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Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Hallo ihr Lieben,
das Jahr 2010 beginnt für uns recht mies.
Wir haben ja im März 2010 das Hau shie rgemietet, endlich haben wir Garten und viel Platz. Dazu ist die Gegend toll, der Kiga einfach super und auch das Umfeld hier prima. Kurzum wir fühlen uns sehr wohl hier.
Gestern dann riefen die Vermieter an, scheinheillig wünschten sie uns ein Frohes neues Jahr nur um uns dann mitzuteilen das sie uns kündigen wegen Eigenbedarfs. Der Sohn möchte hier einziehen.
Das hat mir den Boden unter den Füßen weggerissen.
Uns wird unser zu Hause genommen und wir wissen nicht was wir nun tun sollen. Wieder in eine Wohnung ziehen, ohne Garten?( Mit Garten ist hier kaum zu bekommen) , ein neues Haus zur Miete gibts hier ebenfalls überhaupt nicht, kaufen ist wahrscheinlich nicht drin( wir lassen das grad prüfen). Aber sicher ist schonmal das wir hier aus dem Stadtteil weg müssen, also Fenja den Kiga wechseln muß und ihre Freunde verliert. Und wir auch unsere lieben Nachbarn etc.
Ich bin völlig fertig, hab die ganze Nacht und den ganzen Tag nur geheult. Finde das so gemein, nach nur 9 Monaten. Unsere Ersparnisse stecken hier im Haus.
Wir haben nun 6 Monate Zeit etwas zu finden. Weiß noch gar nicht wie wir es Fenja sagen. Sie hatte doch nach dem Umzug hierher den Kot eingehalten und wieder eingenässt, ich hab so angst das das nun wieder kommen könnte, jetzt wo wir es grad geschafft haben.
Sorry, aber ich musste mir mal meinen frust von der Seele schreiben.
Lg Jette, die euch trotzdem noch Kuchen und Kaffee hinstellt auch wenn ihr nicht danach ist heut Geburtstag zu feiern. :-(
Bisherige Antworten

Das tut mir wahnsinnig leid!

Jette! Das ist ja so grausam! Und dann noch nach so kurzer Zeit, wo ihr doch schon so lange nach etwas Passendem gesucht hattet!

Hätten die Vermieter denn nicht schon ahnen müssen, dass ihr Sohn einziehen will und haben euch einfach "reinlaufen" lassen, um für die Zwischenzeit weiterhin Miete zu kassieren?

Aber das ist eigentlich ganz egal, für euch ist es natürlich ein riesiger Schock und ich wünsche euch sehr, dass ihr bald eine genauso gute (wenn nicht bessere) Alternative findet, auch wenn dies für euch gerade kaum vorstellbar ist. Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch viel Kraft!

Und dir Jette: trotz allem natürlich einen schönen Geburtstag mit den besten Wünschen für's kommende Lebensjahr!

LG, Marisa, die sich gar nicht ausmalen mag, wie sich das anfühlen muss, wenn einem das Heim "weggenommen" wird :-(

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Hallo Jette,
das tut mir sehr Leid!! Ich habe so meine Erfahrung mit Vermietern (gute und schlechte) und bei unseren letzten Vermietern war ich sehr sehr froh, in den Mieterverein eingetreten zu sein. Ihr seid da nicht zufaellig Mitglied? Nicht jede Kuendigung wegen Eigenbedarfs ist auch rechtens. Ich wuerde das ruhig mal von einem Anwalt pruefen lassen...es sei denn, ihr wollt es nicht auf einen (juristischen) Streit anlegen, was ich auch gut verstehen koennte. Aber pruefen lassen kann man es ja mal. Im Mieterverein ist man im Fall einer Klage rechtsschutzversichert, leider allerdings nur, wenn der Streifall waehrend der Mitgliedschaft auftritt. Bei euch waere es also dafuer sozusagen zu spaet, um Mitglied zu werden.
Eine echt bescheidene Situation. Ich wuensche euch gute Nerven und viel Glueck. LG - Corri

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Meine liebe Jette, das ist jetzt nicht wahr, oder.....meine Güte, ist das gemein! Das darf doch nicht sein dass man schon nach 9 Monaten wieder auf Eigenbedarf gekündigt werden kann????? Habt ihr euch da mal kundig gemacht ob das überhaupt rechtens ist? Da bin ich mir jetzt echt nicht sicher. Natürlich drücken auch wir euch ganz fest die Daumen, dass ihr schnell was Neues findet, oder es vielleicht sogar mit dem Kaufen klappt. Ist natürlich trotzdem blöd, vor allem weil ihr so viel Erspartes reingesteckt habt in das Haus :-( Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit zu bleiben, das wünschen wir euch so sehr!!!!! Ich hätte an deiner Stelle genauso nur geweint, es ist aber auch sowas von fies :-( Weiß es Fenja schon? Ansonsten würde ich an eurer Stelle wohl versuchen es vorerst noch für mich zu behalten.....lass dich mal knuddeln, es tut mir so leid!!!!! Aber dafür erst recht alles Liebe zum Geburtstag- jetzt kannst du die guten Wünsche doppelt gebrauchen! Knuddler von Tina mit Yannik und Yara :IN LOVE: :IN LOVE:

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Das tut mir sehr leid. Ich kenne dieses Gefühl.
Aber: Ich würde auch unbedingt prüfen, ob die Ansprüche rechtens sind. Eine Familie kriegt man schwer aus der Wohnung, v.a. wenn nichts gleichwertiges zu finden ist.
Ich wünsche Euch jetzt das Quäntchen Glück, das man einfach braucht für die Wohnungs- bzw. Haussuche!!! Ich könnte mir vorstellen, dass auf jeden Fall die Frist eventuell verlängert werden muss für Euch.
LG,
Susanne

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Oh je ! Das tut mir wahnsinnig Leid.Das meine ich ehrlich.Ich kann das gut nachfühlen.Wenn ich mir vorstelle, das wir unser Haus wieder verkaufen müssten...oh man.

Was das prüfen der Möglichkeit zum kauf angeht.Wichtig ist VIELE Angebote einzuholen.Wir hatten einige Finanzierungen bevor wir davon erfuhren das wir WFA (Wohnungs.Föderungs-Anstalt) Mittel bekommen.Wir haben 2007 gekauft und gebaut.In dem Jahr zählten wir noch als "junge" Familie da wir gerade 5 Jahre verheiratet waren und zudem 2 Kinder hatten.Das Einkommen stimmte (nicht zu viel und nicht zu wenig,denn zu viel darf man auch nicht haben ;-) ).Somit bekamen wir nach einer Menge Anträge und hin und her die volle Föderung und diese ist eben Zinslos.Es wird aber auch gestaffelt.Sprich man bekommt auch mit nur einem Kinde Mittel.Informiert euch da mal.Das hat es uns ermöglicht eine ganze Summe mehr ausfzunehmen und Kostengünstig abzutragen,somit war natürlich ein breiteres Spektrum an eventuellen Häusern möglich.Ein gewissen Eigenkapital muss aber da sein für die Mittel,einen Prozentsatz davon kann man aber über das sogenannte "Muskelkapital" abdecken,sprich Eigenleistung die sich auch nur auf Parkett legen,Tapizieren,Gartenarbeit oder so beruhen können.Zudem muss eine Gewisse Summe im Monat minimum überbleiben.Die ist bei der WFA höher als das was die Bank haben will,aber eben doch meiner Meinung nach realistischer.Man setzt sich ja eh selber eine Grenze und das Haus muss eben auch von nur einem Gehalt getragen werden können.Mein 400€ Job damals wurde zwar mit angerechnet für die "nicht zu viel nicht zu wenig Summe" aber eben nicht beachtet bezüglich der Summe die unter dem Strich überbleiben muss.(Soweit ich mich erinnere).Eine Kostengünstige und Kreditfreundliche Bank z.B ist die Ing. Diba.Viele Neubaufirmen haben auch gleich Finanzierungsexperten an der Hand.

Ich wünsche euch von ganzem Herzen das ihr die Möglichkeit habt euch ein schönes neues Heim in netter Umgebung aufzubauen.

Das mit Fenja tut mir noch mehr leid....unser Kiga gehört auch nicht zum Siedlungseinzuggebiet,trotzdem kann Ella dort hingehen.Ich fahre sie halt jeden morgen vor der Arbeit dorthin.Eventuell könnte das ja eine Alternative sein.

Ich drück euch mal feste.

Und trotz allem möchte ich dir ALLES GUTE zu deinem Ehrentag wünschen.

LG Bianca

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

liebe jette,
ich mag mir gar nicht vorstellen wie es sich anfühlen muss wenn man aus dem zuhause ausziehem muss in das man sich gerade erst so richtig eingelebt hat :-(
ob die kündigung wegen eigenbedarf seitens eurer vermieter rechtens ist, so kurze zeit nach eurem einzug weiß ich nicht. aber erkundigen würde ich mich auf jeden fall an eurer stelle. sicherlich, es kann immer etwas passieren und familiensituationen ändern sich (ich meine jetzt die eurer vermieter), aber nach nicht einmal einem jahr ist das schon mehr als "ägerlich" zumal ihr auch viel geld investiert habt um euch euer neues zuhause schön zu gestalten. wie auch immer, ich drücke euch ganz fest die daumen dass ihr eine gute lösung findet, sei es ein anderes miethaus oder die möglichkeit dass ihr doch etwas kaufen könnt!
und trotzallem möchte ich dir zumindest im nachhinein zum geburtstag gratulieren :DRINK: und wünsche dir von :IN LOVE: -en dass deine wünsche in erfüllung gehen!
liebe grüße, maria

