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Unterhalt... wer weiß Bescheid???

Hallo Mädels!
Wie ist das eigentlich bei einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Unterhalt?
Mein Freund und ich teilen uns bis jetzt noch in alle Anschaffungen rein und wenn der Krümel da ist, will er es gerecht halten und vieles selbst bezahlen (da ich ja zuhause bleibe).
Aber nur mal rein rechtlich gesehen, hätte ich während der Elternzeit Anspruch auf Unterhalt auch wenn wir liiert sind?
Hoffe auf viele AW, LG, m+
Bisherige Antworten

Re: Unterhalt... wer weiß Bescheid???

Hallo Milli,
Unterhalt für uneheliche Mütter ist in §1615 BGB geregelt. Dir steht Unterhalt für Dich bis zu 3 Jahren nach der Entbindung zu. Das soll aber geändert werden auf 6 Jahre wegen der Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Mütter...
Dein Freund kann den Unterhalt für Dich steuerlich i.H.v. EUR 7.680 als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn ihr zusammen lebt ohne weiteren Nachweis, dass das Geld tatsächlich geflossen ist...
Liebe Grüße
Catrin

Re: Unterhalt... wer weiß Bescheid???

Hallo,
ich habe mich neugierig aus dem Nov/Dez Forum eingeschlichen - bin in der gleichen Situation wie du. Mein Freund und ich teilen auch die Anschaffungen, er zahlt im Moment sogar schon ein bisschen mehr, da er etwas besser verdient. Nach der Geburt wird das wahrscheinlich noch mehr der Fall sein (bleibe auch zu Hause), aber er wird mir nicht monatlich einen bestimmten Betrag überweisen . Uns wurde beim Jugendamt allerdings geraten, die Höhe der Unterhaltszahlungen trotzdem offiziell festlegen zu lassen (kann man da nach der Geburt beantragen) und dann hast du immer einen konkreten Nachweis. Das kann z.B. wichtig sein, wenn du etwas für dich beantragst u. dein Einkommen nachweisen musst - da zählt Unterhalt mir rein. Aber auch für deinen Freund als offizielle Bestätigung. Wir einigen uns finanziell weiter untereinander, werden aber alles offiziell regeln. Hoffe, dies hilft dir.
LG, Ina

Re: Unterhalt... wer weiß Bescheid???

Hallo,
Also wenn ihr sowieso zusammen lebt dann muss er ja eh für dich mit sorgen. Wenn ihr getrennt wohnen würdet dann müsste er für das Kind aufkommen aber nicht für dich.
Mehr kann ich dir da nicht zu sagen.
Ich finde es aber super wie er damit umgeht...wir haben niiiiieeeeeeee getrennte Kassen gehabt..ob vor der Ehe noch danach....aber ok jeder wie er es mag (-:
Lg Nadine ET-23

*mal einschleich*

Also Dein Freund muß dem Kind sowieso Unterhalt bezahlen (Du kannst sogar darauf pochen das er dies auf Dein Konto überweist!)und Dir bis max 3 Jahre nach Geburt, zumal wenn er es so sieht Du bist daheim Du bekommst nix finde ich solltest Du Dich mal rechtlich absichern.
Für den Kindesunterhalt kannst Du zum Jugendamt gehen die dann Dir sagen was wie wo...und bei Dir wirst Du einen RA bemühen müssen glaube nicht das dies das JA gleich mitmacht.
LG Corinna mit 4. Kind inside 29.SSW
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