Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
(Elterngeld, Geschwistergeld, Kindergeld und Mutterschutzgeld)
Nun meine Fragen dazu.
1. Das muschu geld von der KK bekomme ich doch nur, wenn ich einen AG habe, oder? Habe ich aber nicht mehr, hätte ja jetzt schon wieder seit 1 Monat arbeiten müssen, da mein Zwerg ja schon 3 ist (geb. 1.6.2005) habe bei meinem AG gekündigt, aber aus mehreren Gründen)
2. wo bekomme ich die anträge her, google ich da einfach nur und google gibt die mir dann, oder hat jemand die links?
3. wo und wann gebe ich die anträge ab?
Vielen Dank, LG Bummelchen
Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
und ja, eigentlich bekommste es nur, wenn du nen AG hast (hattest du aber bis juni 2008, oder?)
2. krankenkasse (wenn muschu-geld),
versorgungsamt (oder stadtverwaltung?) für elterngeld (da gibst du dein erstes kind mit an- aber ich glaube das geschwistergeld bekommst du nur, wenn es unter 3jahre ist,oder?)
familienkasse fürs kindergeld- dort schickst du formlos die geburtsurkunde hin, die du bei der anmeldung bekommen wirst
3. erziehungsgeld erst nach der geburt, meine ich, das geht ans versorgnungsamt
krankenkassengeld direkt an die kasse- kurz vor muschu
kindergeld wie schon gesagt an die familienkasse-nach geburt
lg,bianca
ps vieles kannst du auch im internet nachlesen, auf jeden fall wg dem erziehungsgeld!!!
Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
Wg. AG, ja ich war im Prinzip angestellt bis 31.05.2008, habe aber schon 2 Monate nach der Geburt dort gekündigt (wenn man bis 3 Monate nach der geburt dort kündigt, bekommt man ein Übergangsgeld (welches sich echt sehen lassen kann) , wenn man kein neues Arbeitsverhältniss hat, macht aber nur mein AG so)
D.h. aber, ich bin seit 1.6. arbeitslos bzw eben Mutter und Hausfrau.
Seit 1.6. bin ich dann auch über die Familienversicherung bei meinem Mann versichert, bis dahin war ich alleine versichert. Ich gehe mal von aus, daß ich das Geld nicht bekomme, zumal ich ja schon seit fast Anfang der SS eine Haushaltshilfe habe, die ich klaro auch nicht bezahlen muß, auch keinen Teil dazu.
Ja und das wegen dem geschwistergeld, ich meinte auch irgendwo mal gelesen zu haben, daß ich das nur bekomme, wenn die Kinder nicht mehr als 3 Jahre (oder 2 Jahre?, also kurz nacheinander) auseinander sind. Sind sie aber definitiv.
Ansonsten vielen Dank für Deine Antworten, dann werde ich mal Onkel Google fragen, was der so weiß und ob der mir die Anträge freiwillig rausrückt *gg*
LG Bummelchen, deren Sohn vom Kindi tot müde ist und der trotz allem immer noch nicht schläft *grrr* kleiner wilder Zwerg und trotzdem süß.
Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
1.Ich habe bei meiner Kh einfach angerufen und nachgefragt, die waren voll nett und haben alles beantwortet.
2.Bei uns liegen die Anträge für Elterngeld und Kindergeld im Kh aus. Frag doch mal bei deinem nach. Sonst bekommst du auch alle im Internet.
3.Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Geburt ab 6 Wochen vor der Geburt bei der Krankenkasse, den Schein dafür bekommst du beim FA. Für die Zeit nach der Geburt, Geburtsurkunde zur Krankenkasse.
Kindergeld macht die Familienkasse, da musst du schauen wer für eure Stadt zuständig ist. Relativ fix nach der Geburt das Schreiben + Geburtsurkunde da hin schicken.
Elterngeld übers Versorgungsamt. Musst du auch schauen wer für euch zuständig ist. Schreiben + Geburtsurkunde relativ fix nach Geburt abgeben. Geschwisterbonus wirst du aber wahrscheinlich nicht bekommen, ist mein ich nur für Kinder unter drei.
Lg Lysande
Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
Gabs das geld vor 3 Jahren schon? Habe ich nichts von gewusst und natürlich auch nicht bekommen, naja.
Wg. dem Rest, ich habe am Montag eh Termin im KH zur Geburtsplanung, da werde ich gleich mal nachfragen, Danke Dir :-)
LG Bummelchen
Vielen Dank wg Anträge und noch 3 Fragen dazu
Lg
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