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OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

Hallo,
kann mir von Euch jemand sagen, wie das mit dem Absetzen der Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung ist? Wir haben die Kosten für unsere TaMu angegeben, aber das Finanzamt hat da erstmal pauschal 246 Euro pro Monat als Verpflegungskosten abgezogen. Leider habe ich nichts dazu im Internet gefunden (nicht einmal den angegebenen Paragrafen). Wer kann mir dazu nähere Infos geben???
LG; zwergalex
Bisherige Antworten

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuu

Es gibt da einen Artikel bei focus...
Dort steht:
"Sind beide Eltern berufstätig, in Ausbildung oder laut ärztlichem Attest länger als drei Monate krank, erkennt das Finanzamt Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Au-pair-Mädchen oder eine Tagesmutter an. Voraussetzung: Das Kind lebt im Haushalt und ist unter 14 Jahre alt oder behindert. Der Fiskus akzeptiert nachgewiesene Betreuungskosten bis 1500 Euro. Allerdings müssen die Eltern zunächst einen Eigenanteil in Höhe von 1548 Euro selbst tragen. Absetzbar sind etwa Kosten für Kindergarten, Kindertagesstätte und auch Fahrtkosten der Betreuungsperson. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sinken alle Grenzen um ein Zwölftel."
Das wird sicherlich später mit dem Lohnsteuerjahresausgleich verrechnet.
Gib mal bei focus "Betreuungskosten" ein und du findest einige Artikel. Ich habe "Bei der Verpflegung streikt der Fiskus" zitiert.
LG Wiebke

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

Hallo Zergalex,
also bis 2005 ist es so, daß Du leider nur die Kosten absetzen kannst die den Selbstbezahlt von 1548? übersteigen.
Als Beispiel: Du hast 2500 Euro Betreuungskosten abzgl. Selbstbehalt 1548 ? werden bei der EST 952? berücksichtigt.
Max können aber 1500? geltend gemacht werden. §33c ESTG u.a.
Für 2006 gibt es andere regeln.
Melde Dich dochmal bei mir übers Profil am besten mit Telefonnummer.
Liebe Grüße
Isa

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

wenn ich den eltern ne gesamt abrechnung fürs jahr gegeben habe mußte ich die mahlzeiten mit aufführen, denn essen würden sie auch zu hause, deshalb gibt es da nen pauschbetrag, den du nicht absetzen kanns. lg nicole
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