Suchen Menü

Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

Hallo,
ich überlege mir schon die ganze Zeit, wie es nun mit dem Urlaubsanspruch bis zur Geburt aussieht.
Mir stehen z.B. 2 Tage Urlaub pro erarbeitetem Monat zu und meine offizielle Arbeitszeit bis zum Mutterschutz geht bis 1.2.2007. Stehen mir jetzt 2 Urlaubstage nächstes Jahr zu (also bis zum 1.2. - für den ganzen Januar also) oder bekomme ich den Urlaub bis zum Geburtstermin angerechnet (was Mitte März ist - also ca. 5 Tage) oder sogar bis zum Ende des Mutterschutzes (sprich: bis 8 Wochen nach der Geburt)?
Eine kurze Anmerkung noch: ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte!
Liebe Grüße,
Tadi, die grad ziemlich verwirrt ist.
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

Hallo Tadi,
ich weiß nicht, wie es im öffentlichen Dienst ist, aber ich denke, es ist nicht anders, als anderswo ;-).
Also, zur Aufklärung:
Es ist so, daß Dir Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zusteht!
Als Beispiel: Mein Mutterschutz beginnt am 21.01.2007 und endet im Mai. Nach Auskunft meiner Personalabteilung steht mir für diese Zeit Urlaub zu, in Höhe von 10 Tagen.
Und genauso wird das für Dich auch sein.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben ;-)
GGLG
Anja
18+4

Re: Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

Hallo Anja,
vielen Dank für die schnelle Antwort - ich hatte gehofft dass es so sein wird, ist ja super!!!
Sobald unsere Sekretärin wieder da ist (befindet sich im Krankenstand), werde ich mir genauerer Informationen einholen.
Viele Grüße,
Tadi

Re: Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

hallo,
kann mich anja nur anschließen. meine personalabteilung sagte mir auch , dass
mein urlaubsanspruch bis zum ende! des mutterschutzes- in meinem fall bis
ende juni- geht. also faßt der halbe jahresanspruch. weiß allerdings nicht, ob
das im öffentlichen dienst anders ist. lg. maxi

Re: Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

Liebe Tadi,
Dein Urlaubsanspruch wird nur für die Elternzeit gekürzt d.h. Du bekommst auch noch Urlaubstage für die 8 Wochen MUSCHU nach der Geburt. Wobei ich aber nicht genau weiß ob das auch für den öffentlichen Dienst gilt, frag doch einfach mal bei euch in der Personalabteilung die müssen Dir das ja sagen können.
GGLG iris 14+2

Re: Urlaubsanspruch auch während Mutterschutz??

Hallo Tadi,
soweit ich weiß ist das gesetzlich geregelt (wird also im öffentl. Dienst nicht anders sein als anderswo) und Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Du kannst diesen Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes nehmen. Falls Du das nicht machst, verfällt der Urlaub aber auch nicht, sondern wird Dir gewährt, wenn Du wieder zu arbeiten beginnst. Ich hoffe, das war verständlich.
LG Anja 12+5
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen