jetzt der 4.job.....!!)
ich dachte immer ich könnte einfach die gehaltszettel der letzten 12monate kopieren, geht das nicht????
dann muss ja z.b. mein ausbildungs-ag für sep07 das blatt auch noch ausfüllen?!
ist das ein müll........
:DEVIL: :DEVIL: :-( @= %) :HELP:
brauch Hilfe beim Elterngeldantrag (BV,uvm)
Ich habe folgende Zettel (auch ausgedruckt):
- Antrag auf Elterngeld 4 Seiten
- Elterngeld - Erklärung zum Einkommen Elternteil 1 2 Seiten
- Elterngeld- Erklärung zum Einkommen Elternteil 2 2 Seiten
- Verdienstbescheinigung Elternteil 1 1 Seite
- Verdienstbescheinigung Elternteil 2 1 Seite
Erläuterung zur Verdienstbescheinigung 2 x
1 Seite Hinweise zum Ausfüllen des Antragsvordrucks
Also ich hab dieses HInweisblatt auch nicht...
Wie das mit dem BV ist weiß ich nicht und leider auch nicht wie das mit den Arbeitgebern ist... denke anrufen wäre das beste....
also ich bin da auch noch nicht durch... ist so nervig wahnsinn... da war der Erziehungsgeldantrag von früher viel viel besser.
Sorry war dir jetzt keine große Hilfe :-(
lg miri
*einschleich*
ich glaube ich weiß die Lösung. Laut Mutterschutzgesetz sind die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt ja ein Beschäftigungsverbot. Ich denke also, dass in dem Antrag das Gehalt in der Zeit vor dem Mutterschutzgeld gemeint ist. Also unabhängig davon, ob Du noch ein individuelles Beschäftigungsverbot hattest.
LG
Wiebke aus dem November/Dezember Forum
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