Wie geht mit den Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld / Kindergeld
1. bin nach meinem Erziehungsurlaub vom Chef gekündigt worden (habe noch auf 400Euro dirt gearbeitet wir haben uns aber nicht mehr verstanden)
Werde noch einen Monat Arbeitlosengeld kassieren.
So wie mach ich das mit den Muterschaftsgeld?????
muss ich von meiner Fa die Bescheinigung haben für die KK????
Wenn ja 6 Wochen vorher oder????
Und dann leiten die das automatisch ein???????????????
2. Elterngeld
Wo beatrage ich das oder wo bekomme ich das Formaular her wo ich das ausfüllen muss??????
Wie lange vorher muss man den Wisch ausgefüllt haben?????
Bekomme ich jetzt die pauschale von 300Euro oder wird das nach dem Arbeitslosengeld berechnet??????
3. Kindergeld
(sorry ich in so dumm) weiß nicht mehr was ch da machen muss.
wenn das Kind da ist ist mir ja klar.
Danke
Nadja
Wie geht mit den Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld / Kindergeld
so langsam kommen wir in die Zeit, wo der Mutterschutz anfängt...
Den Antrag für Kindergeld und Elterngeld kannst Du Dir aus dem Internet ausdrucken. Hat meine Mam auch gemacht, als ich im KH lag.
Kindergeldantrag reichst Du dann beim Jugendamt ein ( zumindest bei uns ) und Elterngeld beim Arbeitsamt.
6 Wochen vor Et oder je nachdem wann Du beim FA bist, bekommst Du die Bescheinigung über den Mutterschutz. Diesen mußt Du beim Arbeitsamt einreichen und bei Deiner Krankenkasse.
Wie das mit dem Arbeitslosengeld ist, weiß ich leider nicht.
Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld kannst Du erst einreichen, wenn Du die Geburtsurkunde Deines Kindes hast. Steht auf den Formularen auch mit drauf.
Da gerade Elterngeld sehr viele Seiten sind, habe ich mich heut morgen hingesetzt und diese schon so weit wie möglich ausgefüllt.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Lg
Ivonne 29+6
hab mal nachegschaut
ich hab mal nachgeschaut.
ALG 1 wird bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt, da es kein Einkommen ist.
Es wird nur ein Einkommen berücksichtigt, wenn Du innerhalb der letzten 12 Monate ein gehalt bekommen hast.
ich weiß ja nciht, wie es bei Euch aussieht, aber Du könntest Hartz IV beantragen und dann würdest DU das Elterngeld in Höhe von 300€ zusätzlich für 12 Monate bekommen. Und bei 2 Kindern ist der Satz höher. Sollte es nicht klappen, gibt es ja noch den Kinderzuschlag. hab ich für meine Schwester auch beantragt und sie bekommt es jetzt seit fast einem Jahr.
Beim Mutterschutz ist es genauso, wie beim Elterngeld. Nur der AG müßte den Ausgleich zum Netto zahlen, also abzzgl. der 13€ pro Tag, was die KK zahlt. Das Arbeitsamt leider nicht.
LG
Ivonne
hab mal nachegschaut
Hallo Nadja. Da geht es Dir ja fast ähnlich wie bei mir - nur dass ich mich trotzdem mit meinem Chef (Vati) verstehe, obwohl ich nur auf 400 EUR Basis arbeite...d.h. bis Februar war ich Arbeitslos zzgl. 165 EUR und seit dem 400 EUR zzgl. Hartz Iv (weil wir beide wenig verdienen). Tja - und da Sch...es mich echt an. Fürs Elterngeld zählen die 165 Eur/Monat bzw. dann das etwas mehr...um das auszurechnen, gibt es einen Rechner...schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Du kannst das Elterngeld auch splitten, dh es auf 24 Monate aufteilen, dann gibts je Monat die Hälfte vom Regelbetrag. Allerdings zählen die Monate des Mutterschutzgeldes als Einkommen, und in dieser Zeit kriegste kein Elterngeld. (Es sei den, du kriegs nur sehr wenig Geld - aber das weiss ich auch nicht genau...) und den Geschwisterbonuns gibt es auch nur, solange das grosse Kind noch nicht 3 ist. Tja - schlau angestellt, die Ministerin - es scheint noch nicht bei ihr angekommen zu sein, dass es auch viele gibt, die geringes Einkommen haben...(wobei ich denke, das ist so gewollt, denn so brauchen sie "solchen" wie uns nur 1 statt 2 Jahre 300 EUR zu zahlen...):-!
Kindergeld kannste ja erst beantragen, wenn Kind da (beim Arbeitsamt ?!?!) und Mutterschutzgeld weiss ich auch ni mehr - muss ich mich nochmal schlau machen...
LG Chattie
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