Urlaubsanspruch
ich hab grad mal den Kalender gezückt um zu schauen wie lange ich eigentlich noch arbeiten muss.
Jetzt bin ich mir aber etwas unsicher und das fantastische net hat mir auch nicht wirklich weitergeholfen. Also frag ich Euch mal, vielleicht weiß es jemand.
Ich habe am 01.02.07 den errechneten Geburtstermin.
Wie ist denn nun noch mein Urlaubsanspruch? Bekomme ich für Januar auch noch anteilig den Urlaub? Und kann ich diesen denn dann auch schon im Dezember nehmen?
Hab sogar zwischenzeitlich irgendwas gelesen, dass man Urlausbanspruch für die vollen 14 Wochen Mutterschutz hat.
Hab das aber nicht wirklich verstanden, denn das würd ja heißen, ich hätte noch anteilig Urlaubsanspruch bis Ende März. Und sollte das wirklich so sein, kann ich die Tage dann alle schon vorweg im alten Jahr nehmen???
Oder würde mir dieser Anspruch nur angerechnet werden, wenn ich danach sofort wieder arbeite? Sprich ich könnte die Zeit erst NACH dem Mutterschutz nehmen?
Fragen über Fragen.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke und LG
Tina
Re: Urlaubsanspruch
Du erwirbst während der ganzen 14 Wochen Urlaubsanspruch. Mein ET ist am 07.02. und ich krieg für das Jahr 2007 noch 7,5 Tage. Da ich nächstes Jahr wohl nicht mehr arbeiten werde, hab ich die alle jetzt schon genommen (mein Chef hat ganz schön geschluckt). Nach dem Mutterschutz kannst Du sie sicher auch nehmen, je nachdem wie lange ihr Euren Urlaub ansparen dürft.
Bei mir war die Personalabteilung da sehr hilfreich. Die können Dir Deinen Anspruch auch genau berechnen.
LG Tanja
Re: Urlaubsanspruch
Da muss ich auch mal in unserer Personalabteilung fragen.
Ich hab eh nur noch 39 Arbeitstage und noch ziemlich viel Urlaub, das wäre ja toll!!!
LG
Antje (22+1)
Re: Urlaubsanspruch
Ich denke, das muss man mit dem AG klären, ob das geht.
LG Tanja 22+1
Geht nicht so einfach.....
ich kann meinen Urlaubsanspruch für 2007 leider nicht shcon 2006 nehmen, da ich 2006 (30.12.) in Mutterschutz gehe. Würde ich 2007 gehen ,wäre das etwas anderes.
So kann ich die Urlaubstage direkt an die elternzeit dranhängen, d.h. ich steige die Tage einfach entsprechend später wieder in den Job ein.
LG Elke
Re: Geht nicht so einfach.....
LG
Antje
Re: Urlaubsanspruch
ich habe auch mal eine Frage zum Thema Urlaub. Ich dachte nämlich, das man gar keinen Anspruch mehr auf Urlaub hat, sobald man in den Mutterschutz geht. Weiß jemand, ob das irgendwo gesetzlich festgelegt ist, ob man Anspruch auf Urlaub hat. Ich habe am 30.01. ET und mein letzter Arbeitstag ist der 18.12.06.
Weiß jemand, wo und bis wann ich das Elterngeld beantragen muß? Ich habe gehört, bei der Krankenkasse, aber weil das ja ab 2007 alles neu ist, weiß ich nicht so genau.
LG Ivonne
Re: @ivonne
Also Elterngeld musst Du bei der Familienkasse des Jugendamts oder Sozialamts beantragen und nicht bei der Krankenkasse. Da dies in jeder Region etwas anders ist, musst Du Dich erkundigen, welches Amt zuständig ist.
Bei der Krankenkasse musst Du genau 7 Wochen vor dem ET Mutterschutzgeld beantragen. Dein Frauenarzt wird Dir also rechtzeitig ein Formular geben, welches Du ausfüllst und an die Krankenkasse schickst. Diese setzt sich dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und dann erhälst du ab MuSchu Dein Arbeitsentgelt von der Krankenkasse.
GGLG von Katrin 14 + 3
Re: @katrin
vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.
LG Ivonne.
Re: Urlaubsanspruch
Termin mit der Perso hab ich schon, aber das dauert noch so lang und bin einfach jetzt schon neugierig.
Danke für die Antwort!
LG
Tina
Re: Urlaubsanspruch
LG Antje
Re: Urlaubsanspruch
ja das stimmt ,Du bekommt einschl. Mutterschutz Urlaub .
Ob Du die Tage vom "neuen Jahr" vorab nehmen kannst ,musst Du mit Deinem AG besprechen...bei mir war dies in d. SS mit Luca mögl.!
LG Kerstin
Re: Urlaubsanspruch
ja, für die Zeit des gesamten Mutterschutzes hast du Urlaubsanspruch. Frag doch mal bei dir in der Personalabteilung nach, die können dir das auch genau ausrechnen.
Meine FÄ sagte auch zu mir, ich soll direkt beim Arbeitgeber nachfragen, z.T. gibt es wohl auch Firmen, die z.B. bei Geburt im 2.Halbjahr auch Urlaub für das gesamte zweite Halbjahr gewähren. Bei uns wird der Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt. Weiß nur grad nicht, wie dann mit Nicht-ganzen-Tagen (also Nachkommastellen) verfahren wird.
Ich werde meinen Resturlaub von 2006 und den Urlaub aus dem Mutterschutz sicher direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, für die Zeit bekommt man dann noch normales Gehalt. Ob du den Urlaub auch vorher nehmen kannst, weiß ich leider nicht. Ich persönlich will aber nicht die ganze Zeit vorher zu Hause "vergammeln", denn 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt plus evtl. 2 Wochen die das Kind nach dem errechneten ET kommen könnte plus 3 Wochen Urlaub vorher sind 11 Wochen, also fast ein viertel Jahr, was man dann vielleicht "rumsitzt", daher nehme ich den Urlaub lieber wenn das Baby da ist.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr...
LG, brielle 24.SSW
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