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Och Mensch Jette, das ist ja echt nicht nur doof, sondern richtig gemein! Habe mal kurz im Netz gesucht und etwas vielleicht Hilfreiches gefunden - vielleicht trifft etwas hiervon ja auf euch zu?
Kündigung wegen Eigenbedarf
Einzugswunsch oft nur vorgetäuscht
Stellen Sie sich vor, Ihnen wird eines Tages aus heiterem Himmel die Wohnung gekündigt, weil Ihr Vermieter zu laut schnarcht. Und weil er seiner Frau damit so sehr auf den Wecker geht, dass die ein eigenes Schlafzimmer will und zwar in Ihrer Wohnung. Lächerlich, denken Sie? Keineswegs, denn einem Mieter aus Remagen ist genau das vor einigen Jahren passiert. Abgesegnet vom Amtsgericht Sinzig, das der Eigenbedarfskündigung des Vermieters zugestimmt hat. Hintergrund: Der Vermieter wohnte im selben Haus wie sein Mieter und konnte mit ärztlichen Attesten belegen, dass er vergeblich versucht hatte, sein Schnarchproblem in den Griff zu bekommen. Zum Leidwesen der Gattin, die als Folge des Schlafmangels bereits gesundheitlich angeschlagen war. Die Richter fanden es unter diesen Umständen nachvollziehbar, dass das Ehepaar einen weiteren Raum für sich beanspruchte. Der Mieter musste ausziehen.
Eigenbedarf vorgeschoben?
Eigenbedarf ist der bekannteste und häufigste Kündigungsgrund in Deutschland. Manchmal, weil der Eigentümer aufgrund geänderter Lebensumstände die vermietete Wohnung tatsächlich für sich selbst oder einen Familienangehörigen benötigt. Häufig wird Eigenbedarf aber auch nur vorgetäuscht, z. B. weil die Wohnung teurer vermietet oder leer verkauft werden soll. Gab es in der Vergangenheit Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen o. ä., können dies ebenfalls Indizien dafür sein, dass Eigenbedarf nur vorgeschoben wird, um "lästige" Mieter los zu werden.
Vernünftige und nachvollziehbare Gründe
Nach dem Gesetz ist die Kündigung eines vertragstreuen Mieters nur möglich, wenn der Eigentümer ein "berechtigtes Interesse" daran hat. Eigenbedarf ist eine von zwei Interessenslagen, die der Gesetzgeber grundsätzlich als Kündigungsgrund anerkennt. Mit Betonung auf "Bedarf". Denn der Wunsch allein, die vermietete Wohnung künftig selbst zu nutzen, reicht nicht aus. Vielmehr muss der Vermieter "vernünftige" und "nachvollziehbare" Gründe dafür haben, dass er ausgerechnet die vermietete Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Haushalt gehörende Person (z. B. Pflegekraft) oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt. Zwar hat sich der Kündigungsschutz bei Eigenbedarf in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Trotzdem gelingt es mit Unterstützung des Mietervereins in vielen Fällen, die Kündigung abzuwehren oder zumindest eine Abfindung zu erwirken.
Wer gehört zur Familie des Vermieters?
Kein Mieter muss seine Wohnung räumen, weil eines Tages die Tochter einer Cousine der Schwiegermutter des Vermieters einziehen will! Zu den begünstigten Personen, die eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich rechtfertigen, zählen neben dem Eigentümer selbst nämlich nur dessen
# Eltern,
# Kinder,
# Enkel und
# Geschwister.
Entferntere Verwandte wie Neffen und Nichten, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, Schwäger/innen und geschiedene Ehegatten sind normalerweise keine Familienangehörigen, zu dessen Gunsten eine Mietwohnung gekündigt werden darf. Es sei denn, der Verwandte, z. B. eine Nichte oder ein Neffe, steht in einem nachweislich besonders engen Kontakt zum Vermieter.
Schriftliche Begründung
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben genau darlegen, warum er oder ein Angehöriger die Wohnung gerade jetzt benötigt und um wen es sich dabei handelt. Er muss also den Sachverhalt konkret schildern, was sich viele Eigentümer einfacher vorstellen, als es ist. Denn dazu gehört auch, dass er seine aktuellen Wohnverhältnisse darlegt bzw. die seines Verwandten, der einziehen möchte. Dadurch soll den Mietern die Chance gegeben werden, die angegebenen Gründe auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Fehlen die hierfür notwendigen Angaben, ist die Kündigung unwirksam und kann auch nicht durch das Nachschieben von Gründen wirksam werden.
Der pauschale Verweis auf geänderte Lebensumstände reicht jedenfalls nicht aus. Ebenso wenig der Hinweis, dass der Vermieter die Wohnung für seine gesundheitlich angeschlagenen Eltern braucht, wenn er nicht dazu sagt, warum deren aktuelle Wohnung nicht mehr geeignet ist. Unzureichend ist es auch, wenn der Vermieter offen lässt, welches seiner Kinder in die Mietwohnung einziehen will. Die Nennung des Namens ist nur dann überflüssig, wenn die Person mit den Angaben eindeutig identifizierbar ist, z. B. wenn es sich um den einzigen Sohn des Vermieters handelt.
