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OT-Frage wegen Strafzettel, "Beamtensprache"

Hallo,

total OT, aber ich frag euch mal:

Mein Mann haben sie geblitzt, mit Handy am Ohr *pech*
Nun gibts Punkte.
Da unser Auto auf SchwieMu angemeldet ist, kam der Bescheid zu ihr, mit Bitte um Angabe des Fahrers. Ist ja auch ok.

Nun soll man das Schreiben ausfüllen und hat beim Ankreuzen ganz oben 2 Varianten zur Wahl:

1. Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von...
2. Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an...

Wo ist da der Unterschied?
Info: Fahrzeughalter sind wir, Versicherungsnehmer SchwieMu. Zur Tatzeit ist mein Mann alleine unterwegs gewesen.
Da treffen ja sowohl als auch beide Möglichkeiten zu?!

Was würdet ihr ankreuzen?

Danke + LG
Ilse

Bisherige Antworten

OT-Frage wegen Strafzettel, "Beamtensprache"

Hi Ilse.

1. Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von...
Das heißt das das Fahrzeug gefahren wurde von.....


2. Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an...
Das das Auto an ..... halt überlassen wurde, er hätte ja noch jemanden anders fahren lassen können.

Ich würde 1. ankreuzen. Obwohl mir ein Bakannter schonmal erzählt hat, das er immer sagt, er wüßte nicht wer gefahren ist, wenn jemand anders sein Auto fuhr. Allerdings ist er Geschäftsführer und gibt das Auto immer an sein Angestellten ab. Somit können die nix machen. :-X

LG Eyleen

OT-Frage wegen Strafzettel, "Beamtensprache"

Hallo Ilse,

ihr müsst 1. ankreuzen, weil deine Mutter ja weiss, dass dein Mann gefahren ist und nicht jemand anderes. Bei 2 muss man ankreuzen wenn Person A das Auto an Person B verleiht, aber dann Person C fährt. Person A die Person C aber nicht kennt....

Kompliziert gell?

LG Verena

@Verena + Eyleen, vielen Dank euch beiden! Jetzt ists klar :-) GLG

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