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Zu Hülf! Wer kann mir helfen, wegen Kaufvertrag! Ist dringend!!

Huhu zusammen!
Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus!
Es geht darum, das ich mir ja am 07.12. einen neuen Ofen kaufen musste. Also um genauer zu sein einen Einbauherd. Nun ist es so, das er von Anfang an schon Macken hatte und Mängel die sogar ein Blinder mit Krückstock sieht.
Jetzt soll ein Kundendienst sich den anschauen und eventuell reparieren.
Ich sehe das aber nicht ein. Für 1400€ erwarte ich einen technisch einwandfreies Gerät und nicht irgendein repariertes Teil und schon gar nicht nach 1 Woche. Kann ich auch beim Kauf eines Ofens innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten oder muss ich die Reperatur annehmen? Bin mir da jetzt nicht so sicher....!
Mensch, ich brauch doch einen Herd. Da hätte ich auch meinen alten behalten können, der hatte irgendwie das gleiche Problem*heul*
Weiß eine wie das mit dem Rücktrittsrecht aussieht?
LG
Jasmin, deren Pommes gerade wie morsche Äste geschmeckt haben
Bisherige Antworten

Zu Hülf! Wer kann mir helfen, wegen Kaufvertrag! Ist dringend!!

Liebe Jasmin,
soweit ich weiß, kann man alles innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Und so ein Montagsgerät schonmal erst recht.
Ganz liebe Grüße
Lena, mit einem Ikea-Backofen mehr als zufrieden.

Zu Hülf! Wer kann mir helfen, wegen Kaufvertrag! Ist dringend!!

Danke dir!
LG
Jasmin, die auch lieber einen von IKEA hätte kaufen solln.....

Zu Hülf! Wer kann mir helfen, wegen Kaufvertrag! Ist dringend!!

Hi, meines Wissens gilt das 2 Wochen Rückgaberecht (das unabhängig von einem Mangel besteht) nur bei Fernabsatzverträgen, also z. B. Bestellung über Versandhaus / Internet oder bei haustürgeschäften. Bei einem normalen Kaufvertrag hast Du das Recht auf nacherfüllun g bei Mängeln. Du kannst gemäß § 439 BGB Beseitigung des mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Letztes Kann der Verkäufer allerdings ablehnen, wenns unverhältnismäßig ist z.B. beim neuen Auto ist eine Glühbirne kaputt - Du kannst kein neues anderes Auto verlangen.

Also für Deinen Fall: Rücktritt nein, aber nach Deiner Wahl Reparatur oder Lieferung eines anderen Gerätes.

LG,

Claudia, deren Jurastudium leider schon 15 Jahre her ist und da hat sich soo viel getan in dem Bereich...

ne Tüte Rechtschreibung hinterherwerf - sorry...

Zu Hülf! Wer kann mir helfen, wegen Kaufvertrag! Ist dringend!!

Huhu Luisa!
Er möchte ihn nur reparieren lassen und das sehe ich bei einem 1 Woche altem Gerät nicht ein. Wenn der eimal was hat, werde ich auch weiterhin nur Ärger damit haben. Mal sehen, was er dazu sagt wenn ich ein neues Gerät haben möchte.
Ich glaube(auch wenn dein Studium schon eine Weile her ist) damit könntest du Recht haben!
Herzlichen Dank!!
LG
Jasmin
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