Suchen Menü

Wer hat erfahrung mit prozesskostenbeihilfe ??

HI

habe jetzt soviel geleseb aber so ganz durch blicke ich nicht

Da ich ja die scheidung nicht wirklich bezahlen kann muss ich ja dann Prozesskosetnbehilfe beantragen

aber ich komme jetzt mit aussage nicht klar das manjche sagen das man es zurück zahlen muss udn bei den anderen steht das man es nicht zurückzahlen muss

kann mich jemand mal aufklären

ich kapier das grad nicht so

lg Nicky

Bisherige Antworten

und vorallem wer muss dan den anwalt nehmen ??

Wer hat erfahrung mit prozesskostenbeihilfe ??

Hallo Nicky,

also ich kenne mich zwar mit Scheidungen nicht aus, aber wir haben schon 2x Prozesskostenbeihilfe beantragt.

Das beste ist, wenn du dir einen Anwalt suchst und gleich beim Termin machen Bescheid sagst, dass du Beratungsbeihilfe brauchst. Die kannst du entweder über den Anwalt, oder gleich direkt beim Amtsgericht beantragen. Das Formular gibts im Internet. Mit deinen Unterlagen über monatl. Ausgaben und Einnahmen gehst du dann hin und das Gericht macht dir dann einen Stempel drauf.

Damit kannst du dich erst mal beraten lassen. Die Prozesskostenbeihilfe dient dann der Kostenübernahme während des Prozesses und wird über den Anwalt beantragt.

Zurückzahlen mussten wir nichts. Es kann nur sein, das man die Unterstützung nicht bekommt, wenn das Einkommen zu hoch ist.

So, ich hoffe ich konnte vielleicht etwas helfen.

VG Kerry

supi danke

Wer hat erfahrung mit prozesskostenbeihilfe ??

...so wie Kerry es geschrieben hat, ist es bei mir damals auch gelaufen, allerdings musste ich anhand eines Ratenplanes einen Teil zurückzahlen..also mtl abstottern..war aber ok.

LG Enke

Wer hat erfahrung mit prozesskostenbeihilfe ??

Hi Nicky,
Prozesskostenhilfe heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe sofern es Familiensachen betrifft.
Wenn du VKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommst, dann fragt das Gericht nach ca. 3 Jahren nochmal nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn du dann mehr Geld hast, mußt du es möglicherweise (auch auf Raten) zurückzahlen.
Liegst du bis dahin immer noch unter den Sätzen, so ist die Sache für dich erledigt. Das Gericht kommt also nicht alle 3 Jahre und fragt, sondern eben nur das eine Mal.
LG bodi
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen