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Urlaubsanspruch

Weiß jemand, für welche Zeit ich noch Urlaubsanspruch habe? Wird der urlaub bis zum Anfang des Mutterschutzes gerechnet oder bis zum Ende des Mutterschutzes (das wären ja dann 14 Wochen mehr). Hab jetzt schon beide Varianten gehört, aber nix eindeutiges dazu gefunden.
LG Meike
Bisherige Antworten

Urlaubsanspruch

Hallo Meike,
Du hast Anspruch bis ende des Mutterschutzes ( definitiv ).
Mein AG hat es mir auch schriftlich mitgeteilt.
Es steht auch im Mutterschutzgesetz drin.
LG
Ivonne 35+3

Urlaubsanspruch

Hallo Meike,
ja genau, bis Ende des Mutterschutzes. Mir wurden bei der Berechnung 4 Tage des Gesamt-Jahresurlaubs abgezogen, das entspricht nur der Zeit nach dem Muschu.
Gruß
Niam

Urlaubsanspruch

Also wenn ich bin mir sicher, dass der Mutterschutz noch mitzählt. Ich bin ja zur Zeit noch in Elternzeit. Diese endet am 13.09., mein neuer Mutterschutz geht aber darüber hinaus und für diese Zeit hat mir mein Arbeitgeber bereits bestätigt, dass ich Urlaubsanspruch habe !
LG Iri

Urlaubsanspruch

Hallo Meike,

Du wirst bis Ende des Mutterschutzes wie eine normale Angestellte behandelt. Dananch fängt man entweder an zu arbeiten oder geht in Elternzeit. Also hast Du auch während der 14 Wochen Mutterschutz (6 davor und 8 danach) Urlaubsanspruch (pro rata temporis = anteilig).

Bundesurlaubsgesetz

Gliederung § 5
Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Bis denne

Anke+Nr. 3, die im öffentlichen Dienst sogar Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat :-)

Urlaubsanspruch

Hi Anke,
seit wann denn das? Ich war bei meiner letzten Schwangerschaft auch noch im öffentl Dienst. Hatte aber "nur" Anspruch bis Ende Mutterschutz.
LG Vronni

Urlaubsanspruch

Hallo Vronni, kommt wohl darauf an, ob Du über das 1. Halbjahr gearbeitet hast. Ich glaub, das ist Rechtsprechung, aber hier ist ein Artikel dazu: http://www.welt.de/welt_print/article1988866/Voller_Urlaubsanspruch_ab_1._Juli.html

Bis denne

Anke+Nr. 3

Urlaubsanspruch

Hatte damals 22.7. ET und Mutterschutz begann am 10.6.
Aber hatte eh jede Menge Urlaub verschenkt, da ich noch verschiedene Projekte fertig machen wollte....wird diesmal wohl ähnlich, obwohl ich mittlerweile woanders arbeite.
LG Vronni
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