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auch das noch....

sorry für's jammern aber soeben hat mir meine chefin eröffnet, dass ich nach dem ssw - urlaub keine anstellung mehr bekommen kann. ich wäre gerne nach 4 monaten wieder einen tag arbeiten gegangen. koooooooootz. gerade jetzt wo ich mir solche sorgen machen muss um unseren kleinen. und leider bin ich nicht in der finanziell glücklichen lage, dass ich einfach so zuhause bleiben kann.
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Re: auch das noch....

Oh man, das ist echt mist!!!
Hättest Du denn ein Recht da drauf? Hat die Firma mehr als 15 MA? Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich da einfach mal hingehen und mich informieren lassen.
Sie kann nicht einfach so sagen, daß sie nichts für Dich hat, wenn sonst alle anderen Bestimmungen für eine Teilzeitbeschäftigung passen.
GLG Tanja 20+3

Re: auch das noch....

Hallöchen!
Das ist wirklich ärgerlich, aber sag mal, muß sie dich nicht wieder einstellen? Eigentlich hast du doch Anspruch auf Deine Stelle.
LG

Re: auch das noch....

Hallo,
ich schließe mich BeHappy an. Du hast Anspruch auf eine Stelle wie vor deinem "SS-Urlaub", es sei denn der Betrieb kann es organisatorisch nicht stemmen. Was in deinem Fall zweifelhaft ist, da es vorher ging und es daher keinen Grund gibt, warum es dann nicht auch gehen sollte...
Da würde ich micht nicht so schnell geschlagen geben! Ich werd um meine Stelle wohl auch kämpfen müssen, also - nur MUT!
LG
Christine + stramplerin 26. SSW

Re: auch das noch....

ich wohne in der schweiz und ich müsste wieder im selben umfang arbeiten gehen, d.h. halbtags, damit sie mich behalten. wenn ich nach dem urlaub nicht gleich einsatzfähig bin wie vorher müssen sie mich leider nicht mehr nehmen. leider ist die schweiz kein sozialstaat wie es gegen aussen immer scheint. wir haben nur 4 monate bezahlten ss-urlaub und dann ist's aus. mit zwillis kann ich mir einfach nicht vorstellen nach 4 monaten wieder halbtags zu arbeiten, aber wenn es denn nicht anders geht, muss ich wohl.
aupwei 23+1

Re: auch das noch....

Hallo aupwei,
sind das 4 Monate bezahlt nach ET? In Deutschland sind das nur 2, danach greift - wenn wir Glück haben mit ET nach dem 01.01.2007 - das Elterngeld für 12-14 Mon. mit max. 67% vom letzten netto-Gehalt, max aber 1800,- EUR, die dann zu versteuern sind. Und das wär schon eine riesiger Fortschritt.
Anspruch hab ich aber auch nur auf meine Stelle wieder mit derselben Arbeitszeit. In Teilzeit kann mich der Arbeitgeber u.U. ablehnen.
LG
Christine + stramplerin 26.SSW
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