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Schwanger nach Elternzeit

Hallo Mädels,
vielleicht kann mir eine von Euch helfen.
%)
Zur Info: Wir möchten noch ein Baby!
Unser Kleiner wurde am 05.05.07 geboren.
Am 25.06.08 habe ich wieder zu arbeiten angefangen.
Jetzt meine Frage: Ab wann darf frühestens der ET sein, damit ich die 75% von meinem Gehalt bekomme? Muss der ET der 25.06. oder 6 Wochen danach wegen Mutterschutz sein?
Also muss ich insgesamt 52 Wochen oder 46 Wochen (ein Jahr minus 6 Wochen Mutterschutz) arbeiten?
Wäre supi, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.
Danke schon mal.
Euch alles Gute
Tanja und Rasselbande
:KISSING:
Bisherige Antworten

Schwanger nach Elternzeit

hi,
es wird für ds elterngeld das gehalt der letzten 52 wochen zugrunde gelegt.
gruß
Jeannine

Schwanger nach Elternzeit

hallo jeannine,
bianca(honeymoon) hat im forum vor ein paar tagen gefragt, ob es bei uns hier eine juristin gibt. bist das nicht du?? hab ihr eine pn geschickt, dass ich denke sie meint dich...
lg corinna

Vielen Dank für Deine Antwort :-*

:-*
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