Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Wo bekomme ich die Anträge her?????????????
Und wann muss ich was beantragen???
z.B Erziehungsgeld kann ich den Antrag jetzt schon ausfüllen oder erst wenn wurzel da ist???
(dann dauert es sicherlich bis man was bekommt)
Wo bekomm eich den Antrag her wohne in NRW???
Kindergeld beatrage ich erst wenn Wurzel da ist aber wo???
Beim welchen AMt?????
Sorry Leute aber ich bin doof :-| :-| :-| :-| .
ic h beziehe ja Arbeitlosengeld und bekomme 13 Euro pro Tag von der KK und das Arbeitamt???
Muss es den rest dabei tun.
Oder bekomme ich nur was von der KK
Sorry für nerven, aber das wurmt mich jetzt
LG nadja
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Hi,
ich finde das auch ganz schön ätzend! Wir haben uns den Antrag fürs Elterngeld aus dem Netz geladen. Ist ne PDF Datei und Du kannst sie Dir auf dem Rechner speichern und dort auch ausfüllen. Beantragen kannst Du es auch erst wenn der Zwerg da ist. Wir haben das was auszufüllen ging jetzt schon ausgefüllt und den Rest tragen wir nach. Den original Bogen gibts bei der Gemeinde- so einen habe ich mir auch besorgt. Da stand dann auch drauf an wen man sich wenden kann. Wir werden den wahrscheinlich aber noch vom Steuerberater anschauen lassen. Nach Beantragung dauert es ca. zwei Monate bis die soweit sind das Geld fließt...das hat mir meine Schwägerin erzählt- die hat vor 3 Monaten ihren Zwerg bekommen...
Mit dem Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus, sorry! Schau doch mal in den gelben Seiten nach Eurer Verwaltung und telefonier die an. Bei uns ist es der Landkreis der fürs Kindergeld zuständig ist....
Ich hoffe ich konnte Dir ein bißchen weiter helfen...
LG
Kerstin
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Los geht es ja mit dem Geld während dem Mutterschutz, da bekommt man wohl beim FA die Bescheinigung, die man dann an die Krankenkasse schicken muss und sofern vorhanden, beim AG abgeben muss. Den Rest machen die dann hoffentlich untereinander aus.
Das Kindergeld und Erziehungsgeld kannst du erst beantragen, wenn der Zwerg da ist, da du ja sonst das Geburtsdatum noch nicht eintragen kannst. ;-) Man kann aber, glaub ich, auch eine "Voranmeldung" schicken.
Gib doch einfach mal in Googgle Kindergeld und deine Stadt ein. Ich habe da dann gleich die ANträge für´s Kindergeld und das Erziehungsgeld gefunden.
Am Besten ist wohl, wenn das so weit vorbereitet ist, dann man nach der Geburt nur noch das Datum eintragen muss und dann ab die Post. Dann haben die ja immerhin 8 Wochen Zeit, alles zu prüfen; so lange bekommst du ja das Geld von der Krankenkasse.
LG Meike
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
die folgenden zeilen (es war mal ein Tabelle, ging nur nicht mehr als Tabelle, keine Ahnung warum) wurde mal hier in einer Antwort beigefügt. Ich habe sie mir direkt kopiert, damit ich weiß, wo und wann ich was beantragen muss:
Geburtsurkunde
Hierbei erfolgt auch die Wahl des Namens und Familiennamens des Kindes
Standesamt des Geburtsortes
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden und man muss dann nur noch zum Abholen der Geburtsurkunden zum Standesamt
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Geburtsbescheinigung der Klinik
Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Nicht verheiratet:
Personalausweis
Geburtsurkunde Mutter
Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden
Elterngeld
Elterngeldstelle
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys (das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt).
Von beiden Elternteilen unterschriebender Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat).
Geburtsurkunde des Kindes im Original
Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Kindergeld
Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts
Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes - rückwirkend geht nur bis max. 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung
Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse)
Geburtsurkunde des Kindes im Original
Krankenversicherung
Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist.
So schnell wie möglich nach der Geburt
Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
Einwohner-
meldeamt
Kind anmelden
Lohnsteuerkarte ändern
Evt. Kinderreisepass beantragen
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern
So früh wie möglich nach der Geburt
Personalausweis oder Pass
Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
Geburtsurkunde des Kindes
Evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt und bei nur einem Erziehungsberechtigten ein Sorgerechtsnachweis.
Elternzeit
Arbeitgeber
Spätestens sechs (bzw. acht) Wochen VOR Beginn der Elternzeit
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Vaterschaft anerkennen
Standesamt oder Jugendamt
Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Ausweise
Geburturkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
Geburtsurkunde des Babys
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse der Mutter
Frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
Gelber Schein vom Frauenarzt (Rückseite ausfüllen nicht vergessen, Kopie für Arbeitgeber als Nachweis)
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
GLG Kerstin
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Wir haben uns die meisten Anträge aus dem Netz geholt. Beantragen kannst du erst alles, wenn der/die Kleine beim Standesamt angemeldet ist, da du dort ja die ganzen Bescheinigungen für die anderen Behörden bekommst.
Beim Arbeitslosengeld kommt es drauf an, ob du Arbeitslosgeld I oder II bekommst. Beim Alg II bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der KK, da läuft alles soweit wie bisher. Wenn du Alg I bekommst, dann bekommst du von dort nix mehr sobald dein Mutterschutz beginnt. Denn dort stehst du theoretisch ab dem Tag dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Das Alg I wird dann komplett eingestellt. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob du von denen dann ggf. mehr bekommst. Oder du musst in der Zeit Alg II beantragen.
LG Claudia 24+4
Weiß gar nicht wo ich was beantragen muss und vor allen Dingen wann
Wo in NRW wohnst du? Für mich ist in Bezug auf Elterngeld das Versorgungsamt Essen zuständig. Wohne in MH und haben kein eigenes Versorgungsamt.
LG Aeonflux
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