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Nächste Frage: 49-Tage-Bescheinigung

und hier kommt schon die nächste frage:
ich gebe ja bei meinem ag die 49-tage-bescheinigung ab.
jetzt ist mein fa aber im urlaub. meine erste bescheinigung für den ag lautete über eine vorraussichtlichen et am 09.10., so dass eigentlich am 28.08. mein muschu beginnen würde.
der termin wurde aber schon sehr früh in den 29.09 korrigiert, so dass mein muschu ja auch schon deutlich früher beginnt, ca. 18.08.
ich bin jetzt von meinem ag angeschrieben worden, dass ich die bescheinigung auf jeden fall VOR beginn des muschu´s vorlegen muß.
was mache ich den jetzt? das würde ja bedeuten, dass ich die bescheinigung bis donnerstag vorlegen muß. aber mein fa kommt erst in 2 wochen aus dem urlaub zurück?
vielen dank für eure hilfe.
glg,
snowy
Bisherige Antworten

Re: Nächste Frage: 49-Tage-Bescheinigung

hi
da dir ja insgesamt 14 wochen mutterschutz zu stehen bekommst du ja das was dir vorher fehlt hinten dran gehängt. das heisst wenn dein baby schon am 15 .9 kommt bekommst du die 3 wochen anschließend noch an die 2 Monate die dir eh zustehen hintendran gehängt.
sonst würdest du dem arbeitgeber ja auch stunden schenken.
Also Geld bekommst du 14 wochen ohne zu arbeiten. Wenn es dir gut geht und du noch arbeiten kannst würde ich den alten Termin bestehen lassen, umsolänger gibts später geld.
Wenn du allergings platt bist und dich das anstrengt würd ich nen termin beim Vertretungsarzt holen
notoria 29+5

Re: Nächste Frage: 49-Tage-Bescheinigung

hallo notoria,
um´s arbeiten ging´s mir gar nicht, da ich ja zur zeit eh noch in der elternzeit bin :-)
aber ich habe das problem jetzt auch so gelöst. war schnell beim vertretungsarzt und die sprechstundenhilfe hat schnell die bescheinigung ausgefüllt. fertig.
manchmal geht´s doch einfacher als man denkt.
glg,
snowy
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