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Mutter-Kind-Kur

Huhu Mädels,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Also, eine Bekannte von mir, ihr Kind ist von August 08, macht nun eine Mutter-Kind-Kur, in der letzten Woche kommt ihr Mann sogar mit dazu! Und das alles zahlt die Krankenkasse!
Welche Vorrausetzungen muss man denn erfüllen, damit man eine Mutter-Kind-Kur bekommt?
Meine Schwester hatte es nämlich auch probiert und ich sag euch, sie hätte es sich verdient! Sie hat 2 Kinder und sie ist depressiv, aber auch in Behandlung. Sie hat 2x versucht eine M-K-kur zu bekommen, aber im abgelehnt!
Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen.
GLG Kerstin
Bisherige Antworten

Mutter-Kind-Kur

Hallo,
hab da auch nicht so viel Ahnung, aber guck mal unter kur.org (mit dem üblichen davor). Da hab ich spontan ein paar Infos gefunden.
Wahrscheinlich hängt es aber extrem von der Krankenkasse und dem Bearbeiter ab. Wenn die Krankenkasse schon viele Kuren genehmigt hat, ist sie vielleicht etwas pingeliger, wenn sie noch Geld "übrig" haben, sind sie wahrscheinlich offener.
LG Meike

Mutter-Kind-Kur

Hallo Meike,
vielen lieben Dank. Da werde ich morgen mal schauen.
GLG Kerstin

Mutter-Kind-Kur

Also, soweit ich weiß (meine Freundin arbeitet bei der KK) ist die Mutter-kind-kur eine Pflichtleistung der KK.

Hier mal eine kurze info dazu:

Das Deutsche Müttergenesungswerk betont

Kuren für Mütter und Mutter-Kind (Väter, Vater-Kind), sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Maßnahmen sind gezielt auf die besonderen Belange von Müttern und Vätern in Familienverantwortung ausgerichtet. In den zumeist dreiwöchigen Aufenthalten werden die körperlichen Erkrankungen und die psychischen Beschwerden im Zusammenhang erkannt und behandelt.

Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (und Vätern). Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen. Sie sind fester Bestandteil der Pflichtleistungen im SGB V und stellen somit die Grundlage zur Sicherung dieses einzigartigen Gesundheitsangebotes für Mütter und Väter dar.

Ansprechpartner ist der Haus- oder Frauenarzt, der die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Der Arzt prüft vor der Beantragung, ob bei der Patientin eine Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Außerdem legt er sowohl die Prognose als auch das Ziel der Maßnahme fest.

Meine Freundin sagte, man sollte immer wieder in Einspruch gehen und sich auf keinen Fall abwimmeln lassen.

LG Kaja und Toi toi toi

Mutter-Kind-Kur

Hallo Kaja,
vielen lieben Dank für die Info. Das werde ich an meine Schwester weiterleiten. sie hat schon einmal Einspruch eingelegt, aber auch dies wurde abgelehnt!
Das lustige ist ja, sie hat Bescheinigungen vom Kinderarzt sowie vom Hausarzt!
Nun ja, hoffen wir, dass sie doch noch die Kur bekommt.
GLG Kerstin

Mutter-Kind-Kur

Hallo Kerstin,
ich meine auch, daß es seit 2007 wieder leichter ist, den Antrag durch zu bekommen.
War der Antrag deiner Schwester vielleicht davor?
Der KA weiß bestimmt auch mehr dazu.
LG Ulrike

Mutter-Kind-Kur

Hallo Ulrike,
ne, der Antrag ist noch vom letzten jahr. Die lassen sich bei der Bearbeitung Zeit, dann hat sie Einspruch eingelegt, dann haben sie wieder lange gebraucht und dann wieder abgelehnt!
Bescheinigungen vom Kinderarzt hat sie sowie vom Hausarzt!
Vielen lieben trotzdem für die Info.
GLG Kerstin
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