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OT - Frage zu Wiedereinstieg gleichwertige Stelle konkrete Kriterien

Hi,
hab mal ne Frage. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Ich suche einen Gesetzestext, wo konkret drinsteht, DASS man nach Ende der Elternzeit wieder einen gleichwertigen Job bekommen muss und wo definiert ist, WAS gleichwertig bedeutet (also für mich bedeutet es Gehalt, Einsatzort, individuelle Arbeitszeit).
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal vorab.
Liebe Grüße
Andrea
Bisherige Antworten

OT - Frage zu Wiedereinstieg gleichwertige Stelle konkrete Kriterien

Hallo,
bei mir ist es so, das mein Vertrag nicht auf eine bestimmte Stelle ausgeschrieben ist, sondern auf die Berufsbezeichnung und die Einrichtung. Vorher: Wohngruppe mit Schichtdienst was natürlich auch Zuschläge (Nacht/Wochenende/Feiertage) bringt in Ort X und später evtl: Tagesgruppe MO-FR 10-18.30 Uhr in Ort Y ohne Zuschläge. Wäre so bei mir rechtens, da das Grundgehalt und die Arbeitszeit gleich sind. Natürlich sollte ein guter Arbeitgeber bemüht sein Lösungen zu finden, die allen gerecht werden...
LG Aeonflux

OT - Frage zu Wiedereinstieg gleichwertige Stelle konkrete Kriterien

Hallo!
Hast du das schon mal gegoogelt? Ich weiß, dass es sowas gibt , aber leider nicht wo es steht.
Bei uns im öffentlichen Dienst ist das ja in den Verträgen geregelt. Da gilt das aber auch nur, wenn man 1 Jahr zu Hause bleibt. Bei 1 Jahr und 1 Tag oder länger hat man keinen Anspruch mehr auf seinen alten Arbeitsplatz.
LG Claudia
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