Andererseits dürfen die Anforderungen auch nicht zu hoch geschraubt werden: Kündigt der Vermieter eine Fünf-Zimmer-Wohnung, weil ihm seine Drei-Zimmer-Wohnung zu klein geworden ist, ist die Kündigung nicht schon deshalb unwirksam, weil er keine Flächenangaben gemacht hat.
Welche Gründe sind vernünftig?
Zur Frage, welche Gründe vernünftig und nachvollziehbar sind und somit eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen, gibt es eine Flut von Gerichtsentscheidungen. Letztlich ist dabei immer der Einzelfall ausschlaggebend. Fest steht, dass sich ein Vermieter nicht erst in akuter Wohnungsnot befinden muss, um Eigenbedarf geltend zu machen. So kann es beispielsweise nachvollziehbar sein, dass der Vermieter die Wohnung als Altersruhesitz nutzen will, sofern er das nicht bereits bei Vertragsschluss wusste und dem Mieter diese Information vorenthalten hat. Ein berechtigtes Interesse liegt nach Auffassung der Richter auch vor, wenn der Eigentümer näher zu seiner neuen Arbeitsstätte ziehen möchte und deshalb seine Wohnung selbst nutzen will.
Wird eine Eigenbedarfskündigung mit dem Bedarf der 18jährigen Tochter begründet, die einen eigenen Hausstand gründen will, ist das in den Augen der meisten Gerichte ebenfalls nachvollziehbar. Nicht aber, wenn ein ganzes Reihenhaus zu Gunsten des 16jährigen schulpflichtigen Sohnes gekündigt wird. Ebenso unvernünftig ist es, wenn der Vermieter seine gehbehinderte Mutter im dritten Stock ohne Aufzug unterzubringen gedenkt oder wenn zugunsten einer studierenden Enkelin gekündigt wird, obwohl die Uni 120 Kilometer weiter weg ist.
Die Beweislast liegt beim Mieter
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist trotz begründetem Verdacht oft nur sehr schwer nachzuweisen. Zumal die Gerichte dem Vermieter zugestehen, dass sich seine Lebensumstände auch innerhalb von Tagen so gravierend ändern können, dass der angegebene Kündigungsgrund zwar hinfällig ist, der Vermieter aber trotzdem nicht gelogen hat: Beispiel: Die Tochter wollte mit ihrem Verlobten einziehen, hat sich aber nach dem Auszug des Mieters von ihrem Partner getrennt und ist in eine andere Stadt gezogen. Entfällt der Kündigungsgrund vor Ablauf der Kündigungsfrist, muss der Vermieter den Mieter jedoch davon in Kenntnis setzen! Wenngleich die Beweislast beim Mieter liegt, sind die Gerichte zumindest verpflichtet, den Einwendungen des Mieters nachzugehen, wenn er begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Einzugswunsches hat. Dazu kann z. B. auch gehören, die "einzugswilligen Kinder" bzw. deren "Verlobte" zu vernehmen. Ferner hat der Mieter das Recht zur Grundbucheinsicht, wenn er überprüfen will, ob der Vermieter noch andere Häuser besitzt, in denen unter Umständen Wohnungen frei sind.
Kündigung bei Wohnungsverkauf
Besonders gefährdet sind Mieter, deren Wohnung verkauft wird. Gerade weil ein Verkauf nicht dazu berechtigt, den Mieter vor die Tür zu setzen, wird Eigenbedarf oft vorgeschoben. Entweder vor der geplanten Veräußerung, weil eine leere Wohnung normalerweise einen höheren Preis erzielt als eine vermietete. Oder nach dem Verkauf, weil der neue Besitzer selbst einziehen will. Der bloße Wunsch, in den "eigenen vier Wänden" zu wohnen, reicht zwar normalerweise nicht aus für eine Eigenbedarfskündigung. Aus rechtlicher Sicht kann es aber beispielsweise durchaus "vernünftig" und "nachvollziehbar" sein, wenn der neue Besitzer die Wohnung gekauft hat, weil ihm seine bisherige Mietwohnung gekündigt wurde. Wer Eigenbedarf damit begründet, dass er selbst gekündigt wurde, muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München die Gründe dafür darlegen.
Sonderfall Umwandlung
Wurde die Wohnung gerade erst von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gibt es darüber hinaus besondere Schutzvorschriften. Nach der derzeitigen Rechtslage gilt in München nach der Umwandlung eine zehnjährige Kündigungssperrfrist. Das heißt, betroffene Mieter sind zehn Jahre lang vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung geschützt.
Ist der Wohnraumbedarf überhöht?
Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann unwirksam sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnraumbedarf geltend macht. Welche Wohnungsgröße "vernünftig" und welche überhöht ist, ist allerdings nicht leicht zu beantworten, zumal hier nicht der eigene Maßstab zu Grunde gelegt werden darf. So kann ein Eigentümer grundsätzlich frei entscheiden, welche Wohnungsgröße er für angemessen hält und ob er - auch alleine - eine große Wohnung bewohnen möchte. Trotzdem haben Gerichte immer wieder eine Grenze gezogen und beispielsweise die Eigenbedarfskündigung einer Vermieterin als nicht mehr nachvollziehbar abgelehnt, die mit ihrem kleinen Kind eine 250 Quadratmeter große Sieben-Zimmer-Wohnung bewohnen wollte.
Gibt es eine Alternativwohnung?
Steht im Haus des Vermieters eine andere Wohnung leer, kann er auf die verwiesen werden. Allerdings nur, wenn die betreffende Wohnung nach Lage, Größe und Zuschnitt mit der vermieteten Wohnung vergleichbar ist. Ein Vermieter, der sich im Dachgeschoss eine Penthouse-Wohnung ausbauen will, muss sich nicht mit einer leerstehenden Erdgeschoss-Wohnung zufrieden geben. Ist der Vermieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, die leer stehende Alternativwohnung zu nutzen, muss er sie dem Mieter wenigstens zum Tausch anbieten.
War Eigenbedarf absehbar?
Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann unakzeptabel sein, wenn der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund schon vor Vertragsabschluss vorlag oder absehbar war. Beispiel: Die Tochter des Vermieters war im dritten Monat schwanger, als der Mietvertrag unterschrieben wurde. Ein halbes Jahr später kündigte der Vermieter die Wohnung, weil seine Tochter mit dem Kind einziehen wollte. Die Kündigung war unwirksam. So kann von einem Wohnungseigentümer durchaus erwartet werden, dass er vor einer Neuvermietung mit seinen Angehörigen abklärt, ob Eigenbedarf absehbar ist. Was nicht heißt, dass er jahrelang für alle Eventualitäten Wohnraum vorhalten muss. Liegen zwischen Mietvertrag und Kündigung mehr als fünf Jahre, kann die Kündigung wirksam sein.
Vorübergehende Nutzung?
Eigenbedarf kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Wohnung nur gelegentlich oder vorübergehend für einige Monate nutzen möchte.
Kein Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen,
* wenn der Vermieter keine natürliche, sondern eine juristische Person ist (z. B. Genossenschaft, Wohnungsbaugesellschaft, Aktiengesellschaft, Kirche etc.)
* bei Zeitmietverträgen,
* nach der Umwandlung (Kündigungssperrfrist in München: zehn Jahre),
* wenn lebenslanges Wohnrecht vereinbart wurde.
Schadensersatz
Ist der Mieter einmal ausgezogen, gibt es meist kein Zurück, selbst wenn sich im Nachhinein beweisen lässt, dass der Vermieter gelogen hat. Allerdings hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich vor Gericht herausstellt,
# dass Eigenbedarf bewusst vorgetäuscht war oder
# dass der Kündigungsgrund vor Ablauf der Kündigungsfrist weggefallen ist und der Vermieter es versäumt hat, den Mieter darüber zu informieren.
Typische Schadenspositionen sind Umzugs-, Makler- und Renovierungskosten, aber auch höhere Mietausgaben für die neue Wohnung.
Achtung: Haben Mieter und Vermieter eine Aufhebungsvereinbarung getroffen, gleich ob mit oder ohne Abfindung, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf unterscheidet sich nicht von den sonst üblichen Kündigungsfristen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Vermieter, muss er folgende Kündigungsfristen beachten:
* Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
* Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
* Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Sozialklausel
Selbst wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann der Mieter laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine besondere "soziale Härte" darstellen würde. Schwangerschaft, schwere Krankheit oder hohes Alter sind typische Härtegründe, die in Abwägung mit den berechtigten Interessen des Vermieters dazu führen können, dass
* die Kündigung entweder zurückgenommen wird oder zumindest
* die Räumungsfristen verlängert werden und/oder
* eine angemessene Entschädigung bzw. Abfindung gezahlt wird.
© 2006 Mieterverein München e.V.
(wenn du beim Gockel nach "kündigung eigenbedarf" suchst, findet sich noch einiges mehr)
Toi toi toi und auch trotzdem noch nachträglich alles Gute zum Geburtstag wünscht
die Netzmaus

Wenn einem der Boden unter den Füßen weggerissen wird

Hallo Jette,

ich schleich´mich mal ganz frech ein.

Ohne die anderen Antworten gelesen zu haben hänge ich Dir einen Link an und hoffe, dass er auch bleibt und für Euch eine Hilfe ist.

http://www.123recht.net/Eigenbedarfsk%C3%BCndigung-des-Mietvertrages-durch-den-Vermieter-__a16621.html

Da Euch die Vermieter noch nicht schriftlich incl. ausführlicher Begründung des Eigenbedarfs gekündigt haben, hättet Ihr sicherlich noch die Möglichkeit dem Mieterbund beizutreten und das alles rechtlich prüfen lassen (vorausgesetzt, dass Ihr es auf einen Rechtstreit ankommen lassen wolltet).

Ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute und Dir nachträglich noch alles Gute zum Geburtstag.

Berichte mal wie es ausgegangen ist.

Alles Liebe

Judith

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