Wer kennt sich aus mit 400 Eurojobs bzw Freiberuf?
Ich habe die Möglichkeit, auf freiberuflicher Basis (Honorarbasis) in den nächsten Monaten was zu verdienen. Wie ist das mit der 400 Eurogrenze: Muss man bis zu der Höhe nichts an Finanzamt melden? Steuerkarte wäre ja sowieso nicht, da freiberuflich. Kennt sich jemand mit den Grenzen aus? Oder gilt die 400 Eurogrenze sowieso nicht bei Freiberuflichkeit?
Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wo ich mich darüber informieren kann; war bisher immer angsetellt, deshalb kenn ich mich garnicht aus.
Danke!
Luisa
Hallo Luisa,
Was machst Du denn freiberuflich, wenn ich fragen darf? Wenn Du nur bei einer Fa. freiberuflich arbeitest, bist Du scheinselbständig und damit eigentlich doch angestellt. Du mußt dem Finanzamt also mehrere Firmen präsentieren, damit zu selbständig tätig bist.
Als Freiberuflerin mußt Du jeden Cent beim Finanzamt angeben. Dann bist Du "normale" Verdienerin. Es kann aber gut sein, dass bei dem niedrigen Honorar keine Steuer entsteht. Wenn Du angestellt die 400 EUR verdienst, zahlt der AG die ganzen Kosten und Du mußt den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Das gleiche gilt, wenn Du den Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausübst.
Wenn Du weiter Fragen hast, melde Dich. Gerne auch über mein Profil.
Viele liebe Grüße Bettina
Re: Hallo Luisa,
Es geht um Recherche- und redaktionelle Arbeiten und für eine Broschüre bei einem Arbeitgeber - also ein einmaliger Auftrag wohl in Form eines Werkvertrages. Ich kenne die Höhe des Honorars noch nicht. woher kennst Du dich so gut aus? Ich habe am Mittwoch ein Gespräch mit dem potenziellen AG um mir die Sachen anzuschauen, dann entscheide ich ob ich es mache oder nicht. Kann gut sein, dass ich mich dann nochmal bei Dir melde...!
LG Lusia
Re: Hallo Luisa,
rein theoretisch müßtest du ein Gewerbe anmelden, wenn du auf HOnorar arbeitest....wenn dein AG dich nicht als 400 Euro-Kraft anstellt.
Ich meine aber gehört zu haben, dass man bis 1000 Euro auf der Steuererklärung unter sonstige Einnahmen angeben kann, wenn es eben kein regelmäßiger Geldeingang ist, sondern mehr nur eine einmalige SAche.
Mehrwertsteuer darfst du dann aber nicht berechnen bzw. ausbezahlt bekommen, wenn du eine Gutschrift von deine AG bekommst
Grüßle Jacqui
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